Versicherungsschutz im Ausland: Anwartschaft, DBA-Tabelle und Checkliste
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Bei dauerhafter Auswanderung endet die deutsche Sozialversicherungspflicht, die GKV-Mitgliedschaft und der Schutz durch Privathaftpflicht und Hausrat. Eine PKV-Anwartschaft sichert den Rückkehranspruch ohne erneute Gesundheitsprüfung. Internationale Krankenversicherungen kosten je nach Zielregion ab 150 bis 800 Euro monatlich.
Versicherungsschutz endet nicht an der Grenze — oder doch?
Wer Deutschland verlässt, steht vor einer Grundsatzfrage: Welche Versicherungen gelten im Ausland weiter, welche enden, und was brauchen Sie stattdessen? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie vorübergehend (Entsendung, Sabbatical) oder dauerhaft (Auswanderung) gehen. Die Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Krankenversicherung, Altersvorsorge und Sachversicherungen.
Welche Versicherungen in Ihrer Situation Priorität haben, erfahren Sie in unserer Lebenswelt Expats & Auswanderer.
Entsendung vs. Auswanderung: Der entscheidende Unterschied
Entsendung durch den Arbeitgeber
Bei einer Entsendung (maximal 24 Monate, verlängerbar) bleibt die deutsche Sozialversicherungspflicht bestehen. Innerhalb der EU/EWR dokumentiert die A1-Bescheinigung den fortbestehenden Sozialversicherungsschutz. Ihre GKV/PKV, Rentenversicherung und Unfallversicherung laufen weiter. Zusätzlich empfohlen:
- Auslandskrankenversicherung — Die GKV deckt im Ausland nur Basisleistungen nach Landesstandard. Privatärztliche Behandlung, Rücktransport und Krankenhauswahlfreiheit sind nicht enthalten.
- Auslandsunfallversicherung — Ergänzt den BG-Schutz für Freizeitunfälle im Ausland.
Dauerhafte Auswanderung
Bei Abmeldung des deutschen Wohnsitzes endet die Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet:
- GKV-Mitgliedschaft endet (Rückkehr nur unter bestimmten Voraussetzungen) — lesen Sie mehr zur GKV-oder-PKV-Entscheidung
- PKV kann gekündigt oder als Anwartschaft weitergeführt werden
- Privathaftpflicht und Hausrat enden bei dauerhaftem Wegzug
- Rentenansprüche bleiben erhalten, Auszahlung erfolgt auch ins Ausland
Übersicht: Versicherungsstatus nach Aufenthaltsart
| Situation | Sozialversicherung | Krankenversicherung | Privathaftpflicht | Rentenansprüche |
|---|---|---|---|---|
| Entsendung (bis 24 Monate, EU) | Bleibt bestehen (A1) | GKV/PKV läuft weiter | Weltweite Geltung | Beiträge laufen weiter |
| Entsendung (Drittland mit Abkommen) | Je nach Abkommen | Prüfung nötig | Weltweite Geltung | Je nach Abkommen |
| Entsendung (Drittland ohne Abkommen) | Endet ggf. | Auslandskrankenversicherung nötig | Weltweite Geltung | Freiwillige Beiträge möglich |
| Digitales Nomadentum (kein Wohnsitz DE) | Endet | Internationale PKV nötig | Endet | Freiwillige Beiträge möglich |
| Dauerhafte Auswanderung | Endet | Lokale oder internationale KV | Endet | Ansprüche bleiben, Auszahlung weltweit |
| Ruhestand im Ausland | Endet (GKV-Schutz ggf. eingeschränkt) | Prüfung GKV-Auslandsgeltung, ggf. Zusatz-KV | Endet | Rente wird ausgezahlt |
Krankenversicherung im Ausland: Drei Optionen
Option 1: Internationale PKV
Weltweite Deckung mit freier Arztwahl, privatärztlicher Behandlung und Rücktransport. Die beste Lösung für Langzeit-Expats und Auswanderer.
Kosten: ab 200–500 Euro/Monat je nach Alter, Gesundheitszustand und Zielland. USA-Deckung ist deutlich teurer als Europa oder Asien. Achten Sie auf den Einschluss von Vorerkrankungen und Heimatlanddeckung (falls Sie regelmäßig nach Deutschland kommen).
