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Todesfall: Was Angehörige bei Versicherungen tun müssen

Aktualisiert: 18. März 2026 14 Min. Lesezeit Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Melden Sie Lebens- und Sterbegeldversicherungen innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach dem Todesfall. Die Privathaftpflicht endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers — Mitversicherte verlieren ihren Schutz. Prüfen Sie Kontoauszüge der letzten zwölf Monate auf Abbuchungen, um alle bestehenden Versicherungsverträge zu identifizieren.

In einer schweren Zeit den Überblick behalten

Der Tod eines nahestehenden Menschen stellt alles auf den Kopf. Trotz der Trauer müssen Angehörige innerhalb kurzer Fristen wichtige Entscheidungen treffen — auch bei Versicherungen. Manche Policen müssen innerhalb weniger Tage gemeldet werden, andere gehen automatisch auf die Erben über, wieder andere enden mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine klare Struktur, damit Sie in dieser schwierigen Situation nichts Wichtiges übersehen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen — aber behalten Sie die Fristen im Blick.

Sofort handeln: Lebensversicherung melden

Falls eine Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung besteht, melden Sie den Todesfall so schnell wie möglich — idealerweise innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Die meisten Versicherungsbedingungen enthalten eine Meldefrist, deren Überschreitung zwar selten zum Leistungsausschluss führt, aber die Auszahlung verzögern kann.

Was Sie für die Meldung brauchen

  • Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Versicherungsschein (falls auffindbar)
  • Personalausweis des Anspruchstellers
  • Ärztliche Todesbescheinigung oder Totenschein

Bezugsrecht vs. Erbmasse

Dieser Unterschied ist finanziell erheblich:

  • Mit Bezugsrecht: Wurde eine bezugsberechtigte Person im Vertrag benannt, erhält diese die Versicherungssumme direkt — unabhängig vom Erbe. Die Summe fällt nicht in die Erbmasse und ist vor Gläubigern des Nachlasses geschützt
  • Ohne Bezugsrecht: Wurde kein Bezugsberechtigter benannt (oder das Bezugsrecht widerrufen), fällt die Versicherungsleistung in die Erbmasse und wird nach der Erbfolge verteilt
  • Erbschaftsteuer: Die Auszahlung einer Lebensversicherung ist grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig — unabhängig davon, ob sie über Bezugsrecht oder Erbmasse ausgezahlt wird. Die persönlichen Freibeträge (Ehegatten: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro) gelten selbstverständlich

Suchen Sie den Versicherungsschein und prüfen Sie das eingetragene Bezugsrecht. Falls Sie den Vertrag nicht finden, kann ein Versicherungsmakler oder der Versicherungsombudsmann bei der Recherche helfen.

Welche Versicherungen automatisch enden

Einige Versicherungen sind an die Person des Verstorbenen gebunden und enden mit dem Tod:

  • Private Haftpflichtversicherung: Endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Mitversicherte Personen (Ehepartner, Kinder) verlieren ihren Schutz und brauchen eine eigene Police
  • Krankenversicherung (GKV und PKV): Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod. In der GKV familienversicherte Angehörige behalten ihren Schutz zunächst — klären Sie die weitere Versicherung aber zeitnah
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Endet mit dem Tod, sofern keine Hinterbliebenenrente vereinbart ist
  • Private Unfallversicherung: Endet mit dem Tod. Falls der Tod Folge eines Unfalls war, kann eine Todesfallleistung enthalten sein — prüfen Sie die Vertragsbedingungen

Welche Versicherungen auf die Erben übergehen

Andere Versicherungen sind an eine Sache oder ein Objekt gebunden und gehen auf die Erben über:

Wohngebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung geht automatisch auf den neuen Eigentümer über (§ 95 VVG). Als Erbe sind Sie zunächst Versicherungsnehmer. Innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Erbfalls können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Wird die Immobilie verkauft, geht die Versicherung auf den Käufer über.

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung läuft weiter und geht auf die Erben über. Sie haben mehrere Optionen:

  • Fahrzeug behalten: Melden Sie die Halterdaten beim Versicherer und bei der Zulassungsstelle um. Die bisherige Schadenfreiheitsklasse kann unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden
  • Fahrzeug verkaufen: Die Versicherung geht bis zur Ummeldung auf den Käufer über
  • Fahrzeug abmelden: Der Versicherungsvertrag endet mit der Abmeldung. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet

Wichtig: Solange das Fahrzeug zugelassen ist, besteht Versicherungspflicht. Lassen Sie es nicht einfach stehen — melden Sie es ab oder nutzen Sie es weiter.

