Unfallversicherung
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall — als Einmalzahlung oder monatliche Rente. Über 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Sie ist kein Ersatz für die BU-Versicherung, da sie nur bei Unfällen zahlt, nicht bei Krankheiten.
Was ist eine private Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung leistet, wenn Sie durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) erleiden. Ein Unfall im Sinne der Versicherung liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden erleiden. Diese Definition ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) festgelegt und grenzt den Unfallbegriff klar von Krankheiten ab.
Die Hauptleistung ist die Invaliditätsleistung: Bei dauerhafter Beeinträchtigung erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung oder eine monatliche Unfallrente. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme. Die Invalidität muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall eintreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden — diese Fristen sind vertraglich festgelegt und sollten unbedingt beachtet werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Mehr als 70 Prozent aller Unfälle passieren jedoch in der Freizeit — beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub. Die private Unfallversicherung schließt diese Lücke und gilt weltweit, rund um die Uhr, in Beruf und Freizeit.
Wer braucht eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sollten sie in Betracht ziehen, wenn:
- Sie keine BU-Versicherung erhalten: Aufgrund von Vorerkrankungen oder einem risikoreich eingestuften Beruf kann es schwierig sein, eine bezahlbare BU zu bekommen. Die Unfallversicherung ist in der Regel ohne Gesundheitsfragen abschließbar.
- Sie aktiv Sport treiben: Hobbys wie Skifahren, Mountainbiking, Reiten oder Klettern erhöhen das Unfallrisiko erheblich.
- Sie Kinder haben: Kinder sind besonders unfallgefährdet. Eine Kinderabsicherung kann sinnvoll sein, wenn Folgekosten eines schweren Unfalls abgefangen werden sollen.
- Sie Rentner sind: Im Rentenalter ist eine BU nicht mehr relevant, das Unfallrisiko bleibt aber bestehen — Stürze sind bei Senioren die häufigste Unfallursache. Eine Unfallversicherung kann die Kosten für Umbaumaßnahmen (barrierefreies Bad, Treppenlift) oder Pflegehilfe nach einem Unfall auffangen.
- Sie Ihre BU-Versicherung ergänzen möchten: Die Unfallversicherung liefert eine sofortige Kapitalleistung, während die BU eine monatliche Rente zahlt. Beides zusammen ergibt ein umfassenderes Sicherheitsnetz.
- Sie im Ausland leben oder reisen: Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr — anders als die gesetzliche Unfallversicherung, die an den Arbeitskontext gebunden ist.
Worauf sollten Sie achten?
- Grundsumme und Progression: Die Grundsumme bestimmt die Leistung bei 100 Prozent Invalidität. Die Progression vervielfacht die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden. Eine 500-Prozent-Progression bedeutet, dass Sie bei Vollinvalidität das Fünffache der Grundsumme erhalten.
- Gliedertaxe: Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile gilt. Vergleichen Sie die Gliedertaxen der Anbieter — die Unterschiede sind erheblich.
- Verbesserte Einschlüsse: Achten Sie auf den Einschluss von Eigenbewegungen (Umknicken ohne äußere Einwirkung), erhöhter Kraftanstrengung, Infektionen durch Insektenstiche und Impfschäden. Diese sogenannten erweiterten Unfallbegriffe sind besonders praxisrelevant: Ein Kreuzbandriss beim Fußball durch eine Drehbewegung ohne Fremdeinwirkung wäre nach dem klassischen Unfallbegriff nicht versichert, mit dem Einschluss von Eigenbewegungen dagegen schon.
- Unfallrente: Neben der Einmalzahlung kann eine monatliche Unfallrente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad vereinbart werden. Das gibt finanzielle Planungssicherheit.
- Bergungskosten und kosmetische Operationen: Gute Tarife übernehmen Such- und Rettungskosten sowie Kosten für kosmetische Operationen nach Unfällen.
- Mitwirkung von Krankheiten: Wenn eine Vorerkrankung den Unfallschaden verstärkt, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Achten Sie auf eine hohe Mitwirkungsgrenze (mindestens 50 Prozent).
- Todesfallleistung: Eine Todesfallsumme von 10.000 bis 20.000 Euro ist Standard und deckt unmittelbare Kosten (Bestattung, Überführung). Für die eigentliche Hinterbliebenenabsicherung ist eine Risikolebensversicherung besser geeignet.
