Nachschlagen
Versicherungs-Glossar
A
- Ablaufleistung
- Der Betrag, der am Ende der Vertragslaufzeit einer Lebens- oder Rentenversicherung ausgezahlt wird — inklusive Überschussbeteiligung.
- Allgefahrendeckung
- Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Üblich bei Elektronik- und Maschinenversicherungen.
- Altersrückstellungen
- In der PKV angesparte Gelder, die Beitragssteigerungen im Alter abfedern. Werden bei Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft mitgenommen (§ 204 VVG).
- Anwartschaft
- Vereinbarung mit einem PKV-Versicherer, die das Recht auf Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung sichert — wichtig bei Auslandsaufenthalten.
- Anzeigepflicht
- Pflicht des Versicherungsnehmers, bei Vertragsabschluss und während der Laufzeit relevante Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Verletzungen können zur Leistungsverweigerung führen.
- Arbeitsunfähigkeit (AU)
- Medizinisch festgestellte Unfähigkeit, die aktuelle berufliche Tätigkeit auszuüben. Vorübergehend — im Gegensatz zur dauerhaften Berufsunfähigkeit.
- Aufklärungspflicht
- Pflicht des Arztes, Patienten vor einer Behandlung über Risiken aufzuklären. Versäumnisse führen zur Haftung auch bei korrekter Behandlung.
- Ausschlüsse
- In den Versicherungsbedingungen aufgeführte Risiken oder Ereignisse, für die der Versicherer nicht leistet. Typische Ausschlüsse: Vorsatz, Krieg, Kernenergie, bekannte Vorschäden.
- Außenversicherung
- Schutz der Hausratversicherung für Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden (z. B. im Hotel, bei Umzug).
B
- Basisrente
- Siehe Rürup-Rente. Steuerlich geförderte Altersvorsorge der Schicht 1, besonders für Selbständige und Gutverdiener.
- Beitragsbefreiung
- Verzicht des Versicherers auf Beitragszahlung bei Eintreten bestimmter Ereignisse (z. B. Berufsunfähigkeit). Die Versicherung läuft beitragsfrei weiter.
- Beitragsfreistellung
- Vorübergehende oder dauerhafte Einstellung der Beitragszahlung bei einer Lebens- oder Rentenversicherung. Die Leistung reduziert sich entsprechend.
- Beitragsrückerstattung
- Rückzahlung eines Teils der Prämie, wenn im Versicherungsjahr kein Schaden gemeldet wurde. Üblich in der PKV und bei einigen Kfz-Tarifen.
- Bonusheft
- Zahnärztliches Heft, in dem regelmäßige Kontrollbesuche dokumentiert werden. Lückenlose Führung über 5 bzw. 10 Jahre erhöht den GKV-Festzuschuss für Zahnersatz um 20 bzw. 30 Prozent.
- Bauherrenhaftpflicht
- Versicherung, die den Bauherrn während der Bauphase vor Haftungsansprüchen Dritter schützt — z. B. wenn ein Passant auf der Baustelle stürzt.
- Bauleistungsversicherung
- Schützt das Bauwerk während der Errichtung vor unvorhergesehenen Schäden wie Sturm, Vandalismus oder Konstruktionsfehlern.
- Beitrag
- Der regelmäßige Geldbetrag, den Sie an den Versicherer zahlen — auch Prämie genannt. Kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich fällig sein.
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
- Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 2026: 5.812,50 Euro/Monat (GKV), 8.450 Euro/Monat (RV West).
- Berufshaftpflicht
- Versicherung für Freiberufler und Dienstleister, die Vermögensschäden durch berufliche Fehler abdeckt. Für viele Berufe gesetzlich vorgeschrieben.
- Berufsunfähigkeit
- Dauerhaftes Unvermögen, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. Auslöser für Leistungen der BU-Versicherung.
- Betriebliche Altersversorgung (bAV)
- Vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Arbeitgeber müssen mindestens 15 % zuschießen.
- Betriebsunterbrechung
- Versicherung, die entgangenen Gewinn und Fixkosten ersetzt, wenn der Betrieb durch einen versicherten Schaden stillsteht.
C
- Claims-made-Prinzip
- Versicherungsschutz greift, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird — unabhängig davon, wann der Schaden verursacht wurde. Üblich bei D&O und Berufshaftpflicht.
- CMR-Konvention
- Internationales Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr. Regelt die Haftung des Frachtführers.
