Altersvorsorgedepot 2027: Die neue staatlich geförderte ETF-Rente — alles was Sie jetzt wissen müssen
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Auf einen Blick: Der Bundestag hat das Altersvorsorgedepot am 27. März 2026 beschlossen. Ab 1. Januar 2027 können erstmals auch Selbständige staatlich gefördert in ETFs investieren — ohne Versicherungsmantel, ohne Beitragsgarantie. Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr, die typischen Kosten sinken auf 0,2 bis 0,5 Prozent (statt 1,5 bis 2,5 Prozent bei Riester).
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027 steht das Altersvorsorgedepot als neues staatlich gefördertes Instrument der privaten Altersvorsorge (pAV) zur Verfügung. Der Kern: Erstmals können Sparer staatlich gefördert in ETFs und Fonds investieren — ohne den Versicherungsmantel und ohne die Beitragsgarantie, die bei Riester-Produkten bisher Pflicht war.
Das Altersvorsorgedepot lässt sich direkt bei einer Bank oder einem Online-Broker führen. Die Kostenstruktur ähnelt einem normalen Wertpapierdepot, nicht einer klassischen Rentenversicherung. Das bedeutet: niedrigere Verwaltungskosten, keine Abschlusskosten und mehr Kapital, das tatsächlich für Sie arbeitet.
Die Grundidee dahinter ist eine Erkenntnis, die sich nach über 20 Jahren Riester-Erfahrung durchgesetzt hat: Die Pflicht zur Beitragsgarantie war gut gemeint, aber kontraproduktiv. Sie zwang Anbieter, Kapital konservativ anzulegen, was in der Niedrigzinsphase zu realen Verlusten nach Kosten und Inflation führte. Gleichzeitig waren die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherungsprodukte ein Renditekiller. Das Altersvorsorgedepot löst beide Probleme auf einen Schlag.
Stand: Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Die hier genannten Zahlen und Regelungen entsprechen dem verabschiedeten Gesetz. Detaillierte Produktangebote werden bis Ende 2026 von Banken und Brokern entwickelt.
Was sich gegenüber Riester ändert
Die Riester-Rente schreibt vor, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulagen garantiert zur Verfügung stehen. Diese Beitragsgarantie klingt sicher, kostet aber erheblich Rendite. Anbieter müssen große Teile des Kapitals in schwankungsarme, renditeschwache Anlagen investieren, um die Garantie einzuhalten. In Niedrigzinsphasen erwirtschafteten viele Riester-Verträge nach Kosten kaum mehr als die Inflation.
Das Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst auf diese Garantie. Die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | Pflicht (100 % der Einzahlungen) | Keine |
| Anlageform | Versicherungsmantel, eingeschränkte Fondsauswahl | Freie ETF- und Fondswahl |
| Grundzulage | 175 € pro Jahr | Bis zu 540 € pro Jahr |
| Kinderzulage | 300 € pro Kind | 300 € pro Kind |
| Typische Kosten p. a. | 1,5–2,5 % (Versicherung) | 0,2–0,5 % (ETF-Depot) |
| Anbieter | Versicherungsgesellschaften | Banken, Online-Broker, Fondsgesellschaften |
Der Verzicht auf die Garantie ermöglicht eine höhere Aktienquote über die gesamte Laufzeit. Historisch betrachtet hat ein breit gestreutes Aktienportfolio über Zeiträume von 15 Jahren und mehr keinen realen Verlust erzielt. Für Sparer mit langem Anlagehorizont ist der Renditeunterschied erheblich: Ein halber Prozentpunkt weniger Kosten pro Jahr summiert sich über 30 Jahre auf mehrere tausend Euro.
Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht den Kosteneffekt: Bei einem Sparplan von 150 Euro monatlich über 30 Jahre und einer Marktrendite von 7 Prozent vor Kosten ergibt sich bei 2 Prozent Kosten (typisch für Riester-Versicherung) ein Endkapital von rund 109.000 Euro. Bei 0,3 Prozent Kosten (typisch für ein ETF-Depot) sind es rund 164.000 Euro — ein Unterschied von 55.000 Euro, allein durch geringere Kosten. Das eingezahlte Kapital ist in beiden Fällen identisch: 54.000 Euro.
Wer besonders profitiert
Jüngere Sparer zwischen 20 und 45
Wer 20 bis 40 Jahre bis zur Rente hat, profitiert am stärksten. Der lange Anlagezeitraum gleicht Börsenschwankungen aus, und der Zinseszinseffekt entfaltet seine volle Wirkung. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, 540 Euro Grundzulage und einer angenommenen Rendite von 6 Prozent nach Kosten ergibt sich über 35 Jahre ein geschätztes Depotguthaben von rund 270.000 Euro — bei Eigenbeiträgen von 63.000 Euro.
