Zum Hauptinhalt springen

Risikolebensversicherung

Stand: 18. März 2026 Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen — zur Absicherung von Familien, Immobilienkrediten oder Geschäftspartnern. Als reines Absicherungsprodukt ohne Sparanteil ist sie bereits ab 8 bis 15 Euro monatlich erhältlich (Nichtraucher, 30 Jahre, 200.000 Euro Versicherungssumme).

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung dient sie ausschließlich der Absicherung — es wird kein Sparkapital aufgebaut. Deshalb sind die Beiträge vergleichsweise günstig. Rechtlich handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag nach § 150 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), bei dem die Leistungspflicht ausschließlich an den Todesfall während der Vertragslaufzeit geknüpft ist.

Die Versicherungssumme wird in der Regel so bemessen, dass die Hinterbliebenen laufende Verpflichtungen wie Immobilienkredite, Lebenshaltungskosten und Ausbildungskosten der Kinder tragen können. Die Laufzeit wird an den Absicherungsbedarf angepasst — häufig bis zum Ende der Kreditlaufzeit oder bis die Kinder finanziell unabhängig sind.

Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung ist kein Produkt für jeden, aber für bestimmte Personengruppen unverzichtbar:

  • Familien mit Kindern: Wenn ein Elternteil verstirbt, fehlt nicht nur ein Einkommen, sondern häufig auch die Person, die Betreuungsaufgaben übernimmt. Die Versicherungssumme sollte beide Aspekte abdecken.
  • Paare mit Immobilienkredit: Stirbt einer der Partner, muss der andere die Kreditraten allein tragen. Die Risikolebensversicherung sichert den Kredit ab und bewahrt das Eigenheim. Welche Policen beim Hauskauf insgesamt wichtig sind, erfahren Sie im Ratgeber Versicherungen beim Immobilienkauf.
  • Geschäftspartner: Bei einer GbR oder OHG kann der Tod eines Gesellschafters die Existenz des Unternehmens gefährden. Eine Überkreuzversicherung sichert die Gesellschafter gegenseitig ab und stellt sicher, dass der überlebende Partner den Gesellschaftsanteil von den Erben erwerben kann.
  • Alleinverdiener: Wenn eine Familie von einem Einkommen abhängt, ist die Absicherung besonders dringend. Bedenken Sie: Die gesetzliche Witwenrente (§ 46 SGB VI) beträgt bei der großen Witwenrente nur 55 Prozent der Rente des Verstorbenen — und wird auf das eigene Einkommen angerechnet.
  • Kreditnehmer ohne Immobilie: Auch größere Konsumkredite (Auto, Praxisfinanzierung) sollten bei Alleinverdienern abgesichert werden, damit der überlebende Partner nicht mit laufenden Raten belastet wird.

Singles ohne Unterhaltspflichten und ohne Schulden, die niemanden finanziell absichern müssen, benötigen in der Regel keine Risikolebensversicherung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die richtige Versicherungssumme hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Als Faustregel gelten folgende Berechnungen:

  • Familienabsicherung: Das drei- bis fünffache Bruttojahreseinkommen. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro brutto wären das 150.000 bis 250.000 Euro. Berücksichtigen Sie zusätzlich die Ausbildungskosten der Kinder und den Betreuungsbedarf.
  • Kreditabsicherung: Mindestens die aktuelle Restschuld, besser mit einem Sicherheitspuffer von 10 bis 20 Prozent. Für Immobilienkredite eignet sich eine fallende Versicherungssumme, die parallel zur Tilgung sinkt.
  • Geschäftspartner-Absicherung: Mindestens der Wert des Gesellschaftsanteils, damit der überlebende Partner den Anteil des Verstorbenen von den Erben übernehmen kann, ohne das Unternehmen zu gefährden.

Worauf sollten Sie achten?

  • Versicherungssumme: Als Faustregel gilt das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens. Bei laufenden Krediten sollte die Summe mindestens die Restschuld abdecken.
  • Konstante oder fallende Versicherungssumme: Eine fallende Summe eignet sich zur Kreditabsicherung, da die Restschuld über die Laufzeit sinkt. Für die Familienabsicherung ist eine konstante Summe besser.
  • Nachversicherungsgarantie: Ermöglicht eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Anlässen — Heirat, Geburt, Hauskauf.
  • Vorgezogene Todesfallleistung: Einige Tarife zahlen die Versicherungssumme bereits bei einer unheilbaren Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung aus.
  • Verlängerungsoption: Die Möglichkeit, den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern, kann wertvoll sein, wenn sich die Lebensumstände ändern.
  • Überkreuzversicherung: Bei Paaren bietet es sich an, dass Partner A auf das Leben von Partner B versichert und umgekehrt. Das hat steuerliche Vorteile bei der Erbschaftsteuer, denn der überlebende Partner erhält die Leistung als Versicherungsnehmer — sie fällt damit nicht in den Nachlass und unterliegt nicht der Erbschaftsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG greift dann nicht).
  • Gesundheitsfragen: Die Gesundheitsprüfung ist bei der Risikolebensversicherung weniger umfangreich als bei der BU, aber dennoch verbindlich. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Anfechtung des Vertrags nach § 19 VVG führen — der Versicherer kann dann im Leistungsfall die Zahlung verweigern. Nutzen Sie bei Vorerkrankungen eine anonyme Voranfrage.