- Courtage
- Vergütung, die ein Versicherungsmakler vom Versicherer erhält. Für den Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten — die Courtage ist im Beitrag enthalten.
- Cyber-Versicherung
- Versicherung gegen Schäden durch Hackerangriffe, Datenverlust, Erpressungstrojaner und IT-Ausfälle. Deckt Eigen- und Drittschäden sowie Krisenmanagement.
D
- D&O-Versicherung
- Directors-and-Officers-Versicherung: Schützt Geschäftsführer und Vorstände vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen.
- Deckungssumme
- Der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadenfall pro Ereignis oder Jahr leistet. Sollte immer am maximalen Schadenpotenzial orientiert sein.
- Deliktunfähigkeit
- Kinder unter 7 Jahren (im Verkehr unter 10) sind deliktunfähig — sie haften nicht selbst. Viele Haftpflichtpolicen schließen Schäden deliktunfähiger Kinder dennoch ein.
- Direktversicherung
- Häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab.
- Doppelversicherung
- Zwei oder mehr Versicherungen decken dasselbe Risiko ab. Führt nicht zu doppelter Erstattung — die Versicherer teilen sich die Leistung.
- DSGVO
- Datenschutz-Grundverordnung der EU. Regelt den Schutz personenbezogener Daten. Verstöße können Bußgelder bis 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes auslösen.
- Dynamik
- Automatische jährliche Erhöhung von Beitrag und Leistung, um die Inflation auszugleichen. Kann in der Regel jährlich widersprochen werden.
E
- Elementarschutz
- Zusatzbaustein zur Gebäude- oder Hausratversicherung, der Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben und Erdrutsch abdeckt. Nicht automatisch enthalten.
- Elementarschaden
- Schaden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch oder Schneedruck. Nicht in der Standard-Gebäudeversicherung enthalten.
- Entgeltumwandlung
- Teile des Bruttogehalts werden in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt — steuer- und sozialabgabenfrei bis 338 Euro/Monat (2026).
- Ertragsanteilbesteuerung
- Nur der Ertragsanteil einer privaten Rentenversicherung wird besteuert — nicht die gesamte Rente. Der Anteil hängt vom Renteneintrittsalter ab.
- Entgangener Gewinn
- Der Gewinn, der während einer Betriebsunterbrechung nicht erzielt wird. Kernleistung der Betriebsunterbrechungsversicherung neben der Erstattung fortlaufender Fixkosten.
- Erstinformation
- Pflichtdokument nach § 15 VersVermV, das vor der Beratung über Status, Vergütung und Beschwerdemöglichkeiten des Maklers informiert.
- Erwerbsminderungsrente
- Gesetzliche Rente bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung. Setzt mindestens 5 Jahre Pflichtbeiträge und 36 Monate in den letzten 5 Jahren voraus.
F
- Familienversicherung
- Beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern in der GKV — bis 25 Jahre (Kinder) und bei Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze.
- Feuerstättenschau
- Pflichtinspektion von Heizungsanlagen durch den Schornsteinfeger. Mängel können im Schadenfall zu Leistungskürzungen bei der Gebäudeversicherung führen.
- Festzuschuss
- Pauschaler Kostenanteil der GKV bei Zahnersatz. Richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgung — die Differenz zu hochwertigen Lösungen tragen Sie selbst oder Ihre Zahnzusatzversicherung.
- Forderungsausfalldeckung
- Baustein der Privathaftpflicht: Ihre Versicherung zahlt, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert ist und nicht zahlen kann.
- Freistellungsbescheinigung
- Bescheinigung des Finanzamts (§ 48b EStG), die Auftraggeber von der Pflicht befreit, Bauabzugsteuer einzubehalten. Pflichtdokument für Subunternehmer.
G
- Gefälligkeitsschaden
- Schaden, der beim unentgeltlichen Helfen entsteht (z. B. Umzugshilfe). Nur versichert, wenn der Tarif diesen Baustein einschließt.
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Mehrere Schuldner haften gemeinsam für den gesamten Schaden. Der Geschädigte kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt.
- Gesundheitsprüfung
- Fragen zum Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Wahrheitsgemäße Beantwortung ist Pflicht — Falschangaben können zur Vertragsanfechtung führen.
- Gleitender Neuwert
- Berechnungsgrundlage der Wohngebäudeversicherung: Der Wert 1914 wird mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert, um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.
- Grobe Fahrlässigkeit
- Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt wird in besonders schwerem Maße verletzt. Viele Versicherer verzichten auf die Einrede grober Fahrlässigkeit.