Zur Einordnung: Die Beitragsgarantie eines Riester-Vertrags hätte bei denselben Einzahlungen nach 35 Jahren rund 82.000 Euro gesichert (63.000 Euro Eigenbeiträge plus 18.900 Euro Zulagen) — ohne jeden realen Wertzuwachs nach Kosten und Inflation. Das reale Ergebnis liegt bei Riester-Fondssparplänen zwar höher, aber erfahrungsgemäß deutlich unter dem, was ein reines ETF-Depot erwirtschaftet. Der Garantiekosteneffekt fraß bei vielen Riester-Verträgen 30 bis 50 Prozent der möglichen Rendite.
Familien mit Kindern
Die Kombination aus Grundzulage und Kinderzulage (300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind) macht das Altersvorsorgedepot besonders attraktiv. Eine Familie mit zwei Kindern kann jährlich bis zu 1.140 Euro Förderung erhalten (540 Euro Grundzulage + 2 × 300 Euro Kinderzulage). Das entspricht bei einem Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens einer erheblichen staatlichen Hebelwirkung.
Besonders interessant ist das Altersvorsorgedepot für Mütter und Väter in Elternzeit oder Teilzeit, die nur geringe Eigenbeiträge leisten können: Die Zulagen fließen unabhängig von der Höhe des Eigenbeitrags, solange der Mindesteigenbeitrag (60 Euro pro Jahr) gezahlt wird. Bei einer Familie mit zwei Kindern bedeutet das: 1.140 Euro staatliche Förderung für den gesetzlichen Mindesteigenbeitrag — sofern dieser erfüllt ist, eine Förderquote von über 90 Prozent.
Selbständige und Freiberufler
Ein echter Durchbruch der Reform ist die Einbeziehung der Selbständigen. Bisher war diese Gruppe vom Riester-System vollständig ausgeschlossen, da die Förderung an die Rentenversicherungspflicht geknüpft war. Ab 2027 können nun auch Selbständige und Freiberufler das Altersvorsorgedepot nutzen und von der staatlichen Förderung profitieren.
Das ist besonders relevant, weil viele Selbständige und Freiberufler nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen und ihre private Altersvorsorge weitgehend selbst organisieren müssen. Bisher stand ihnen nur die Rürup-Rente als gefördertes Instrument zur Verfügung — teuer, unflexibel und an Versicherungsprodukte gebunden. Das Altersvorsorgedepot bietet nun eine günstige, flexible Alternative mit staatlicher Förderung.
Für Selbständige mit schwankendem Einkommen ist besonders attraktiv, dass der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro/Jahr sehr niedrig ist. In schlechten Jahren können sie wenig einzahlen, in guten Jahren mehr — und die Förderung fließt trotzdem.
ETF-Sparer
Wer bereits privat in ETFs investiert, kann mit dem Altersvorsorgedepot erstmals staatlich gefördert anlegen — ohne den teuren Umweg über Versicherungsprodukte. Wichtig ist dabei: Das Altersvorsorgedepot ersetzt keinen bestehenden ETF-Sparplan, sondern ergänzt ihn. Der ungeförderte Sparplan bleibt flexibel verfügbar, das Altersvorsorgedepot ist an den Rentenbeginn gebunden. Eine sinnvolle Strategie kann sein, beide Bausteine parallel zu nutzen — den ungeförderten Teil als flexible Reserve und den geförderten Teil als langfristigen Rentenaufbau.
ETF-basierte Optionen
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht die Anlage in börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds, kurz ETFs). Diese bilden einen Aktienindex nach und zeichnen sich durch niedrige laufende Kosten aus — typischerweise 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr, verglichen mit 1,0 bis 2,0 Prozent bei aktiv verwalteten Fonds.
Für das Altersvorsorgedepot kommen breit gestreute Welt-ETFs infrage, die in hunderte oder tausende Unternehmen weltweit investieren. Je breiter die Streuung, desto geringer das Risiko einzelner Ausfälle. Die konkrete Produktauswahl hängt vom jeweiligen Depotanbieter ab und steht noch nicht abschließend fest.
Für die Zusammenstellung eines Altersvorsorgedepots gelten dieselben Grundprinzipien wie beim klassischen ETF-Sparen: breite Diversifikation, niedrige Kosten und ein langer Anlagehorizont. Eine einfache Strategie, die sich in der Praxis bewährt hat, ist ein einziger Welt-ETF, der Industrie- und Schwellenländer abdeckt. Komplexere Portfolios mit Anleihen-ETFs oder thematischen Fonds sind möglich, aber nicht zwingend nötig — insbesondere nicht bei langen Laufzeiten über 20 Jahre.
Das Gesetz schreibt vor, dass ein einfaches, kostengünstiges Standardprodukt als Referenz dient. Anbieter müssen ihre Kosten transparent ausweisen und dürfen einen gesetzlich festgelegten Maximalkostendeckel nicht überschreiten. Das schützt Sparer vor überteuerten Produkten, wie sie im Riester-Markt leider üblich waren.