Rechtsschutzversicherung

Geht auf die Erben über und kann von diesen genutzt werden — zum Beispiel für erbrechtliche Auseinandersetzungen, sofern der Tarif Erbrecht einschließt. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen.

Hausratversicherung

Endet in der Regel zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers automatisch. In dieser Zeit bleibt der Hausrat versichert. Nutzen Sie die Frist, um den Haushalt aufzulösen oder eine eigene Hausratversicherung für die Wohnung abzuschließen, falls Sie diese übernehmen.

Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorge

Falls eine Sterbegeldversicherung besteht, melden Sie den Todesfall dem Versicherer. Die Auszahlung erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert — sie dient der Deckung der Bestattungskosten, die leicht 5.000 bis 10.000 Euro betragen können.

Eine Bestattungsvorsorge (Vertrag mit einem Bestattungsinstitut) ist keine Versicherung, sondern eine Zweckbindung von Mitteln. Informieren Sie das benannte Bestattungsinstitut über den Todesfall — die vorausgeplanten und vorfinanzierten Leistungen werden dann direkt erbracht.

Nachlassverzeichnis erstellen

Erstellen Sie möglichst früh eine vollständige Übersicht aller Versicherungsverträge des Verstorbenen. Durchsuchen Sie:

  • Versicherungsordner und Unterlagen zu Hause
  • E-Mail-Postfach (Stichwortsuche: Versicherung, Police, Beitrag, Vertrag)
  • Kontoauszüge der letzten 12 Monate — regelmäßige Abbuchungen deuten auf laufende Verträge hin
  • Postfach und Briefkasten in den Wochen nach dem Todesfall

Falls ein Versicherungsmakler die Verträge betreut hat, kann dieser eine Übersicht aller laufenden Policen erstellen. Das spart in dieser Situation viel Zeit und stellt sicher, dass kein Vertrag übersehen wird.

Fristen und Pflichten auf einen Blick

FristMaßnahme
Sofort (48–72 Std.)Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung melden
Innerhalb 1 MonatGebäudeversicherung: Kündigungsoption prüfen
Innerhalb 2 MonateHausratversicherung: läuft automatisch aus
Innerhalb 3 MonateErbausschlagung, falls gewünscht (Frist beachten!)
ZeitnahKfz ummelden oder abmelden, eigene Haftpflicht abschließen
Nach ErbscheinVerträge formal auf Erben umschreiben lassen

Kostenbeispiele: Was auf Angehörige zukommt

Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine realistische Einordnung der finanziellen Größenordnungen, mit denen Angehörige im Todesfall rechnen sollten. Die tatsächlichen Beträge hängen vom Einzelfall ab — sie verdeutlichen aber, warum eine frühzeitige Vorsorge so wichtig ist.

PostenKosten (ca.)Hinweis
Bestattung (einfach bis gehoben)5.000 – 12.000 €Sarg/Urne, Friedhofsgebühren, Trauerfeier, Grabstein
Grabpflege (20 Jahre)3.000 – 8.000 €Je nach Friedhof und Grabbepflanzung
Nachlassabwicklung (Erbschein, Notar)500 – 3.000 €Abhängig vom Nachlasswert und Anzahl der Erben
Risikolebensversicherung (300.000 €, 35-jährig, 25 Jahre)200 – 450 €/JahrSchon ab 17 € monatlich absicherbar
Sterbegeldversicherung (10.000 € Summe)15 – 40 €/MonatJe nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand
Fehlende Einkommensabsicherung pro Jahr25.000 – 50.000 €Entgangenes Nettoeinkommen des Verstorbenen
Überbrückung bis zur Witwenrente0 – 3 MonateGesetzliche Rentenversicherung zahlt erst nach Antragstellung

Auf den Punkt gebracht: Die Kosten einer soliden Vorsorge (Risikolebensversicherung plus Sterbegeldversicherung) liegen bei wenigen hundert Euro pro Jahr. Die finanziellen Folgen ohne Absicherung können leicht im sechsstelligen Bereich liegen — vor allem, wenn Kinder versorgt oder Kredite bedient werden müssen.

Schadenszenarien: Wenn die Vorsorge fehlt

Versicherungen wirken abstrakt, bis ein konkreter Fall eintritt. Die folgenden Szenarien zeigen, welche finanziellen Folgen unzureichende oder fehlende Vorsorge im Todesfall hat.