- Grundfähigkeitsversicherung
- Zahlt eine Rente beim Verlust definierter Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen, Greifen oder Heben. Alternative zur BU bei Vorerkrankungen oder knappem Budget.
H
- HIS-Eintrag
- Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Speichert Schadenhistorie und Kündigungen — beeinflusst Annahmeentscheidungen und Prämien bei neuen Verträgen.
- HACCP
- Hazard Analysis and Critical Control Points: Pflichtkonzept für Lebensmittelbetriebe zur Dokumentation der Hygiene. Lücken können im Schadenfall zur Leistungskürzung führen.
- Haftpflichtversicherung
- Schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Unterschieden in Privathaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht.
- Haftzeit
- Maximale Dauer, für die eine Betriebsunterbrechungsversicherung leistet. Sollte mindestens 12 Monate betragen.
- Halbeinkünfteverfahren
- Bei privaten Rentenversicherungen mit Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und ab Alter 62: Nur die Hälfte der Erträge wird besteuert.
I
- Invaliditätsgrad
- Prozentuale Einstufung der Beeinträchtigung nach Unfall oder Krankheit. Bestimmt die Leistungshöhe der Unfallversicherung — bei 50 % Invalidität und 225 % Progression erhalten Sie 112,5 % der Grundsumme.
- Inhaltsversicherung
- Das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung. Versichert Betriebseinrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm.
- Insolvenzverschleppung
- Strafbare verspätete Insolvenzanmeldung (§ 15a InsO). Frist: 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Geschäftsführer haften persönlich.
J
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
- Einkommensgrenze, ab der Angestellte in die PKV wechseln können. 2026: 77.400 Euro brutto/Jahr.
K
- Karenzzeit
- Wartezeit, bevor eine Leistung ausgezahlt wird. Bei BU oft 6 Monate, bei Krankentagegeld variabel (14–42 Tage sind üblich).
- Key-Person-Versicherung
- Risikolebensversicherung auf eine Schlüsselperson zugunsten des Unternehmens. Schützt vor finanziellen Folgen beim Ausfall eines Gründers oder Geschäftsführers.
- Kinderinvaliditätsversicherung
- Zahlt lebenslange Rente bei dauerhafter Invalidität eines Kindes durch Krankheit oder Unfall. Umfassender als die reine Kinderunfallversicherung.
- Krankengeld
- Leistung der GKV bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Lohnfortzahlung. Beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettos, gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze.
- Krankentagegeld
- Private Versicherungsleistung, die das Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit ergänzt. Besonders wichtig für Selbständige (kein Krankengeld) und Gutverdiener (GKV-Krankengeld gedeckelt).
- Kühlgut-Klausel
- Baustein der Inhaltsversicherung: Deckt den Verlust verderblicher Waren bei Ausfall der Kühlkette (Stromausfall, defekte Kühlanlage).
L
- Leitungswasserschaden
- Schaden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren, Heizungen oder Geräten. Einer der häufigsten Versicherungsfälle in der Wohngebäude- und Hausratversicherung.
- Leistungsfall
- Der Eintritt des versicherten Ereignisses, ab dem die Versicherung zahlt. Muss zeitnah beim Versicherer gemeldet werden.
- Lohnfortzahlung
- Arbeitgeber zahlen im Krankheitsfall 6 Wochen lang das volle Gehalt weiter. Danach greift das Krankengeld der GKV (max. 70 % des Brutto).
M
- Mietsachschäden
- Schäden an der gemieteten Wohnung (Parkett, Fliesen, Armaturen). Nur versichert, wenn der Haftpflichttarif diesen Baustein einschließt.
- Maklervertrag
- Vertrag zwischen Kunde und Versicherungsmakler. Der Makler arbeitet im Interesse des Kunden und ist an keinen Versicherer gebunden.
- Maschinenbetriebsunterbrechung (MBUV)
- Versicherung, die den Ertragsausfall während der Reparaturzeit einer ausgefallenen Maschine abdeckt.
N
- Neuwertentschädigung
- Der Versicherer erstattet den aktuellen Neupreis eines beschädigten oder gestohlenen Gegenstands — ohne Abzug für Alter oder Abnutzung (kein Zeitwert).
- Nettopolice
- Versicherungstarif ohne einkalkulierte Abschlusscourtage. Der Makler wird separat vergütet — oft günstiger über die Laufzeit als Bruttotarife.