Steuerliche Behandlung
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Einzahlungen und Zulagen sind in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlungen im Alter werden als sonstige Einkünfte voll versteuert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar — bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen).
Für Gutverdiener mit hohem Steuersatz kann der Sonderausgabenabzug attraktiver sein als die Zulage allein. Rechenbeispiel: Ein lediger Angestellter mit 60.000 Euro Bruttoeinkommen (Grenzsteuersatz ca. 42 Prozent) zahlt 3.000 Euro in das Altersvorsorgedepot ein. Sein Sonderausgabenabzug beträgt rund 1.260 Euro Steuerersparnis —deutlich mehr als die Grundzulage von 540 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis günstiger ist (Günstigerprüfung), und gewährt den höheren Vorteil.
Auszahlung: Wie kommt das Geld zu Ihnen?
Das Gesetz sieht vor, dass das Altersvorsorgedepot ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden kann. Es sind drei Auszahlungsformen möglich:
- Lebenslange Rente: Das Kapital wird ab Rentenbeginn in eine monatliche Rente umgewandelt —entweder durch den Depotanbieter oder durch den Abschluss einer Sofortrente bei einem Versicherer.
- Auszahlungsplan mit Restverrentung: Sie entnehmen monatlich einen festgelegten Betrag aus dem Depot. Ab 85 Jahren wird das Restkapital verrentet, um das Langlebigkeitsrisiko abzudecken.
- Teilentnahme: Bis zu 30 Prozent des Kapitals können als Einmalbetrag entnommen werden, der Rest fließt in eine der beiden oberen Optionen.
Welche Auszahlungsform am sinnvollsten ist, hängt von Ihrer Gesundheit, Ihrem Gesamtvermögen und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und werden im bisherigen Förderrahmen weiterhin gefördert. Niemand muss seinen Vertrag aufgeben. Das angesparte Riester-Guthaben ist in ein Altersvorsorgedepot übertragbar. Die genauen Modalitäten werden bis Ende 2026 von den Anbietern ausgearbeitet.
Beim Wechsel entfällt die Beitragsgarantie des alten Vertrags. Das sollte bewusst in Kauf genommen werden, wenn der verbleibende Anlagezeitraum lang genug ist — als Faustregel mindestens 15 Jahre bis zum Rentenbeginn.
Wichtig: Kündigen Sie keinen bestehenden Riester-Vertrag förderschädlich. Eine förderschädliche Kündigung bedeutet die Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile (§ 93 EStG). Bei einem Riester-Vertrag mit 15 Jahren Laufzeit und 2.625 Euro Zulagen plus geschätzten 5.000 Euro Steuervorteilen würde eine förderschädliche Kündigung Sie mehr als 7.600 Euro kosten — Geld, das Sie bereits erhalten und verwendet haben. Prüfen Sie stattdessen, ob ein förderunschädlicher Wechsel oder eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot möglich ist.
Für die Entscheidung “Riester behalten oder wechseln” spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Wie lange läuft der Vertrag noch? Welche Kosten fallen an? Wie hoch ist das angesparte Guthaben? Und wie hoch wäre die Garantieleistung zum Rentenbeginn? Lassen Sie sich diese Zahlen von Ihrem Versicherer aufschlüsseln und besprechen Sie die Optionen mit Ihrem Makler, bevor Sie handeln.
Häufige Fehler
- Bestehenden Riester vorschnell kündigen: Eine förderschädliche Kündigung kostet Sie alle Zulagen und Steuervorteile. Warten Sie auf die Wechselmöglichkeit ins Altersvorsorgedepot.
- Zu spät starten: Jedes Jahr Verzögerung kostet Zinseszinseffekt. Wer fünf Jahre später beginnt, hat bei gleicher Sparrate am Ende 15 bis 25 Prozent weniger Kapital.
- Risikoprofil nicht anpassen: Je näher der Rentenbeginn rückt, desto mehr sollte das Depot in schwankungsarme Anlagen umgeschichtet werden. Wer mit 60 noch zu 100 Prozent in Aktien investiert ist, trägt ein erhebliches Timing-Risiko.
- Das Depot als einzigen Baustein sehen: Das Altersvorsorgedepot ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), keine Pflegevorsorge und keine Hinterbliebenenabsicherung. Diese Risiken erfordern eigenständige Lösungen.
- Zulagen nicht beantragen: Auch beim Altersvorsorgedepot müssen Zulagen aktiv beantragt werden. Stellen Sie von Anfang an einen Dauerzulagenantrag. Bei Riester-Verträgen gingen geschätzt mehrere hundert Millionen Euro Zulagen jährlich verloren, weil Berechtigte keinen Antrag gestellt hatten.
- Kosten nicht vergleichen: Auch bei ETF-Depots gibt es Unterschiede: Depotgebühren, Transaktionskosten und Spreadkosten variieren je nach Anbieter. Vergleichen Sie die Gesamtkostenbelastung (Total Expense Ratio des ETFs plus Depotgebühren), bevor Sie sich festlegen.
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