Kostenbeispiele

Versicherte PersonVersicherungssummeLaufzeitMonatsbeitrag (Nichtraucher)
30 Jahre, kaufm. Angestellter200.000 € (konstant)25 Jahre8–15 €
35 Jahre, Handwerker300.000 € (konstant)20 Jahre15–28 €
30 Jahre, Kreditabsicherung250.000 € (fallend)30 Jahre6–12 €
Überkreuz (2 Personen, je 30 J.)je 200.000 €25 Jahreje 8–15 €

Die Risikolebensversicherung gehört laut Stiftung Warentest zu den günstigsten und wichtigsten Versicherungsprodukten überhaupt. Raucher zahlen in der Regel den doppelten bis dreifachen Beitrag im Vergleich zu Nichtrauchern. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen — eine anonyme Voranfrage klärt die Konditionen, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit der Risikolebensversicherung, wenn ich mich scheiden lasse?

Der Vertrag besteht unverändert weiter, aber Sie sollten den Bezugsberechtigten überprüfen und gegebenenfalls ändern. Ist Ihr Ex-Partner als unwiderruflicher Bezugsberechtigter eingetragen, können Sie die Änderung nicht allein vornehmen. Nach Trennung oder Scheidung ist die Aktualisierung des Begünstigten eine der wichtigsten Maßnahmen — alle Details dazu im Ratgeber Versicherungen bei Scheidung.

Kann ich als Raucher den Nichtrauchertarif erhalten, wenn ich aufhöre?

Ja, viele Versicherer bieten die Möglichkeit, nach einer rauchfreien Phase (meist 12 bis 24 Monate) in den Nichtrauchertarif umgestuft zu werden. Die Ersparnis beträgt oft 50 bis 60 Prozent des Beitrags. Umgekehrt sind Sie verpflichtet, dem Versicherer mitzuteilen, wenn Sie wieder mit dem Rauchen beginnen.

Muss ich die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung versteuern?

Die Auszahlung im Todesfall ist einkommensteuerlich nicht relevant. Sie kann aber der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn die Versicherungssumme an die Erben ausgezahlt wird. Durch eine Überkreuzversicherung — bei der Partner A auf das Leben von Partner B versichert — lässt sich die Erbschaftsteuerpflicht vermeiden, da der überlebende Partner Versicherungsnehmer ist und die Leistung direkt erhält.

Häufige Fehler bei der Risikolebensversicherung

  • Zu niedrige Versicherungssumme: Berechnen Sie den tatsächlichen Bedarf realistisch. Berücksichtigen Sie nicht nur laufende Kosten, sondern auch Inflation und Ausbildungskosten der Kinder.
  • Gesundheitsfragen nicht sorgfältig beantworten: Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung können falsche oder unvollständige Angaben zur Anfechtung im Leistungsfall führen.
  • Nur über den Kredit absichern: Banken bieten oft eine Restschuldversicherung an, die deutlich teurer ist als eine unabhängig abgeschlossene Risikolebensversicherung. Die Verbraucherzentrale rät dringend zum Maklervergleich.
  • Keine gegenseitige Absicherung: In einer Partnerschaft sollten beide Partner abgesichert sein — nicht nur der Hauptverdiener. Auch die Betreuungsleistung des nicht erwerbstätigen Partners hat einen finanziellen Wert. Was sich nach der Hochzeit bei Versicherungen ändert, lesen Sie im Ratgeber Versicherungen nach der Hochzeit.
  • Vertrag und Begünstigten nicht aktualisieren: Nach Trennung, Scheidung oder neuer Partnerschaft sollte der Bezugsberechtigte im Vertrag angepasst werden. Unterscheiden Sie dabei zwischen widerruflichem und unwiderruflichem Bezugsrecht: Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern, ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung des Begünstigten.

Weiterlesen

Nicht sicher, welche Versicherungen Sie brauchen?

Zum Versicherungscheck