- Nachhaftung
- Versicherungsschutz für Schäden, die nach Vertragsende geltend gemacht werden, aber während der Vertragslaufzeit verursacht wurden. Wichtig bei Berufshaftpflicht und D&O.
- Nachversicherungsgarantie
- Recht, den Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Kind, Immobilienkauf, Gehaltserhöhung) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
O
- Obliegenheiten
- Pflichten des Versicherungsnehmers (z. B. Anzeigepflicht, Schadenminderung, Gefahrerhöhung melden). Verstöße können zur Leistungskürzung führen.
P
- Pflege-Bahr
- Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung mit 5 Euro monatlichem Zuschuss. Keine Gesundheitsprüfung, aber geringe Leistungen und lange Wartezeiten — für die meisten nicht die beste Lösung.
- Pflegegrad
- Einstufung der Pflegebedürftigkeit in 5 Grade. Je höher der Grad, desto mehr Leistungen zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung.
- Personenschäden
- Schäden an der Gesundheit oder dem Leben von Menschen. In der Haftpflichtversicherung die teuerste Schadenkategorie — Deckungssummen von mindestens 10 Mio. Euro empfohlen.
- Pflegetagegeld
- Leistung der privaten Pflegezusatzversicherung: fester Tagessatz bei Pflegebedürftigkeit, frei verwendbar — anders als die zweckgebundenen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
- Pflegelücke
- Differenz zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten. Bei stationärer Pflege oft 2.000–3.000 Euro/Monat.
- Police
- Siehe Versicherungsschein. Das offizielle Dokument, das Ihren Versicherungsschutz bestätigt.
- Prämie
- Der Preis für den Versicherungsschutz — auch Beitrag genannt. Kann je nach Tarif, Risiko und Selbstbeteiligung stark variieren.
- Produkthaftung
- Verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für Schäden durch fehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
- Progressive Staffelung
- Bei Unfallversicherungen: Die Leistung steigt überproportional zum Invaliditätsgrad. Bei 50 % Invalidität erhalten Sie z. B. 225 % der Grundsumme.
- Prognosezeitraum
- Zeitraum, für den die Berufsunfähigkeit voraussichtlich bestehen muss, damit die BU-Versicherung leistet. Standard: 6 Monate.
- PSVaG
- Pensions-Sicherungs-Verein: Sichert Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers.
R
- Rohertrag
- Umsatz minus variable Kosten (Wareneinsatz). Basis für die Versicherungssumme bei der Betriebsunterbrechungsversicherung.
- Ransomware
- Schadsoftware, die Daten oder IT-Systeme verschlüsselt und Lösegeld für die Freigabe verlangt. Häufigste Angriffsform gegen Unternehmen — Versicherungsfall in Cyber-Policen.
- Reputationsschaden
- Schaden am guten Ruf eines Unternehmens, z. B. nach einem Datenleck oder Produktrückruf. Viele Cyber- und D&O-Policen decken Kosten für Krisenkommunikation und PR-Maßnahmen.
- Regelversorgung
- Die medizinisch notwendige Standardversorgung der GKV — z. B. bei Zahnersatz die einfachste funktionale Lösung. Alles darüber hinaus (Keramik, Implantate) zahlen Sie selbst oder Ihre Zusatzversicherung.
- Regress
- Rückgriff des Versicherers auf den Verursacher nach Schadenregulierung. Der Versicherer zahlt zunächst und fordert das Geld vom Schuldigen zurück.
- Rentenfaktor
- Gibt an, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Je höher der Rentenfaktor, desto besser das Produkt.
- Risikolebensversicherung
- Zahlt eine vereinbarte Summe im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen. Reine Risikoabsicherung ohne Sparanteil.
- Rückkaufswert
- Der Betrag, den Sie bei vorzeitiger Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung erhalten. In den ersten Jahren oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.
- Rückwirkungsschadendeckung
- Versicherungsleistung bei Betriebsunterbrechung, wenn nicht Ihr eigenes Unternehmen, sondern ein Zulieferer oder Logistikpartner ausfällt und dadurch Ihr Betrieb stillsteht.
- Rückstau
- Wasser drückt durch die Kanalisation zurück ins Gebäude — häufigste Ursache für Kellerschäden bei Starkregen. Nur mit Elementarschutz versichert.
- Rückwärtsdeckung
- Versicherungsschutz für Schäden, die vor Vertragsbeginn eingetreten, aber erst danach entdeckt wurden. Üblich bei Cyber-Versicherungen (meist 12 Monate).
