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Riester-Rente

Stand: 18. März 2026 Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit Zulagen (175 Euro Grundzulage + 300 Euro pro Kind nach 2008) und bis zu 2.100 Euro Sonderausgabenabzug jährlich. Besonders lohnend für Familien mit Kindern und Geringverdiener — wer nur den Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr zahlt, erhält trotzdem die volle Grundzulage.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die 2002 im Zuge der Rentenreform eingeführt wurde. Der Staat unterstützt den Aufbau einer Zusatzrente durch direkte Zulagen und steuerliche Vorteile. Im Gegenzug ist das angesparte Kapital zweckgebunden: Es soll im Alter als lebenslange Rente ausgezahlt werden.

Die Förderung macht die Riester-Rente vor allem für bestimmte Personengruppen attraktiv. Gleichzeitig steht das Produkt seit Jahren in der Kritik — hohe Kosten, geringe Rendite und komplizierte Regelungen haben dazu geführt, dass viele Verträge ruhen oder gar nicht erst abgeschlossen werden. Umso wichtiger ist es, die Mechanik genau zu verstehen, bevor Sie sich entscheiden.

Wer profitiert von der Riester-Rente?

Unmittelbar zulagenberechtigt sind alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen — also Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld und Kindererziehende mit Pflichtbeitragszeiten gehören dazu. Ehepartner können als mittelbar Zulagenberechtigte über einen eigenen Vertrag profitieren, sofern der Partner unmittelbar berechtigt ist.

Besonders lohnenswert ist die Riester-Rente für:

  • Familien mit Kindern: Pro kindergeldberechtigtem Kind, das nach 2008 geboren wurde, erhalten Sie 300 Euro Kinderzulage jährlich. Bei zwei Kindern sind das bereits 600 Euro Zuschuss vom Staat — zusätzlich zur Grundzulage.
  • Geringverdiener: Wer nur den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr zahlt, erhält trotzdem die volle Grundzulage von 175 Euro. Das Verhältnis von Eigenleistung zu Förderung ist hier besonders günstig.
  • Beamte: Beamte sind unmittelbar zulagenberechtigt, obwohl sie über ein Versorgungswerk abgesichert sind. Die Zulagen und Steuervorteile kommen vollständig zum Tragen.
  • Gutverdiener ohne Kinder: Der Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro jährlich bringt bei hohem Grenzsteuersatz eine spürbare Steuerersparnis.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Riester-Förderung besteht aus zwei Säulen:

Zulagen

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr und Person
  • Kinderzulage: 300 Euro pro Jahr für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde (185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden)
  • Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 Euro für Zulagenberechtigte unter 25 Jahren

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen — abzüglich der Zulagen. Der Höchstbeitrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen).

Steuervorteile

Die Riester-Beiträge (inklusive Zulagen) können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen — bis zu 2.100 Euro jährlich. Das Finanzamt prüft automatisch durch die sogenannte Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulagen. Sie erhalten dann die Differenz als Steuererstattung.

Welche Riester-Varianten gibt es?

  • Riester-Rentenversicherung (klassisch): Garantierte Mindestverzinsung, kalkulierbare Rente, aber geringe Rendite. Geeignet für sicherheitsorientierte Sparer.
  • Riester-Fondssparplan: Höhere Renditechancen durch Aktieninvestments, aber Schwankungen während der Ansparphase. Der Anbieter muss zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren (Beitragsgarantie). Alternativ lohnt sich ein Blick auf die fondsgebundene Rentenversicherung ohne Beitragsgarantie.
  • Wohn-Riester (Eigenheimrente): Das geförderte Kapital fließt in den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie. Die Förderung wird im Alter über das sogenannte Wohnförderkonto nachgelagert besteuert.

Worauf sollten Sie achten?

