Private Krankenversicherung (PKV)
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Die private Krankenversicherung (PKV) bietet individuell wählbare Leistungen als Alternative zur GKV — offen für Angestellte ab 77.400 Euro Bruttojahreseinkommen (2026), Beamte und Selbständige. Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit statt nach dem Einkommen, eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Was ist die private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen individuell zusammenstellbaren Versicherungsschutz. Während die GKV nach dem Solidarprinzip funktioniert und einheitliche Leistungen bietet, richtet sich der PKV-Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif — nicht nach dem Einkommen.
Geregelt ist das System der PKV im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere in den §§ 192 bis 208 VVG, sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die PKV unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die unter anderem die Beitragskalkulation und die Bildung von Altersrückstellungen kontrolliert.
Wer kann in die PKV wechseln?
In die PKV wechseln können Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro brutto), Beamte, Selbstständige und Freiberufler.
Die PKV ist besonders attraktiv für:
- Beamte: Durch die Beihilfe des Dienstherrn müssen nur 30 bis 50 Prozent der Krankheitskosten privat versichert werden. Das macht die PKV für Beamte fast immer günstiger als die GKV.
- Gutverdiener ohne Kinder oder mit berufstätigem Partner: Der Beitrag ist einkommensunabhängig und kann bei guter Gesundheit und jungem Eintrittsalter unter dem GKV-Höchstbeitrag liegen.
- Selbstständige mit hohem Einkommen: Der GKV-Höchstbeitrag kann sehr hoch sein; ein passender PKV-Tarif bietet oft bessere Leistungen zu einem wettbewerbsfähigen Preis.
Bedenken Sie: Die Rückkehr in die GKV ist ab einem bestimmten Alter praktisch ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Familienangehörige ohne eigenes Einkommen müssen separat versichert werden — eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht. Für Familien mit mehreren Kindern und einem nicht berufstätigen Partner kann das die monatliche Belastung erheblich erhöhen.
PKV vs. GKV — der große Vergleich
| Merkmal | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Beitragsberechnung | Einkommensabhängig (14,6 % + Zusatzbeitrag) | Nach Alter, Gesundheit, Tarif |
| Höchstbeitrag 2026 | ca. 1.050 €/Monat (inkl. Pflege) | Kein Höchstbeitrag, aber Basistarif als Obergrenze |
| Familienversicherung | Kinder und nicht verdienender Ehepartner beitragsfrei | Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Beitrag |
| Leistungsniveau | Gesetzlich festgelegt, für alle gleich | Individuell wählbar, oft umfangreicher |
| Beitrag im Alter | Sinkt bei niedrigerem Einkommen | Steigt unabhängig vom Einkommen |
| Rückkehr | — | Sehr schwierig ab 55 Jahren |
Worauf sollten Sie achten?
- Beitragsentwicklung: Die Beiträge steigen im Alter. Achten Sie auf Tarife mit nachhaltiger Kalkulation und ausreichenden Altersrückstellungen.
- Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, kann aber bei häufiger Inanspruchnahme teuer werden. Berechnen Sie die Ersparnis realistisch.
- Optionstarif: Für junge Angestellte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze noch nicht erreicht haben, sichert ein Optionstarif das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln. Dieser Tarif kostet wenig und kann im Ernstfall tausende Euro sparen, wenn sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtert hat.
- Basistarif als Sicherheitsnetz: Jeder PKV-Versicherte hat nach § 152 VAG das Recht auf den Basistarif, der im Leistungsumfang der GKV entspricht. Die Beiträge sind auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt. Bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II oder SGB XII wird der Beitrag halbiert.
- Rückkehr in die GKV: Unter 55 Jahren möglich, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt oder Sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Darüber hinaus nur in Ausnahmefällen.
- Altersrückstellungen: Ein Teil Ihres Beitrags wird als Altersrückstellung angespart, um die steigenden Gesundheitskosten im Alter abzufedern. Seit 2000 fließen gesetzlich 10 Prozent des Beitrags (Zuschlag nach § 149 VAG) in diese Rücklage. Bei einem Wechsel des PKV-Anbieters können Sie allerdings nur die seit 2009 aufgebauten Rückstellungen mitnehmen — ein weiterer Grund, die Wahl des Erstversicherers sorgfältig zu treffen.
- Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten: Bei Vertragsabschluss müssen Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG). Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall den Vertrag anficht oder vom Vertrag zurücktritt — auch Jahre nach Vertragsschluss.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Privatversicherter im Alter zurück in die GKV wechseln?
Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung praktisch ausgeschlossen — auch bei sinkendem Einkommen. Unter 55 können Angestellte zurückwechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Selbstständige müssen in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln. Planen Sie Ihre Krankenversicherung daher langfristig.
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich arbeitslos werde?
Bei Arbeitslosigkeit werden Sie grundsätzlich wieder gesetzlich pflichtversichert. Innerhalb der ersten drei Monate können Sie sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben — dann müssen Sie den vollen Beitrag selbst tragen. Beachten Sie: Eine einmal ausgeschlagene Rückkehr in die GKV ist nach der Befreiung nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Lohnt sich eine PKV mit hoher Selbstbeteiligung?
Eine hohe Selbstbeteiligung (z. B. 1.000 bis 2.500 Euro pro Jahr) senkt den Monatsbeitrag deutlich und kann sich für Versicherte lohnen, die selten zum Arzt gehen. Rechnen Sie aber realistisch: Die jährliche Beitragsersparnis muss die Selbstbeteiligung übersteigen, damit Sie tatsächlich profitieren. Zudem entfallen bei hoher Selbstbeteiligung Beitragsrückerstattungen für leistungsfreie Jahre.
Häufige Fehler bei der privaten Krankenversicherung
- Wechsel ohne langfristige Planung: Wer mit 30 in die PKV wechselt und mit 50 wieder zurück möchte, hat ein Problem. Planen Sie Ihre Krankenversicherung für das gesamte Berufsleben und den Ruhestand.
- Nur den aktuellen Beitrag vergleichen: Ein günstiger Einstieg hilft nicht, wenn die Beiträge im Alter explodieren. Vergleichen Sie die Beitragsstabilität über die Jahre.
- Familienplanung nicht berücksichtigt: In der PKV muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Bei mehreren Kindern und einem nicht berufstätigen Partner kann die GKV mit Familienversicherung deutlich günstiger sein.
- Wechsel zwischen PKV-Tarifen unterschätzt: Ein Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers (§ 204 VVG) kann Beiträge senken, ohne Altersrückstellungen zu verlieren. Viele Versicherte kennen dieses Recht nicht — Ihr Versicherer ist sogar verpflichtet, Sie auf Wunsch über günstigere Tarifoptionen zu informieren. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie im Ratgeber PKV oder GKV.
- Beitragsrückerstattung falsch eingeschätzt: Viele PKV-Tarife bieten eine Beitragsrückerstattung (BRE), wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen. Manche Versicherte scheuen deshalb den Arztbesuch — und verschieben notwendige Behandlungen. Das kann langfristig teurer werden als die entgangene Rückerstattung. Vorsorgeuntersuchungen sind bei den meisten Tarifen von der BRE ausgenommen und sollten immer wahrgenommen werden.
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