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Versicherungen in Elternzeit und Mutterschutz

Aktualisiert: 18. März 2026 5 Min. Lesezeit Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Das Elterngeld beträgt maximal 1.800 Euro monatlich, während Fixkosten gleichbleiben. GKV-Versicherte sind in der Elternzeit beitragsfrei versichert, PKV-Versicherte zahlen den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss. Kündigen Sie die BU auf keinen Fall — nutzen Sie stattdessen die Stundungsoption.

Was ändert sich?

Elternzeit und Mutterschutz verändern Ihr Einkommen — und damit auch Ihre Versicherungssituation. Die meisten Versicherungen laufen weiter, aber es gibt wichtige Anpassungen.

Die finanzielle Veränderung ist erheblich: Das Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro sinkt das verfügbare Einkommen damit auf rund 2.000 Euro — während die Fixkosten (Miete, Versicherungen, Kreditraten) gleichbleiben. Eine rechtzeitige Anpassung der Versicherungssituation kann in dieser Phase mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen.

Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte

Während des Mutterschutzes und der Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehen. Solange Sie Elterngeld beziehen und kein weiteres Einkommen haben, sind Sie beitragsfrei versichert. Auch Ihr Kind ist beitragsfrei familienversichert.

Privat Versicherte

Die private Krankenversicherung (PKV) kennt keine Beitragsfreiheit. Ihre Beiträge laufen während der Elternzeit weiter — in voller Höhe. Planen Sie das finanziell ein. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt während der Elternzeit. Für Ihr Kind ist eine eigene PKV-Police nötig (Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung).

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung läuft weiter. Beiträge müssen auch während der Elternzeit gezahlt werden. Wenn das finanziell eng wird, bieten die meisten Versicherer eine Stundung oder eine vorübergehende Beitragsfreistellung an — ohne dass der Vertrag gefährdet wird. Sprechen Sie Ihren Versicherer rechtzeitig an.

Wichtig: Kündigen Sie die BU auf keinen Fall. Nach der Elternzeit bekommen Sie möglicherweise keinen neuen Vertrag zu den gleichen Konditionen.

Prüfen Sie außerdem: Viele BU-Verträge enthalten eine Nachversicherungsgarantie bei Geburt eines Kindes. Damit können Sie die versicherte Monatsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen — typischerweise um 10 bis 20 Prozent oder einen festen Betrag. Die Frist für die Nachversicherung beträgt meist sechs Monate nach der Geburt.

Risikolebensversicherung

Mit der Geburt eines Kindes steigt der Absicherungsbedarf. Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Versicherungssumme ausreicht. Die Faustregel: Mindestens das Fünffache des Bruttojahreseinkommens des Hauptverdieners.

Falls Sie noch keine Risikolebensversicherung haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Viele Tarife bieten eine Nachversicherungsgarantie bei Geburt eines Kindes — höhere Summe ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Rechenbeispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro beträgt die empfohlene Versicherungssumme mindestens 250.000 Euro. Kommt ein laufender Immobilienkredit von 200.000 Euro hinzu, steigt der Bedarf auf 450.000 Euro. Die Kosten für eine solche Police liegen bei einem 30-jährigen Nichtraucher bei nur 15 bis 25 Euro pro Monat — eine der günstigsten und wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Unfallversicherung für das Kind

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder nur in der Kita, in der Schule und auf dem direkten Weg dorthin. In der Freizeit — zu Hause, beim Spielen, im Urlaub — besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Eine private Kinderunfallversicherung kostet nur 5 bis 12 Euro monatlich und zahlt bei dauerhaften Unfallfolgen eine vereinbarte Summe oder Rente. Empfehlenswert ab der Geburt.

Privathaftpflicht

Prüfen Sie, ob Ihr Tarif der Privathaftpflichtversicherung ein Familientarif ist, der Kinder einschließt. Falls Sie bisher einen Single- oder Paartarif haben, wechseln Sie in den Familientarif. Achten Sie auf den Einschluss deliktunfähiger Kinder — Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) sind deliktunfähig und haften nicht selbst. Ohne den entsprechenden Einschluss in der Privathaftpflicht bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen, und die Eltern haften nur bei nachgewiesener Aufsichtspflichtverletzung.

Hausratversicherung

Mit einem Kind verändert sich der Hausrat (Kinderzimmer, Kinderwagen, Spielzeug). Prüfen Sie, ob die Versicherungssumme noch passt. Ein hochwertiger Kinderwagen (800–1.500 Euro), Kinderbett, Autositz und Erstausstattung erhöhen den Hausratwert schnell um 3.000 bis 5.000 Euro. Wenn Sie umziehen, muss die neue Wohnfläche dem Versicherer gemeldet werden — die Versicherungssumme berechnet sich bei vielen Tarifen über die Quadratmeteranzahl.

Zahnzusatzversicherung für das Kind

Die meisten Eltern schließen eine Zahnzusatzversicherung für das Kind zu spät ab — nämlich erst, wenn der Kieferorthopäde bereits eine Behandlung empfohlen hat. Dann ist es in der Regel zu spät: Die meisten Versicherer schließen bereits bekannte Behandlungsbedarfe aus. Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung idealerweise im Vorschulalter ab (4 bis 6 Jahre). Die Monatsbeiträge für Kinder liegen bei nur 8 bis 18 Euro — und die Kieferorthopädie-Behandlung kann leicht 3.000 bis 6.000 Euro kosten, wenn die GKV nur einen Teil übernimmt (KIG 1-2: gar nichts, KIG 3-5: Regelversorgung).

