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Krankentagegeldversicherung

Stand: 18. März 2026 Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Die Krankentagegeldversicherung schließt die Einkommenslücke bei längerer Krankheit. Bei 6.000 Euro Bruttogehalt beträgt das GKV-Krankengeld nur ca. 2.900 Euro netto — Selbständige erhalten oft gar nichts. Tarife für Angestellte starten ab 8 Euro monatlich.

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen ein tägliches Krankentagegeld, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind. Sie schließt die Einkommenslücke, die nach dem Ende der Lohnfortzahlung oder des Krankengeldes entsteht.

Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen das Gehalt weiter. Danach springt die GKV mit Krankengeld ein — allerdings nur 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettogehalts, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Für Gutverdiener entsteht so eine erhebliche Einkommenslücke.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 6.000 Euro beträgt das GKV-Krankengeld nur rund 2.900 Euro netto. Wer monatliche Fixkosten von 3.500 Euro hat, steht ab der siebten Krankheitswoche vor einer Lücke von 600 Euro — pro Monat. Selbständige trifft es noch härter: Ohne Lohnfortzahlung und oft ohne GKV-Krankengeld fällt das Einkommen ab dem ersten Krankheitstag auf null.

Wer braucht eine Krankentagegeldversicherung?

  • Selbständige und Freiberufler — Haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und oft kein GKV-Krankengeld
  • Gutverdiener — Das GKV-Krankengeld wird an der Beitragsbemessungsgrenze gekappt
  • Privatversicherte — Die private Krankenversicherung (PKV) zahlt kein Krankengeld, die Absicherung muss separat vereinbart werden
  • Alleinverdiener — Wenn das gesamte Haushaltseinkommen an einer Person hängt

Was leistet die Krankentagegeldversicherung?

  • Tägliches Krankentagegeld — Ein vereinbarter Tagessatz (z. B. 50, 100 oder 150 Euro) für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Flexible Karenzzeit — Die Leistung beginnt nach einer vereinbarten Wartezeit (z. B. ab dem 4., 15. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit)
  • Keine Befristung — Bei den meisten Tarifen wird das Krankentagegeld bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit oder bis zur Genesung gezahlt

Worauf sollten Sie achten?

  • Karenzzeit passend wählen — Angestellte können eine Karenzzeit von 43 Tagen wählen (nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung). Selbständige sollten eine kürzere Karenz wählen
  • Tagessatz realistisch kalkulieren — Decken Sie Ihre tatsächlichen laufenden Kosten ab, nicht nur einen Teil davon
  • Überversicherungsverbot — Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem GKV-Krankengeld nicht über dem Nettoeinkommen liegen
  • Abgrenzung zur BU — Die Krankentagegeldversicherung leistet bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung bei dauerhafter Beeinträchtigung. Beide ergänzen sich

Krankentagegeld vs. Berufsunfähigkeitsversicherung

Die beiden Versicherungen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Das Krankentagegeld leistet bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit — also wenn Sie krank sind und wieder gesund werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Ohne Krankentagegeld müssen Sie die Monate oder Jahre bis zur BU-Anerkennung finanziell überbrücken — genau das kann die Krankentagegeldversicherung leisten.

Kostenbeispiele

PersonengruppeTagessatzKarenzzeitMonatsbeitrag
Angestellter (35 Jahre)50 €/Tag43 Tage8–15 €
Angestellter (50 Jahre)75 €/Tag43 Tage20–40 €
Selbständiger (35 Jahre)100 €/Tag14 Tage40–80 €
Selbständiger (50 Jahre)150 €/Tag14 Tage90–180 €

Die Beiträge hängen stark vom Eintrittsalter, Beruf, gewähltem Tagessatz und der Karenzzeit ab. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger der Beitrag — aber desto länger müssen Sie die Einkommenslücke selbst überbrücken.

Schadenszenarien aus der Praxis

  • Bandscheibenvorfall beim Selbständigen: Ein selbständiger Handwerker fällt nach einem Bandscheibenvorfall acht Wochen aus. Ohne Lohnfortzahlung und ohne Krankentagegeld fehlen ihm 12.000 Euro Einnahmen — bei weiterlaufenden Betriebskosten. Mit einem Tagessatz von 100 Euro erhält er 5.600 Euro.
  • Krebserkrankung bei Angestellter: Eine Angestellte mit 5.500 Euro Bruttogehalt erkrankt an Krebs. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung erhält sie nur noch 2.700 Euro GKV-Krankengeld. Die Behandlung dauert neun Monate. Die Krankentagegeldversicherung schließt die monatliche Lücke von 800 Euro.
  • Komplizierter Beinbruch beim Freiberufler: Ein freiberuflicher Berater bricht sich bei einem Skiunfall das Bein. Drei Monate Arbeitsunfähigkeit, keine Einnahmen. Das Krankentagegeld von 150 Euro pro Tag sichert die laufenden Kosten für Miete, Versicherungen und Lebensunterhalt.
  • Burnout mit langer Ausfallzeit: Ein selbständiger IT-Berater fällt wegen Burnout sechs Monate aus. Das GKV-Krankengeld wurde bei Existenzgründung nicht eingeschlossen. Ohne Krankentagegeld: Existenzbedrohung. Mit 120 Euro Tagessatz: 21.600 Euro Absicherung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld?

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beträgt maximal 70 Prozent des Bruttogehalts, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Das Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die die Lücke zwischen dem GKV-Krankengeld und Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen schließt. Selbständige, die kein GKV-Krankengeld erhalten, können mit dem Krankentagegeld ihr gesamtes Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit absichern.

Welche Karenzzeit sollte ich wählen?

Die optimale Karenzzeit hängt von Ihrer beruflichen Situation ab. Angestellte, die sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten, können eine Karenzzeit von 43 Tagen wählen — das senkt den Beitrag erheblich. Selbständige ohne Lohnfortzahlung sollten eine kürzere Karenzzeit von 14 oder 21 Tagen wählen, um die Einkommenslücke möglichst früh zu schließen.

Brauche ich Krankentagegeld, wenn ich schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?

Ja, beide Versicherungen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Das Krankentagegeld leistet bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit — also wenn Sie krank sind und wieder gesund werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift erst, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Ohne Krankentagegeld müssen Sie die Monate bis zur BU-Anerkennung finanziell selbst überbrücken.

Häufige Fehler bei der Krankentagegeldversicherung

  • Tagessatz zu niedrig gewählt: Viele versichern nur einen Teil ihrer Fixkosten. Rechnen Sie alle laufenden Verpflichtungen ein — Miete, Versicherungen, Lebensunterhalt, Betriebskosten.
  • Karenzzeit zu lang: Selbständige wählen aus Kostengründen eine lange Karenzzeit von 42 Tagen. Ohne Rücklagen kann das zum Problem werden, wenn die ersten sechs Wochen komplett ohne Einkommen sind.
  • Krankentagegeld als BU-Ersatz betrachtet: Das Krankentagegeld leistet nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit endet die Leistung — dann brauchen Sie eine BU-Versicherung.
  • Überversicherungsverbot missachtet: Krankentagegeld plus GKV-Krankengeld dürfen zusammen nicht über dem Nettoeinkommen liegen. Ein zu hoher Tagessatz führt zur Kürzung im Leistungsfall.
  • Gesundheitsfragen nicht ernst genommen: Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen können im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrags führen.

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