Szenario 1: Hauptverdiener stirbt ohne Risikolebensversicherung

Ein 42-jähriger Familienvater mit zwei schulpflichtigen Kindern und laufender Baufinanzierung (Restschuld: 240.000 Euro, monatliche Rate: 1.200 Euro) verstirbt nach kurzer Krankheit. Seine Ehefrau arbeitet in Teilzeit mit 1.400 Euro netto. Die gesetzliche Witwenrente beträgt rund 900 Euro monatlich — zusammen also 2.300 Euro, bei fixen Kosten von mindestens 3.200 Euro (Kreditrate, Nebenkosten, Lebenshaltung). Finanzielle Lücke: mindestens 900 Euro monatlich. Ohne Risikolebensversicherung muss die Familie das Eigenheim unter Zeitdruck verkaufen — häufig 15 bis 20 Prozent unter Marktwert. Vermögensverlust: rund 60.000 bis 80.000 Euro. Eine Risikolebensversicherung über 300.000 Euro hätte rund 300 Euro pro Jahr gekostet.

Szenario 2: Lebensversicherung ohne Bezugsrecht — Auszahlung fällt in die Erbmasse

Eine 67-jährige Witwe hat eine Kapitallebensversicherung über 150.000 Euro, aber nie ein Bezugsrecht eingetragen. Nach ihrem Tod fällt die Auszahlung in die Erbmasse. Ihre drei Kinder bilden eine Erbengemeinschaft und streiten über die Aufteilung des Nachlasses. Die Auszahlung der Lebensversicherung verzögert sich um acht Monate, weil erst ein Erbschein beantragt werden muss. Die Bestattungskosten von 9.500 Euro müssen die Kinder vorstrecken. Zusätzliche Kosten durch Erbschein und Nachlassabwicklung: rund 4.000 Euro. Hätte die Mutter eine Tochter als Bezugsberechtigte benannt, wäre die Versicherungssumme innerhalb von vier bis sechs Wochen direkt ausgezahlt worden — an der Erbmasse vorbei.

Szenario 3: Angehörige vergessen die Kfz-Versicherung

Nach dem Tod eines alleinstehenden Rentners bleibt sein Fahrzeug zwei Monate lang zugelassen und ungenutzt in der Garage stehen. Die Erben kümmern sich zunächst um die Bestattung und die Wohnungsauflösung. Die Kfz-Versicherung läuft weiter und bucht Beiträge vom Konto ab — nach der Kontensperre durch die Bank entstehen Beitragsrückstände. Der Versicherer mahnt und droht mit Zwangsabmeldung über die Zulassungsstelle. Vermeidbare Kosten: rund 350 Euro für zwei Monate Beiträge plus Mahngebühren. Zusätzlich riskieren die Erben einen Eintrag in der Warnkartei, der sich auf ihre eigene Schadenfreiheitsklasse auswirken kann. Frühzeitiges Abmelden oder Ummelden hätte das vollständig vermieden.

Szenario 4: Keine Sterbegeldversicherung — Bestattungskosten überfordern Angehörige

Ein 78-jähriger Rentner verstirbt ohne Sterbegeldversicherung und ohne nennenswerte Ersparnisse. Seine Tochter organisiert die Bestattung und muss 8.500 Euro aus eigener Tasche vorstrecken. Da der Nachlass die Kosten nicht deckt, kann sie die Bestattungskosten zwar als Nachlassverbindlichkeit steuerlich geltend machen — das entlastet sie aber erst bei der nächsten Steuererklärung, nicht in dem Moment, in dem das Bestattungsinstitut die Rechnung stellt. Sofortige finanzielle Belastung: 8.500 Euro. Eine Sterbegeldversicherung über 10.000 Euro hätte — bei Abschluss mit 60 Jahren — rund 30 Euro monatlich gekostet und die Familie vollständig entlastet.

Sie müssen das nicht alleine regeln

In den Wochen nach einem Todesfall kommen viele Aufgaben zusammen. Die Versicherungsangelegenheiten lassen sich delegieren. Als Ihr Versicherungsmakler übernehme ich die systematische Erfassung aller Verträge, die Kommunikation mit den Versicherern, die Einhaltung der Fristen und die Neuordnung des Versicherungsschutzes für die Hinterbliebenen.

Häufige Fehler im Umgang mit Versicherungen nach einem Todesfall

  • Lebensversicherung nicht zeitnah melden: Viele Angehörige wissen gar nicht, dass eine Lebensversicherung existiert, oder schieben die Meldung auf. Die meisten Versicherer erwarten eine Meldung innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Eine verspätete Meldung führt zwar selten zum Leistungsverlust, kann die Auszahlung aber um Wochen bis Monate verzögern — gerade dann, wenn das Geld dringend für Bestattungskosten oder laufende Verpflichtungen gebraucht wird.