Option 2: Lokale Krankenversicherung im Zielland
Günstiger als internationale PKV, aber mit Einschränkungen: Leistungsumfang, Arztnetz und Erstattungsregeln richten sich nach dem Zielland. Für Auswanderer, die dauerhaft in einem Land mit gutem Gesundheitssystem leben (z. B. Schweiz, Niederlande, Skandinavien), eine pragmatische Lösung. Für Länder mit eingeschränktem Gesundheitssystem (viele Entwicklungsländer, ländliche Regionen) nicht empfehlenswert.
Option 3: Langzeit-Auslandskrankenversicherung
Für befristete Aufenthalte von 6 Monaten bis 5 Jahren. Günstiger als internationale PKV, aber mit Laufzeitbegrenzung und oft ohne Altersrückstellungen. Kosten: ca. 30–100 Euro/Monat je nach Zielland und Alter.
Kostenvergleich Krankenversicherung nach Zielregion
| Zielregion | Internationale PKV (30-Jähriger) | Internationale PKV (50-Jähriger) | Langzeit-AKV | Lokale KV |
|---|---|---|---|---|
| EU / Westeuropa | 200–350 Euro/Monat | 400–700 Euro/Monat | 40–80 Euro/Monat | Je nach Land (Pflicht) |
| Südostasien | 150–300 Euro/Monat | 350–600 Euro/Monat | 30–60 Euro/Monat | 30–100 Euro/Monat |
| USA / Kanada | 400–800 Euro/Monat | 800–1.500 Euro/Monat | 100–200 Euro/Monat | Arbeitgeber-KV oder ACA |
| Naher Osten / GCC | 200–400 Euro/Monat | 400–800 Euro/Monat | 50–100 Euro/Monat | Arbeitgeber-KV (Pflicht in vielen Staaten) |
| Lateinamerika | 150–300 Euro/Monat | 350–600 Euro/Monat | 30–70 Euro/Monat | 20–80 Euro/Monat |
| Afrika | 150–300 Euro/Monat | 350–600 Euro/Monat | 30–60 Euro/Monat | Sehr unterschiedlich |
Die USA sind mit Abstand das teuerste Zielland für Krankenversicherung. Grund: Die medizinischen Behandlungskosten in den USA sind um ein Vielfaches höher als in anderen Ländern. Ein stationärer Krankenhausaufenthalt in den USA kann schnell sechsstellige Beträge erreichen.
Auswahlkriterien für die internationale Krankenversicherung
| Kriterium | Worauf achten? |
|---|---|
| Geltungsbereich | Weltweit inkl. USA oder weltweit exkl. USA (großer Preisunterschied) |
| Heimatlanddeckung | Wie viele Wochen/Monate pro Jahr sind Behandlungen in Deutschland gedeckt? |
| Vorerkrankungen | Wartezeiten? Ausschlüsse? Moratorium vs. Medical Underwriting? |
| Altersrückstellungen | Werden Altersrückstellungen gebildet? (Nur bei wenigen internationalen Tarifen) |
| Evakuierung / Rücktransport | Medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll? (Großer Unterschied) |
| Zahnbehandlung | Oft nur als Zusatzbaustein, mit Wartezeiten von 6–12 Monaten |
| Psychotherapie | Bei vielen internationalen Tarifen ausgeschlossen oder stark begrenzt |
| Schwangerschaft / Geburt | Wartezeiten von 10–12 Monaten, oft als Zusatzbaustein |
Anwartschaftsversicherung: Rückkehr absichern
Wer seine deutsche PKV kündigt, verliert Altersrückstellungen und muss bei Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung bestehen. Eine Anwartschaftsversicherung sichert den Rückkehranspruch:
| Variante | Monatliche Kosten | Altersrückstellungen | Gesundheitsprüfung bei Rückkehr |
|---|---|---|---|
| Kleine Anwartschaft | 20–50 Euro | Gehen verloren | Keine |
| Große Anwartschaft | 40–80 % des bisherigen Beitrags | Bleiben erhalten | Keine |
GKV-Versicherte haben es einfacher: Bei Rückkehr innerhalb von 12 Monaten besteht in der Regel ein Anspruch auf Wiederaufnahme. Bei längerer Abwesenheit kann die Rückkehr schwierig werden, besonders für Selbstständige und Personen über 55.