- Übergangsleistung: Manche Tarife zahlen eine Übergangsleistung, wenn die Unfallfolgen mehr als sechs Monate andauern, die endgültige Invalidität aber noch nicht feststeht. Das überbrückt die Zeit bis zur Regulierung.
Unfallversicherung vs. BU — wichtige Unterschiede
| Merkmal | Unfallversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|
| Leistungsauslöser | Unfall mit Invalidität | Berufsunfähigkeit (Unfall oder Krankheit) |
| Leistungsart | Einmalzahlung (Kapital) und/oder Rente | Monatliche Rente |
| Krankheiten gedeckt | Nein | Ja |
| Gesundheitsprüfung | Meist keine | Umfangreich |
| Wartezeit | Keine | 6 Monate bis 3 Jahre |
| Kosten | 100–300 €/Jahr | 500–2.000 €/Jahr |
Kostenbeispiele Unfallversicherung
| Leistungspaket | Jahresbeitrag (Erwachsener, Büroberuf) |
|---|---|
| Grundsumme 100.000 €, 225 % Progression | 120–180 € |
| Grundsumme 100.000 €, 500 % Progression | 180–280 € |
| Mit Unfallrente 500 €/Monat ab 50 % Invalidität | 250–400 € |
| Kinderunfallversicherung (100.000 €, 350 %) | 60–100 € |
Für körperlich tätige Berufe (Handwerker, Pflegekräfte) liegen die Beiträge 30 bis 80 Prozent höher. Die Progression ist der wichtigste Stellhebel: Sie vervielfacht die Leistung bei schweren Invaliditätsgraden, also genau dann, wenn das Geld am dringendsten benötigt wird.
Häufig gestellte Fragen
Leistet die Unfallversicherung auch bei einem Sportunfall?
Ja, die private Unfallversicherung leistet bei Unfällen aller Art — auch beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub. Bestimmte Hochrisikosportarten (z. B. Fallschirmspringen, Motorsport, Tauchen über 40 Meter) können jedoch ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis mitversichert sein. Prüfen Sie die Bedingungen, wenn Sie Risikosportarten ausüben.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsumme und Progression?
Die Grundsumme ist der Betrag, der bei 100 Prozent Invalidität ausgezahlt wird. Die Progression vervielfacht die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden: Bei einer 500-Prozent-Progression erhalten Sie bei Vollinvalidität das Fünffache der Grundsumme. Da schwere Invalidität besonders hohe Kosten verursacht, ist eine hohe Progression wichtiger als eine hohe Grundsumme.
Werden Vorerkrankungen bei der Unfallversicherung berücksichtigt?
Die meisten Unfallversicherungen sind ohne Gesundheitsfragen abschließbar — das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der BU. Allerdings kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn eine Vorerkrankung die Unfallfolgen verstärkt hat (sogenannte Mitwirkung von Krankheiten). Achten Sie auf eine Mitwirkungsgrenze von mindestens 50 Prozent: Erst wenn die Vorerkrankung zu mehr als 50 Prozent zum Schaden beigetragen hat, darf gekürzt werden.
Häufige Fehler bei der Unfallversicherung
- Unfallversicherung als Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sehen: Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, nicht bei Krankheiten. Und Krankheiten sind mit Abstand die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Einen detaillierten Vergleich der Alternativen finden Sie im Ratgeber BU, Grundfähigkeit und Dread Disease im Vergleich.
- Zu niedrige Versicherungssumme: Eine Grundsumme von 50.000 Euro hilft bei schwerer Invalidität kaum weiter. Rechnen Sie mit mindestens 100.000 Euro Grundsumme plus Progression.
- Kein Fokus auf die Gliedertaxe: Die Gliedertaxe bestimmt im Ernstfall, wie viel Sie erhalten. Ein Tarif mit höherer Grundsumme aber schlechterer Gliedertaxe kann weniger leisten.
- Doppelversicherung über den Arbeitgeber: Manche Arbeitgeber bieten eine Gruppenunfallversicherung an. Prüfen Sie deren Umfang und Bedingungen, bevor Sie privat abschließen.
- Meldefristen versäumt: Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und dem Versicherer gemeldet werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Leistungsanspruch — unabhängig von der Schwere der Beeinträchtigung.
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