- Rürup-Rente
- Steuerlich geförderte Altersvorsorge (Basisrente). Beiträge bis 30.826 Euro/Jahr absetzbar (2026). Insolvenzgeschützt, nicht kündbar, nicht vererbbar.
- Riester-Rente
- Staatlich geförderte Altersvorsorge mit Zulagen (175 Euro Grundzulage + 300 Euro pro Kind) und Steuervorteilen. Vor allem für Angestellte mit Kindern attraktiv.
- Run-off-Deckung
- Nachhaftungsversicherung nach Büroschließung oder Berufswechsel. Deckt Ansprüche ab, die nach Vertragsende gestellt werden.
S
- Sachschäden
- Beschädigung oder Zerstörung von Sachen Dritter. In der Haftpflichtversicherung zusammen mit Personenschäden und Vermögensschäden die drei Hauptschadenkategorien.
- Sachbezugsfreigrenze
- Bis 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter sind Sachbezüge (z. B. bKV, Tankgutschein) steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 EStG).
- Schadenfreiheitsklasse (SF)
- In der Kfz-Versicherung: Je länger Sie schadensfrei fahren, desto günstiger der Beitrag. SF 0 = Neueinstieg, SF 35 = Höchststufe.
- Schadenminderungspflicht
- Pflicht des Versicherten, nach Eintritt eines Schadens alles Zumutbare zu tun, um den Schaden gering zu halten.
- Selbstbeteiligung
- Der Anteil am Schaden, den Sie selbst tragen. Höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erfordert aber finanzielle Rücklagen.
- SLA (Service Level Agreement)
- Vertragliche Vereinbarung über Verfügbarkeit und Leistungsqualität. SLA-Verletzungen können Vertragsstrafen auslösen — relevant für IT-Berufshaftpflicht.
- Sonderziehungsrechte (SZR)
- Internationale Rechnungseinheit des IWF. In der Transportversicherung begrenzt die Haftung auf 8,33 SZR pro Kilogramm Frachtgut (ca. 10 Euro/kg).
- Schlüsselverlust
- Haftungsrisiko beim Verlust von Schlüsseln fremder Schließanlagen (z. B. Mietwohnung, Büro). Viele Haftpflichttarife schließen dieses Risiko ein.
- Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease)
- Zahlt eine Einmalsumme bei Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Keine laufende Rente, sondern sofortige Liquidität.
- Strafrechtsschutz
- Baustein der Rechtsschutzversicherung, der Verteidigungskosten bei strafrechtlichen Vorwürfen deckt. Oft separat einzuschließen, nicht in jedem Tarif enthalten.
- Sterbegeldversicherung
- Kapitallebensversicherung mit geringer Versicherungssumme (5.000–15.000 Euro) zur Deckung der Bestattungskosten. Keine Gesundheitsprüfung, aber Wartezeit.
- Sublimit
- Begrenzung innerhalb der Gesamtdeckungssumme für bestimmte Schadenkategorien. Oft bei Cyber-Policen für Datenschutzverstöße oder Betriebsunterbrechung.
T
- Tarifwechsel (§ 204 VVG)
- Recht von PKV-Versicherten, innerhalb ihrer Gesellschaft in einen günstigeren Tarif zu wechseln — ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme der Altersrückstellungen.
- Tätigkeitsschäden
- Schäden an Sachen, an denen ein Handwerker gerade arbeitet (z. B. beschädigtes Parkett beim Fliesenlegen). Wichtiger Baustein der Betriebshaftpflicht, in älteren Verträgen oft ausgeschlossen.
- Tierhalterhaftpflicht
- Verschuldensunabhängige Haftung für Tierhalter (§ 833 BGB). In vielen Bundesländern Pflicht für Hundehalter.
- Typklasse
- Einstufung eines Fahrzeugmodells in der Kfz-Versicherung nach Schadenstatistik. Je höher die Typklasse, desto teurer die Versicherung für dieses Modell.
U
- Unterversicherung
- Die Versicherungssumme ist niedriger als der tatsächliche Wert. Führt im Schadenfall zur proportionalen Kürzung der Leistung.
- Unterversicherungsverzicht
- Vereinbarung, bei der der Versicherer auf die Prüfung einer Unterversicherung verzichtet. Schäden werden bis zur Versicherungssumme voll erstattet.