Anwartschaft: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Vor der Abreise — Informieren Sie Ihre PKV mindestens 3 Monate vor dem Wegzug über Ihren Plan
- Anwartschaftsantrag stellen — Schriftlich bei Ihrer PKV. Die Umstellung erfolgt zum Monatsersten nach der Abmeldung des Wohnsitzes
- Große oder kleine Anwartschaft wählen — Große Anwartschaft lohnt sich bei geplantem Auslandsaufenthalt unter 5 Jahren und hohen Altersrückstellungen. Kleine Anwartschaft bei längerer Abwesenheit, wenn die laufenden Kosten niedrig bleiben sollen
- Beiträge pünktlich zahlen — Bei Beitragsrückstand kann die Anwartschaft verfallen
- Bei Rückkehr — Mindestens 1 Monat vor Rückkehr die PKV informieren. Wiedereinschluss erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung
Sonderfall GKV: Rückkehr nach langer Abwesenheit
| Situation bei Rückkehr | Rückkehr in die GKV möglich? | Bedingung |
|---|---|---|
| Unter 55, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung | Ja | Pflichtversicherung greift automatisch |
| Unter 55, selbstständig | Eingeschränkt | Freiwillige GKV-Mitgliedschaft mit Nachweis der Vorversicherungszeit |
| Über 55, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung | Sehr schwierig | Nur wenn in den letzten 5 Jahren mind. 1 Tag GKV-versichert |
| Über 55, selbstständig | Praktisch unmöglich | PKV ist der Regelfall |
Für Personen über 55 ist die Rückkehr in die GKV fast unmöglich. Eine große Anwartschaft in der PKV ist daher für ältere Expats besonders wichtig.
Altersvorsorge über Ländergrenzen
| Produkt | Bei Auswanderung | Auszahlung ins Ausland |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | Ansprüche bleiben erhalten | Ja, weltweit |
| Riester-Rente | Zulagen entfallen (außerhalb EU/EWR: Rückzahlung) | Ja, aber ohne Zulagen |
| Rürup-Rente | Bleibt bestehen | Ja (ggf. Quellensteuer) |
| bAV | Erworbene Anwartschaften bleiben | Ja |
| Private Rentenversicherung | Läuft unabhängig vom Wohnsitz | Ja |
Wichtig: Prüfen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Ihrem Zielland. Es regelt, welches Land die Besteuerung übernimmt und verhindert Doppelbesteuerung.
Riester-Rente im Ausland: Zulagenrückzahlung vermeiden
Die Riester-Rente ist an die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland geknüpft. Bei Wegzug aus Deutschland:
- Innerhalb der EU/EWR — Zulagen bleiben erhalten, solange Sie weiterhin deutsche Einkommensteuer zahlen (z. B. als Grenzgänger) oder Ihr Ehepartner in Deutschland steuerpflichtig ist
- Außerhalb der EU/EWR — Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung wird mit den Auszahlungen verrechnet (maximal 15 % jeder Auszahlung)
- Beitragsfrei stellen — Als Alternative zur Kündigung können Sie den Vertrag ruhen lassen. Die Rückzahlungspflicht wird dadurch aufgeschoben, nicht aufgehoben
Vor dem Wegzug sollten Sie die Riester-Rente genau durchrechnen: Was wurden an Zulagen und Steuervorteilen gewährt? Was müsste zurückgezahlt werden? Oft ist die Beitragsfreistellung und spätere Auszahlung in Deutschland günstiger als eine Kündigung.