  • Effektivkosten vergleichen: Die Produktinformationsblätter weisen die Effektivkostenquote aus. Sie zeigt, um wie viel Prozent die jährliche Rendite durch Kosten gemindert wird. Unterschiede von 0,5 Prozentpunkten summieren sich über Jahrzehnte auf fünfstellige Beträge.
  • Zulagen jährlich beantragen: Viele Sparer verschenken Zulagen, weil sie den Zulagenantrag nicht stellen. Ein Dauerzulagenantrag beim Anbieter löst dieses Problem.
  • Beiträge anpassen: Wenn sich Ihr Einkommen ändert, müssen Sie den Eigenbeitrag anpassen, um die volle Zulage zu erhalten. Andernfalls wird die Zulage anteilig gekürzt.
  • Förderschädliche Verwendung vermeiden: Wird das Kapital vor dem 62. Lebensjahr entnommen oder nicht als Rente ausgezahlt, müssen sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
  • Anbieterwechsel prüfen: Sie können Ihren Riester-Vertrag zu einem anderen Anbieter übertragen. Das kann sich lohnen, wenn Ihr aktueller Vertrag hohe Kosten hat — allerdings fallen bei einem Wechsel Übertragungsgebühren an.

Die aktuelle Reformdebatte

Die Riester-Rente wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Kritikpunkte sind bekannt: hohe Kosten, niedrige Renditen durch die Beitragsgarantie und eine sinkende Zahl von Neuabschlüssen. Die Bundesregierung plant mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 eine zusätzliche Förderoption, die auf Beitragsgarantien verzichtet und damit höhere Renditen ermöglichen soll. Bestehende Riester-Verträge bleiben von der Reform unberührt — sie können weiter bespart und gefördert werden. Ob ein Neuabschluss heute noch sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab.

Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich ein Riester-Neuabschluss heute noch?

Für bestimmte Personengruppen kann sich ein Neuabschluss nach wie vor lohnen — insbesondere für Familien mit mehreren Kindern (bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind) und für Geringverdiener, die mit minimalen Eigenbeiträgen die volle Förderung erhalten. Für Gutverdiener ohne Kinder hängt die Rentabilität stark von den Produktkosten ab. Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot ab 2027 entsteht eine zusätzliche Alternative.

Kann ich mein Riester-Guthaben für den Hauskauf verwenden?

Ja, das ist über den Wohn-Riester (Eigenheimrente) möglich. Sie können das angesparte Kapital für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen. Die Förderung wird nicht zurückgezahlt, dafür wird das entnommene Kapital auf einem Wohnförderkonto vermerkt und im Alter nachgelagert besteuert. Welche Versicherungen beim Immobilienerwerb insgesamt wichtig sind, erfahren Sie im Ratgeber Versicherungen beim Immobilienkauf.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit?

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I bleiben Sie unmittelbar zulagenberechtigt. Den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr sollten Sie weiter zahlen, um die volle Zulage zu sichern. Auch während der Elternzeit mit Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung bleibt die Zulagenberechtigung bestehen. Bei Arbeitslosengeld II können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen, ohne die Zulagen zurückzahlen zu müssen.

Häufige Fehler bei der Riester-Rente

  • Dauerzulagenantrag vergessen: Ohne Antrag keine Zulagen. Stellen Sie beim Anbieter einen Dauerzulagenantrag, damit die Zulagen automatisch jedes Jahr beantragt werden.
  • Eigenbeitrag nicht anpassen: Bei Gehaltsänderungen müssen Sie den Eigenbeitrag korrigieren, sonst wird die Zulage gekürzt. Viele Sparer zahlen jahrelang zu wenig ein und bemerken den Zulagenverlust nicht.
  • Kinderzulage nicht umstellen: Die Kinderzulage wird standardmäßig dem Vertrag der Mutter zugeordnet. In manchen Konstellationen ist die Zuordnung zum Vertrag des Vaters günstiger.
  • Vertrag kündigen statt ruhend stellen: Bei Kündigung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Wenn Sie nicht mehr einzahlen möchten, lassen Sie den Vertrag beitragsfrei stellen.
  • Kosten ignorieren: Die Spanne bei den Effektivkosten ist erheblich. Ein Vertrag mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten vernichtet einen großen Teil der Förderung.
  • Riester pauschal ablehnen: Trotz berechtigter Kritik ist die Riester-Rente für bestimmte Personengruppen — insbesondere Familien mit mehreren Kindern und Geringverdiener — nach wie vor eine der renditestärksten Anlageformen, wenn man die Förderung einrechnet.

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