- Unverfallbarkeit
- Erworbene bAV-Ansprüche bleiben auch bei Arbeitgeberwechsel erhalten. Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung, gestuft bei Arbeitgeberbeiträgen.
V
- Verkehrshaftungsversicherung
- Deckt die gesetzliche Haftung des Frachtführers für Verlust, Beschädigung und verspätete Ablieferung von Frachtgut nach HGB/CMR.
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Versicherung für reine Vermögensschäden — wenn der Kunde Geld verliert, ohne dass etwas Physisches beschädigt wurde. Standard für IT, Beratung, Agenturen.
- Vermögensschäden
- Finanzielle Verluste ohne physischen Sach- oder Personenschaden — z. B. Fehlberatung, Fristversäumnis, fehlerhafte Software. Gedeckt durch Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht.
- Versicherungsmakler
- Vermittler im Kundeninteresse, der Angebote verschiedener Versicherer vergleicht und nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden ist. Registriert bei der IHK nach § 34d GewO.
- Versicherungsnehmer
- Die Person oder das Unternehmen, das den Versicherungsvertrag abschließt und die Beiträge zahlt.
- Versicherungssumme
- Der Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer im Schadenfall leistet. Muss dem tatsächlichen Wert des Versicherten entsprechen — sonst droht Unterversicherung mit proportionaler Kürzung.
- Versicherungsschein
- Das offizielle Dokument, das Ihren Versicherungsschutz bestätigt — auch Police genannt.
- Vertrauensschadenversicherung
- Schützt Unternehmen vor finanziellen Schäden durch vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter oder Dritter — Unterschlagung, Betrug, Fake-President-Angriffe.
- Versorgungsausgleich
- Bei Scheidung: Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten. Betrifft gesetzliche Rente, bAV, Riester und private Vorsorge.
- Versorgungslücke
- Die Differenz zwischen Ihrem heutigen Nettoeinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente. Im Durchschnitt ca. 48 % des letzten Brutto.
- Verstoßprinzip
- Versicherungsschutz greift, wenn die schadenauslösende Handlung (der Verstoß) in die Vertragslaufzeit fällt. Üblich bei Berufshaftpflicht.
- Verweisung (abstrakte)
- Klausel in BU-Verträgen, die dem Versicherer erlaubt, den Versicherten auf einen anderen, vergleichbaren Beruf zu verweisen. Gute Tarife verzichten darauf.
- Vorschusszahlung
- Teilzahlung des Versicherers bei großen Schäden vor Abschluss der Regulierung. Hilft, dringende Kosten (Hotelunterbringung, Notmaßnahmen) sofort zu decken.
- Vorsorgevollmacht
- Bevollmächtigt eine Person Ihres Vertrauens, im Ernstfall Entscheidungen für Sie zu treffen. Ohne Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer.
- VVG
- Versicherungsvertragsgesetz — das zentrale deutsche Gesetz für Versicherungsverträge. Regelt Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer.
W
- Wartezeit
- Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein voller Versicherungsschutz besteht. Üblich bei Zahnzusatz (8 Monate) und Sterbegeld (1–3 Jahre).
- Wert 1914
- Historischer Referenzwert für die Wohngebäudeversicherung. Der Gebäudewert wird auf Basis des Baupreises von 1914 berechnet und mit dem aktuellen Baupreisindex hochgerechnet.
- Widerruf
- Recht, einen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen (Lebensversicherung: 30 Tage) nach Erhalt der Police zu widerrufen.
Z
- Zahnstaffel
- Begrenzung der Erstattung in den ersten Vertragsjahren einer Zahnzusatzversicherung (z. B. 1.000 Euro im ersten Jahr, 2.000 Euro im zweiten). Schützt den Versicherer vor sofortigem Leistungsabruf.
- Zusatzbeitrag
- Kassenindividueller Beitragsanteil in der GKV, der zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben wird. 2026 durchschnittlich 2,9 %.
- Zeitwert
- Der aktuelle Marktwert eines gebrauchten Gegenstands unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Meist deutlich niedriger als der Neupreis — deshalb ist Neuwertentschädigung wichtig.
- ZÜRS-Zonen
- Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. 4 Zonen von GK 1 (geringes Risiko) bis GK 4 (sehr hohes Risiko). Bestimmt Elementarschutz-Prämien.
Ü
- Überschussbeteiligung
- Anteil an den Gewinnen des Versicherers, der Ihre Leistung erhöht. Nicht garantiert — hängt von der Kapitalanlage und Schadenquote ab.
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