Doppelbesteuerungsabkommen: Besteuerung der Rente
| Zielland | Besteuerungsrecht für deutsche Rente | DBA vorhanden? |
|---|---|---|
| Spanien | Wohnsitzstaat (Spanien) | Ja |
| Frankreich | Wohnsitzstaat (Frankreich) | Ja |
| Österreich | Quellenstaat (Deutschland) | Ja |
| Schweiz | Geteilte Besteuerung je nach Rentenart | Ja |
| USA | Wohnsitzstaat (USA), mit Anrechnungsmethode | Ja |
| Thailand | Quellenstaat (Deutschland) bei gesetzlicher Rente | Ja |
| Türkei | Wohnsitzstaat (Türkei) | Ja |
| Paraguay | Kein DBA — Doppelbesteuerung möglich | Nein |
Ohne DBA kann es zur Doppelbesteuerung kommen: Deutschland besteuert die Rente als Quellenstaat, und das Zielland besteuert sie als Wohnsitzstaat. Prüfen Sie vor dem Wegzug, ob ein DBA besteht und welches Land das Besteuerungsrecht hat.
Sachversicherungen im Ausland
| Versicherung | Bei Entsendung | Bei Auswanderung |
|---|---|---|
| Privathaftpflicht | Gilt meist weltweit (1–5 Jahre) | Endet bei dauerhaftem Wegzug |
| Hausrat | Gilt nur für deutschen Haushalt | Endet bei Aufgabe des Wohnsitzes |
| Kfz | Gilt nur für deutsche Zulassung | Endet bei Abmeldung |
| BU | Gilt meist weltweit (Geltungsbereich prüfen!) | Prüfen: manche Tarife begrenzt auf EU |
| Rechtsschutz | Gilt oft weltweit für vorübergehende Aufenthalte | Endet bei dauerhaftem Wegzug |
Privathaftpflicht im Ausland: Geltungsdauer und Einschränkungen
Die meisten deutschen Privathaftpflichtversicherungen bieten weltweiten Schutz — aber mit zeitlicher Begrenzung:
| Auslandsaufenthalt | Typische Deckung | Handlungsempfehlung |
|---|---|---|
| Bis 1 Jahr | Voll gedeckt (vorübergehender Aufenthalt) | Keine Änderung nötig |
| 1–5 Jahre | Je nach Tarif (prüfen!) | Versicherer informieren, Geltungsbereich bestätigen lassen |
| Dauerhaft (Auswanderung) | Nicht gedeckt | Lokale Haftpflicht im Zielland abschließen |
In vielen Ländern (USA, Großbritannien, Australien) gibt es keine Privathaftpflichtversicherung wie in Deutschland. Das Haftungsrecht funktioniert anders: In den USA haftet man direkt auf Schadenersatz (tort law), in Großbritannien ist Haftpflicht primär ein Thema im Kontext von Immobilien und Kfz. Informieren Sie sich über die Haftungssituation im Zielland.
Digitale Nomaden: Sonderfall ohne festen Wohnsitz
Digitale Nomaden stehen vor besonderen Herausforderungen:
- Kein deutscher Wohnsitz — Sozialversicherungspflicht und viele Versicherungen enden
- Wechselnde Aufenthaltsorte — Kein Zielland, in dem eine lokale Versicherung abgeschlossen werden kann
- Selbstständigkeit — Keine Entsendung durch Arbeitgeber, kein Sozialversicherungsabkommen
Die Lösung für digitale Nomaden:
- Internationale PKV mit weltweiter Deckung (ohne Heimatland-Beschränkung)
- Weltweite Haftpflichtversicherung (spezielle Tarife für Personen ohne festen Wohnsitz)
- BU-Versicherung mit bestätigter weltweiter Geltung
- Freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung (optional, sichert Mindestbeitragszeiten)
Checkliste vor dem Wegzug
- Alle bestehenden Versicherungsverträge auf Auslandsgeltung prüfen
- PKV-Anwartschaft vereinbaren (große oder kleine?)