Checkliste: Versicherungen vor und nach der Geburt

Vor der Geburt (idealerweise ab dem 2. Trimester)

MaßnahmeDringlichkeitGeschätzte Ersparnis/Nutzen
Risikolebensversicherung abschließen oder aufstockenHochExistenzsicherung der Familie
Privathaftpflicht auf Familientarif umstellenHochSchutz für deliktunfähige Kinder
BU-Nachversicherung bei Geburt prüfenHochHöhere Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung
Zahnzusatzversicherung für das Kind abschließenMittelVor dem KFO-Bedarf, keine Wartezeit
Kinderunfallversicherung abschließenMittel5–12 €/Monat für Basisschutz
PKV-Kindernachversicherung vorbereitenHoch (bei PKV)Annahme ohne Gesundheitsprüfung (innerhalb 2 Monaten)

Während der Elternzeit

MaßnahmeDringlichkeitGeschätzte Ersparnis/Nutzen
GKV: Beitragsfreiheit prüfenHochKein KV-Beitrag während Elternzeit (bei GKV)
PKV: Finanzierung des vollen Beitrags planenHochKein Arbeitgeberzuschuss, volle Beitragslast
BU-Beitragsstundung beantragen (bei Bedarf)MittelBeitragsfreistellung ohne Vertragsverlust
Kfz-Versicherung optimieren (weniger Fahrleistung?)Niedrig50–150 €/Jahr durch angepasste Kilometerleistung
Hausratversicherung: Summe anpassenNiedrigVermeidung von Unterversicherung

PKV in der Elternzeit: Das müssen Sie wissen

Die private Krankenversicherung wird in der Elternzeit besonders teuer, weil der Arbeitgeberzuschuss (bis zu 50 Prozent des Beitrags) wegfällt. Rechenbeispiel: Bei einem PKV-Beitrag von 600 Euro monatlich zahlen Sie als Angestellter normalerweise rund 300 Euro nach Arbeitgeberzuschuss. In der Elternzeit zahlen Sie die vollen 600 Euro — bei gleichzeitig reduziertem Einkommen durch das Elterngeld.

Optionen zur Entlastung:

  • Tarifwechsel innerhalb der PKV: Wechsel in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers (§ 204 VVG) — Ihre Altersrückstellungen bleiben erhalten
  • Selbstbeteiligung erhöhen: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag um 50 bis 150 Euro
  • Beitragsrückerstattung nutzen: Wenn Sie in der Elternzeit wenig Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie möglicherweise eine Rückerstattung
  • Kein Wechsel in die GKV: Ein Wechsel in die GKV ist während der Elternzeit nicht möglich (keine Versicherungspflicht)

Für das Kind gilt: Wenn beide Eltern PKV-versichert sind, muss auch das Kind in die PKV. Wenn ein Elternteil GKV-versichert ist, hängt die Zuordnung vom Einkommen und Familienstand ab. Die Kindernachversicherung in der PKV muss innerhalb von zwei Monaten nach Geburt beantragt werden — dann entfällt die Gesundheitsprüfung.

Häufige Fehler bei Versicherungen in der Elternzeit

  • BU-Versicherung kündigen: In der finanziell angespannten Elternzeit ist die Versuchung groß, die BU zu kündigen, um Beiträge zu sparen. Das ist einer der teuersten Fehler: Nach der Elternzeit bekommen Sie möglicherweise keinen neuen Vertrag zu den gleichen Konditionen — oder gar nicht mehr, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat. Nutzen Sie stattdessen die Stundungs- oder Freistellungsoption.
  • PKV-Beitrag in der Elternzeit nicht eingeplant: Viele Eltern sind überrascht, dass der PKV-Beitrag in der Elternzeit ohne Arbeitgeberzuschuss doppelt so hoch ist. Planen Sie diese Mehrkosten rechtzeitig ein.
  • Risikolebensversicherung nicht angepasst: Die Faustregel „fünffaches Bruttojahreseinkommen” gilt besonders nach der Geburt eines Kindes. Eine Versicherungssumme von 100.000 Euro reicht für eine junge Familie mit Immobilienkredit in der Regel nicht aus — 300.000 bis 500.000 Euro sind realistischer.
  • Kindernachversicherung in der PKV versäumt: Das Zeitfenster von zwei Monaten nach Geburt ist strikt. Wer die Frist versäumt, muss das Kind regulär versichern — mit Gesundheitsprüfung und eventuellen Zuschlägen oder Ausschlüssen.
  • Familientarif in der Privathaftpflicht vergessen: Ein Single- oder Paartarif schützt das Kind nicht automatisch. Der Wechsel in den Familientarif kostet oft nur wenige Euro mehr pro Jahr.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich während der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert? In der GKV: ja, solange Sie Elterngeld beziehen und kein weiteres Einkommen haben. In der PKV: nein, die Beiträge laufen in voller Höhe weiter, der Arbeitgeberzuschuss entfällt.

Kann ich während der Elternzeit von der PKV in die GKV wechseln? Nein. Ein Wechsel in die GKV setzt Versicherungspflicht voraus — die entsteht während der Elternzeit nicht. Erst bei Wiederaufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist ein Wechsel möglich.

Was passiert mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung? Die BU läuft weiter, die Beiträge müssen grundsätzlich weitergezahlt werden. Die meisten Versicherer bieten aber eine Beitragsstundung oder vorübergehende Beitragsfreistellung an. Kündigen Sie die BU auf keinen Fall.

Mein Partner und ich sind beide versichert — können wir Doppelversicherungen vermeiden? Ja. Prüfen Sie insbesondere Privathaftpflicht (ein Familientarif statt zwei Einzelverträge), Hausratversicherung (ein Vertrag genügt) und Rechtsschutzversicherung (Familienrechtsschutz schließt alle Haushaltsmitglieder ein). Allein durch die Zusammenlegung der Privathaftpflicht sparen die meisten Paare 40 bis 70 Euro pro Jahr.

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