Rürup-Rente (Basisrente)
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Die Rürup-Rente (Basisrente) ist die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler ohne Zugang zur Riester-Förderung. Beiträge sind bis zu 27.566 Euro jährlich (2026, Alleinstehende) als Sonderausgaben absetzbar — bei 42 Prozent Grenzsteuersatz ergibt das über 5.000 Euro Steuerersparnis pro 12.000 Euro Einzahlung. Dafür ist ausschließlich eine lebenslange Rente möglich, keine Kapitalauszahlung.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente — offiziell Basisrente genannt — ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie wurde 2005 eingeführt und orientiert sich in ihrer Grundstruktur an der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar, dafür wird die Rente im Alter voll besteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Anders als die Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine Zulagen. Der gesamte Steuervorteil entsteht über den Sonderausgabenabzug. Deshalb profitieren vor allem Personen mit hohem Grenzsteuersatz — also Gutverdiener, Selbständige und Freiberufler.
Für wen eignet sich die Rürup-Rente?
Die Basisrente steht grundsätzlich jedem offen, unabhängig vom Beschäftigungsstatus. Besonders sinnvoll ist sie für:
- Selbständige und Freiberufler: Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und keinen Zugang zur Riester-Förderung hat, findet in der Rürup-Rente die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge. Einen Überblick über alle Absicherungsthemen bietet der Ratgeber Versicherungen für Selbständige.
- Gutverdiener: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent oder mehr ist die Steuerersparnis in der Ansparphase erheblich. Wer im Alter einen niedrigeren Steuersatz erwartet, profitiert zusätzlich vom Steuersatzgefälle.
- Ärzte, Anwälte und Architekten: Kammermitglieder mit berufsständischer Versorgung können die Rürup-Rente als steuerlich geförderte Zusatzabsicherung nutzen.
- Angestellte mit hohem Einkommen: Wer die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet, kann mit der Rürup-Rente die entstehende Versorgungslücke steuerlich gefördert schließen.
Wie funktioniert der Steuervorteil?
Die Beiträge zur Rürup-Rente sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei rund 27.566 Euro für Alleinstehende und 55.132 Euro für Ehepaare. Er entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung.
Rechenbeispiel
Ein Selbständiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro zahlt 12.000 Euro in eine Rürup-Rente ein. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 5.040 Euro — zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die effektive Eigenbelastung beträgt damit nur noch etwa 6.960 Euro für 12.000 Euro Altersvorsorge.
Welche Varianten gibt es?
- Klassische Rürup-Rentenversicherung: Garantierter Rentenfaktor und kalkulierbare Mindestleistung. Die Rendite ist durch den niedrigen Höchstrechnungszins begrenzt, aber das Kapital ist gesichert.
- Fondsgebundene Rürup-Rente: Die Beiträge werden in Investmentfonds investiert. Höhere Renditechancen, aber auch höheres Schwankungsrisiko. Keine oder nur eine geringe Beitragsgarantie.
- Rürup-Fondssparplan: Ähnlich wie ein klassischer ETF-Sparplan, aber mit Versicherungsmantel und Rürup-Zertifizierung. Meist niedrigere Kosten als fondsgebundene Rentenversicherungen, dafür weniger Flexibilität bei der Fondsauswahl.
Worauf sollten Sie achten?
- Keine Kapitalwahl: Die Rürup-Rente wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen. Das unterscheidet sie grundlegend von privaten Rentenversicherungen und ETF-Sparplänen.
- Nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar: Das angesparte Kapital ist im Insolvenzfall geschützt und unpfändbar. Dafür können Sie es weder beleihen noch auf andere Personen übertragen. Im Todesfall vor Rentenbeginn verfällt das Kapital, sofern kein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde.
- Hinterbliebenenschutz einplanen: Gegen Aufpreis können Sie eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner einschließen. Ohne diese Absicherung erhalten Ihre Angehörigen im Todesfall nichts.