- Auslandskrankenversicherung oder internationale PKV abschließen
- BU-Versicherung: Wohnsitzwechsel melden, Geltungsbereich bestätigen lassen
- Altersvorsorge: Riester-Zulagenrecht prüfen, DBA prüfen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen (nach deutschem und ggf. ausländischem Recht)
- Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Zielland prüfen
Erweiterte Checkliste nach Versicherungsart
| Versicherung | Aktion vor Wegzug | Frist |
|---|---|---|
| GKV | Abmeldung prüfen, ggf. Anspruch auf Familienversicherung sichern | Vor Abmeldung des Wohnsitzes |
| PKV | Anwartschaft beantragen | 3 Monate vor Wegzug |
| Privathaftpflicht | Weltweite Geltung bestätigen lassen | 1 Monat vor Wegzug |
| BU-Versicherung | Geltungsbereich prüfen, Wohnsitzwechsel melden | 1 Monat vor Wegzug |
| Hausratversicherung | Kündigen oder ruhen lassen (bei vorübergehendem Wegzug) | Zum Auszugsdatum |
| Kfz-Versicherung | Abmeldung bei Fahrzeugabmeldung, SF-Klasse bescheinigen lassen | Bei Abmeldung des Fahrzeugs |
| Rechtsschutz | Prüfen: Gilt der Schutz im Zielland? | 1 Monat vor Wegzug |
| Riester-Rente | Zulagenrückzahlung berechnen lassen | Vor Wegzug |
| Rürup-Rente | Keine Maßnahme nötig (läuft weiter) | — |
| Rentenversicherung | Freiwillige Beiträge prüfen (Mindestbeitragszeiten sichern) | Vor Wegzug |
| Unfallversicherung | Kündigen (Schutz endet bei Wegzug) oder prüfen | Vor Wegzug |
Häufig gestellte Fragen
Gilt meine BU-Versicherung auch im Ausland?
In der Regel ja — die meisten BU-Tarife leisten weltweit. Aber manche Tarife begrenzen die Leistung auf Wohnsitz in der EU oder bestimmte Länder. Prüfen Sie den Geltungsbereich vor dem Wegzug und melden Sie den Wohnsitzwechsel dem Versicherer.
Kann ich nach 5 Jahren Ausland zurück in die GKV?
Das hängt von Ihrem Alter und Beschäftigungsstatus ab. Unter 55 Jahren können Sie bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland wieder in die GKV eintreten. Über 55 ist der Weg zurück in die GKV sehr eingeschränkt.
Brauche ich im EU-Ausland eine Auslandskrankenversicherung?
Die EHIC-Karte bietet Basisschutz nach Landesstandard — aber keinen Rücktransport, keine Privatärzte und keine freie Krankenhauswahl. Eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücken. Für kurze Aufenthalte reicht die EHIC oft aus, für längere Aufenthalte (über 6 Wochen) ist eine Langzeitpolice empfehlenswert.
Was kostet eine internationale Krankenversicherung für eine Familie?
Für eine vierköpfige Familie (2 Erwachsene, 30–40 Jahre, 2 Kinder) liegen die Kosten bei internationaler PKV je nach Zielregion zwischen 600–1.500 Euro pro Monat (ohne USA-Deckung) bzw. 1.200–3.000 Euro pro Monat (mit USA-Deckung). Kinder sind bei vielen Anbietern deutlich günstiger. Einige Tarife bieten Familienrabatte von 10–15 %.
Was passiert mit meiner deutschen Unfallversicherung im Ausland?
Die private Unfallversicherung gilt in der Regel weltweit — prüfen Sie den Geltungsbereich in Ihren Bedingungen. Die gesetzliche Unfallversicherung (BG) gilt nur bei Entsendung durch den Arbeitgeber. Für Auswanderer und digitale Nomaden fällt die gesetzliche Unfallversicherung weg und muss durch eine private Police ersetzt werden.
Wie melde ich einen Schadenfall aus dem Ausland?
Der Ablauf ist grundsätzlich der gleiche wie in Deutschland: Schaden unverzüglich dem Versicherer melden (per E-Mail, Online-Portal oder Telefon). Bei Krankenversicherungsschäden: Arztrechnungen sammeln und im Original einreichen. Tipp: Fotografieren Sie alle Belege sofort — in vielen Ländern erhalten Sie keine Duplikate. Die meisten internationalen Krankenversicherer bieten eine 24/7-Hotline für Notfälle, die auch bei der Organisation von Krankenhausaufenthalten und Rücktransporten hilft.