  • Bezugsrecht nie geprüft oder aktualisiert: Das Bezugsrecht einer Lebensversicherung wird beim Abschluss festgelegt und dann oft jahrzehntelang nicht mehr angeschaut. Nach einer Scheidung steht möglicherweise noch der Ex-Partner als Bezugsberechtigter im Vertrag — und erhält im Todesfall die gesamte Versicherungssumme. Prüfen Sie das Bezugsrecht regelmäßig, insbesondere nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes.

  • Kontoauszüge nicht systematisch ausgewertet: Die wichtigste Quelle, um unbekannte Versicherungsverträge zu finden, sind die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate. Regelmäßige Abbuchungen an Versicherungsgesellschaften deuten auf laufende Verträge hin. Wer diesen Schritt auslässt, riskiert, dass Verträge mit laufenden Beiträgen weiterbelastet werden oder Leistungsansprüche verfallen.

  • Kfz nicht zeitnah abgemeldet oder umgemeldet: Solange ein Fahrzeug zugelassen ist, besteht Versicherungspflicht — auch wenn es in der Garage steht. Die Beiträge laufen weiter, und bei einer Kontensperre durch die Bank entstehen schnell Rückstände und Mahngebühren. Melden Sie das Fahrzeug entweder ab oder auf einen Erben um.

  • Eigene Absicherungslücken nach dem Todesfall übersehen: Wer als mitversicherte Person (Ehepartner, Kinder) über die Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung des Verstorbenen geschützt war, verliert diesen Schutz. Viele Angehörige bemerken das erst Monate später — im schlimmsten Fall nach einem eigenen Schadenfall. Schließen Sie eigene Policen rechtzeitig ab.

Häufig gestellte Fragen

Woher weiß ich, ob der Verstorbene eine Lebensversicherung hatte?

Prüfen Sie zuerst die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate auf regelmäßige Abbuchungen an Versicherungsgesellschaften. Durchsuchen Sie Unterlagen zu Hause, das E-Mail-Postfach und den Briefkasten. Hatte der Verstorbene einen Versicherungsmakler, kann dieser eine vollständige Vertragsübersicht erstellen. Zusätzlich können Sie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine kostenpflichtige Anfrage zum Versicherungsvertragsregister stellen, um unbekannte Verträge aufzuspüren.

Kann die Versicherung die Auszahlung der Lebensversicherung verweigern?

In bestimmten Fällen ja. Die häufigsten Gründe sind vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen — etwa wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen hat. Innerhalb der ersten drei Vertragsjahre prüfen Versicherer die Todesursache besonders genau. Bei Suizid gibt es in den meisten Tarifen eine Sperrfrist von zwei bis drei Jahren, innerhalb derer keine Leistung erbracht wird. Nach Ablauf dieser Frist besteht jedoch voller Versicherungsschutz. Im Zweifelsfall hilft der Versicherungsombudsmann oder ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt.

Muss ich Erbschaftsteuer auf die Lebensversicherung zahlen?

Ja, die Auszahlung einer Lebensversicherung ist grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig — unabhängig davon, ob sie über ein Bezugsrecht direkt an eine benannte Person oder über die Erbmasse an die Erben fließt (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Es gelten jedoch die persönlichen Freibeträge: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro pro Kind, 200.000 Euro für Enkel. Erst wenn die gesamten Zuwendungen (Versicherungssumme plus sonstige Erbschaft plus Schenkungen der letzten zehn Jahre) den Freibetrag übersteigen, fällt Erbschaftsteuer an.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung des Verstorbenen?

Die private Krankenversicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Zu viel gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet. War der Ehepartner privat mitversichert, muss dieser innerhalb von zwei Monaten eine eigene PKV abschließen — der bisherige Versicherer ist zur Annahme ohne erneute Gesundheitsprüfung verpflichtet, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wird. In der GKV familienversicherte Angehörige behalten ihren Schutz zunächst, sollten aber zeitnah klären, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind.

Wer kümmert sich um die Versicherungen, wenn es keinen Makler gibt?

Ohne Makler müssen die Erben jeden Versicherer einzeln kontaktieren. Das setzt voraus, dass alle Verträge bekannt sind — was häufig nicht der Fall ist. In dieser Situation empfiehlt es sich, einen Versicherungsmakler zu beauftragen. Dieser kann über Auskunftsanfragen bei Versicherern und die Auswertung der Kontoauszüge eine vollständige Bestandsaufnahme erstellen, alle notwendigen Meldungen übernehmen, Fristen einhalten und den Versicherungsschutz der Hinterbliebenen neu ordnen. Diese Dienstleistung ist für Sie in der Regel kostenfrei, da der Makler über die Bestandscourtage der übernommenen Verträge vergütet wird.

Quellen

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