- Beitragsflexibilität nutzen: Die meisten Rürup-Verträge erlauben flexible Beitragszahlungen. Sie können einen niedrigen monatlichen Grundbeitrag vereinbaren und zum Jahresende eine Zuzahlung leisten — ideal für Selbständige mit schwankendem Einkommen.
- Effektivkosten vergleichen: Die Kostenunterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich. Achten Sie auf die Effektivkostenquote im Produktinformationsblatt. Bei fondsgebundenen Varianten kommen die Fondskosten hinzu.
- Besteuerung in der Auszahlungsphase berücksichtigen: Die Rürup-Rente wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Wer im Alter weiterhin hohe Einkünfte hat, profitiert weniger vom Steuersatzgefälle.
Rürup-Rente und Pfändungsschutz
Ein häufig unterschätzter Vorteil der Rürup-Rente ist der gesetzliche Pfändungsschutz. Das angesparte Kapital ist sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt — vergleichbar mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Selbständige, die kein Insolvenzgeld erhalten und deren Betriebsvermögen im Ernstfall gefährdet ist, kann das ein entscheidendes Argument sein.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Rürup-Rente kündigen und mir das Guthaben auszahlen lassen?
Nein, eine Kündigung mit Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente gesetzlich ausgeschlossen. Sie können den Vertrag nur beitragsfrei stellen. Das angesparte Kapital wird dann erst zum Rentenbeginn als lebenslange Rente ausgezahlt. Diese Einschränkung ist der Preis für den Steuervorteil und den Pfändungsschutz in der Ansparphase.
Lohnt sich die Rürup-Rente auch für Angestellte?
Ja, für Angestellte mit hohem Einkommen kann die Rürup-Rente als zusätzlicher Baustein sinnvoll sein — besonders wenn die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschritten wird und eine Versorgungslücke entsteht. Der Steuervorteil wirkt umso stärker, je höher der persönliche Grenzsteuersatz ist. Für Angestellte mit durchschnittlichem Einkommen sind betriebliche Altersversorgung und Riester in der Regel die besseren Optionen.
Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich vor Rentenbeginn sterbe?
Ohne vertragliche Absicherung verfällt das gesamte angesparte Kapital. Es fällt weder in die Erbmasse noch wird es an Hinterbliebene ausgezahlt. Deshalb ist der Einschluss eines Hinterbliebenenschutzes dringend empfehlenswert — entweder als Rentengarantiezeit oder als Hinterbliebenenrente für den Ehepartner. Dieser Zusatzschutz kostet etwas Rendite, verhindert aber den kompletten Kapitalverlust.
Häufige Fehler bei der Rürup-Rente
- Steuerersparnis als alleiniges Kriterium: Die Steuervorteile in der Ansparphase sind attraktiv, aber die nachgelagerte Besteuerung muss gegengerechnet werden. Rechnen Sie mit Ihrem erwarteten Steuersatz im Alter.
- Hinterbliebenenschutz vergessen: Ohne vertragliche Absicherung verfällt das gesamte Kapital bei Tod vor Rentenbeginn. Das kann zehntausende Euro betreffen.
- Zu hohe monatliche Beiträge bei Selbständigen: Vereinbaren Sie einen niedrigen Grundbeitrag und nutzen Sie Zuzahlungen, wenn das Geschäftsjahr es zulässt. So vermeiden Sie Zahlungsprobleme in umsatzschwachen Phasen.
- Klassik statt fondsgebunden bei langem Anlagehorizont: Wer noch 20 oder 30 Jahre bis zum Ruhestand hat, verschenkt mit einer rein klassischen Variante Renditepotenzial. Die Beitragsgarantie kostet Rendite.
- Vertrag kündigen wollen: Eine Kündigung der Rürup-Rente ist nicht möglich. Der Vertrag kann nur beitragsfrei gestellt werden. Wer das bei Abschluss nicht berücksichtigt, fühlt sich im Nachhinein eingesperrt.
- Kosten nicht vergleichen: Die Effektivkostenquoten variieren zwischen Anbietern um mehr als einen Prozentpunkt. Über 30 Jahre kann das den Unterschied zwischen 150.000 Euro und 200.000 Euro Kapital ausmachen.
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