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Lebenswelt

Selbständige & Freiberufler

Als Selbständiger tragen Sie alle Risiken selbst. Ich sorge dafür, dass die richtigen Versicherungen stehen — und keine unnötigen.

Besondere Risiken für Selbständige

Angestellte haben ein Sicherheitsnetz: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzliche Unfallversicherung am Arbeitsplatz, Arbeitgeberzuschüsse zur Sozialversicherung. Als Selbständiger oder Freiberufler entfallen diese Absicherungen vollständig. Sie müssen selbst vorsorgen — und das von Anfang an richtig.

Einen Leitfaden zur laufenden Optimierung Ihres Versicherungsschutzes nach der Gründungsphase finden Sie im Ratgeber für Selbständige. Wenn Sie noch vor der Gründung stehen, ist der Ratgeber für Existenzgründer der richtige Einstieg.

Die drei größten Risiken: Eine längere Krankheit ohne Einkommensersatz, die innerhalb weniger Monate zur Existenzbedrohung wird. Ein beruflicher Fehler, der einen Kunden teuer zu stehen kommt. Oder ein Haftungsfall, der Ihr Privatvermögen gefährdet — insbesondere bei Einzelunternehmen und GbR, wo Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Pflichtversicherungen — das müssen Sie haben

Für viele Selbständige sind bestimmte Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Berufshaftpflicht — Pflicht für Rechtsanwälte (§ 51 BRAO), Steuerberater (§ 67 StBerG), Architekten (Landesbauordnung), Ärzte, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und weitere regulierte Berufe. Aber auch ohne gesetzliche Pflicht ist die Berufshaftpflicht für jeden Dienstleister dringend empfohlen — ein einziger Beratungsfehler kann existenzbedrohend sein.
  • Krankenversicherung — Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle. Die Wahl zwischen PKV und freiwilliger GKV ist eine der wichtigsten Entscheidungen für Selbständige mit langfristigen Konsequenzen.
  • Kfz-Haftpflicht — Für geschäftlich genutzte Fahrzeuge. Bei Mischnutzung (privat/geschäftlich) reicht die private Kfz-Versicherung, solange die gewerbliche Nutzung mitversichert ist.

GKV oder PKV — die Grundsatzentscheidung

Als Selbständiger haben Sie die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Beide haben Vor- und Nachteile:

PKV — Oft günstiger in jungen Jahren, bessere Leistungen (Einzelzimmer, Chefarzt, schnelle Termine), Beitrag unabhängig vom Einkommen. Nachteil: Beiträge steigen im Alter, kein Arbeitgeberzuschuss, jedes Familienmitglied zahlt eigenen Beitrag.

Freiwillige GKV — Beitrag einkommensabhängig (2026: max. ca. 1.200 Euro/Monat inkl. Pflegeversicherung), Familienversicherung für Ehepartner und Kinder beitragsfrei. Nachteil: Mindestbeitrag auch bei niedrigem Einkommen, eingeschränktere Leistungen.

Faustregel: PKV lohnt sich oft für Singles und Paare ohne Kinder mit stabilem hohen Einkommen. GKV ist häufig besser für Familien und bei stark schwankendem Einkommen.

Existenzschutz — dringend empfohlen

  • Berufsunfähigkeitsversicherung — Ihr Einkommen ist Ihr wichtigstes Kapital. Als Selbständiger haben Sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (es sei denn, Sie haben in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt). Ohne BU stehen Sie bei dauerhafter Berufsunfähigkeit komplett ohne Einkommen da.
  • Krankentagegeld — Kein Arbeitgeber zahlt Ihnen Lohnfortzahlung. Ab dem ersten Krankheitstag fehlt Ihnen Einkommen. Das Krankentagegeld schließt diese Lücke. Wählen Sie eine kurze Karenzzeit (idealerweise 14–28 Tage) und eine Tagessatzhöhe, die Ihre laufenden Kosten deckt.
  • Betriebshaftpflicht — Schützt Sie, wenn Sie durch Ihre Tätigkeit Personen- oder Sachschäden bei Dritten verursachen. Beispiel: Ein Kunde besucht Ihr Büro und stürzt — oder Ihre Arbeit verursacht einen Sachschaden beim Auftraggeber.

Für GmbH-Geschäftsführer

Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen für Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG). Das gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer. Typische Haftungsszenarien:

  • Insolvenzverschleppung — Verspätete Insolvenzanmeldung (Frist: 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung). Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung.
  • Steuerhaftung — Wenn die GmbH Lohnsteuer oder Umsatzsteuer nicht abführt, haftet der Geschäftsführer persönlich.
  • Sozialversicherungsbeiträge — Nicht abgeführte Arbeitgeberanteile sind ein Straftatbestand (§ 266a StGB).

Eine D&O-Versicherung schützt Ihr Privatvermögen — auch und gerade bei kleinen Unternehmen, wo Geschäftsführer oft alle Entscheidungen allein treffen und entsprechend exponiert sind.

Altersvorsorge — kein Arbeitgeber sorgt für Sie

Selbständige sind in der Regel nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig (Ausnahmen: Handwerker, Lehrer, Hebammen und einige weitere Berufe). Das bedeutet mehr Freiheit, aber auch volle Eigenverantwortung. Ohne aktive Vorsorge droht Altersarmut.

Die wichtigsten Optionen:

  • Rürup-Rente (Basisrente) — Steuerlich absetzbar (2026: bis 30.826 Euro), insolvenzgeschützt, nicht kündbar. Besonders attraktiv bei hohem Steuersatz.
  • Private Rentenversicherung — Flexibler als Rürup, keine staatliche Förderung, dafür verfügbar und vererbbar.
  • ETF-basierte Rentenversicherung — Renditeorientiert bei langem Anlagehorizont. Im Versicherungsmantel steuerlich günstiger als ein reines Depot.
  • Freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente — Seit 2023 auch für Selbständige möglich. Sichert Grundrente-Ansprüche und Erwerbsminderungsschutz.

Häufige Fehler bei der Selbständigen-Absicherung

  • Deckungssummen nicht angepasst — Die Betriebshaftpflicht aus der Gründungsphase reicht nicht mehr, wenn Umsatz und Mitarbeiterzahl gestiegen sind.
  • Krankentagegeld vergessen — Viele Selbständige haben keine Absicherung gegen Einkommensausfall bei Krankheit.
  • BU zu spät abgeschlossen — Mit Vorerkrankungen wird die BU teuer oder unmöglich. Am besten noch im Angestelltenverhältnis vor der Gründung abschließen.
  • Privat- und Geschäftsvermögen nicht getrennt — Ohne GmbH oder UG haften Sie als Einzelunternehmer mit allem. Prüfen Sie, ob eine Rechtsformänderung sinnvoll ist.

Quellen

Weiterführende Ratgeber