Praxisausfallversicherung
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Die Praxisausfallversicherung ersetzt laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn Ärzte, Zahnärzte oder Therapeuten krankheitsbedingt ausfallen. Die Fixkosten einer Arztpraxis liegen häufig bei 15.000 bis 30.000 Euro pro Monat — die Jahresprämie für eine Hausarztpraxis beginnt bei 600 Euro.
Was ist eine Praxisausfallversicherung?
Die Praxisausfallversicherung — auch Praxisausfallentschädigung oder Praxisschließungsversicherung genannt — ersetzt die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn Ihrer Praxis, wenn Sie als Inhaber ausfallen und die Praxis vorübergehend schließen oder einschränken müssen. Anders als das Krankentagegeld, das Ihr persönliches Einkommen absichert, deckt die Praxisausfallversicherung die betriebswirtschaftliche Seite ab: Personalkosten, Miete, Leasing, Versicherungsbeiträge und alle weiteren laufenden Ausgaben, die auch bei geschlossener Praxis anfallen.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Sie als Praxisinhaber aufgrund von Krankheit, Unfall oder Quarantäne Ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben können und die Praxis deshalb ganz oder teilweise stillsteht.
Wer braucht eine Praxisausfallversicherung?
Diese Versicherung richtet sich an alle Inhaber freiberuflicher Praxen im Gesundheitswesen — einen umfassenden Überblick bietet unser Ratgeber Heilberufe und Praxen versichern:
- Niedergelassene Ärzte und Fachärzte — Einzelpraxen sind besonders gefährdet, weil kein Partner die Patientenversorgung übernehmen kann
- Zahnärzte — Zahnärztliche Behandlungen sind an die Person des Behandlers gebunden und kaum delegierbar
- Tierärzte — Spezialisierte Tierarztpraxen können ohne den Inhaber oft nicht weiterarbeiten
- Psychotherapeuten — Die therapeutische Beziehung macht eine Vertretung besonders schwierig
- Physiotherapeuten und Heilpraktiker — Praxen mit dem Inhaber als Hauptbehandler stehen bei dessen Ausfall still
- Apotheker — Ohne approbierten Leiter darf eine Apotheke nicht geöffnet bleiben
Die Praxisausfallversicherung ist besonders relevant für Einzelpraxen ohne angestellte Ärzte oder Therapeuten. In Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren ist das Risiko auf mehrere Schultern verteilt, aber auch dort kann der Ausfall eines Partners zu erheblichen Einnahmeeinbußen führen.
Was leistet die Praxisausfallversicherung?
Gedeckte Kosten
- Laufende Fixkosten — Miete, Nebenkosten, Leasingraten für Geräte, Versicherungsprämien, Kreditraten
- Personalkosten — Gehälter und Sozialabgaben für medizinische Fachangestellte und Verwaltungspersonal, die auch bei geschlossener Praxis weiterbezahlt werden müssen
- Entgangener Gewinn — Der Reinertrag, den die Praxis im Normalbetrieb erwirtschaftet hätte
- Kosten für einen Vertreter — Einige Tarife erstatten zusätzlich die Kosten für einen Praxisvertreter
- Quarantäne-bedingte Schließung — Behördlich angeordnete Quarantäne ist in vielen Tarifen mitversichert
Leistungsauslöser
Der Versicherungsfall wird in der Regel durch ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen. Die Leistung beginnt nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Karenzzeit und endet mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit oder nach Ablauf der maximalen Leistungsdauer.
Worauf sollten Sie achten?
- Karenzzeit — Die meisten Tarife leisten ab dem 15. oder 31. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Je kürzer die Karenzzeit, desto höher die Prämie. Wählen Sie die Karenzzeit so, dass Sie die ersten Wochen aus Rücklagen überbrücken können
- Tagessatz — Der versicherte Tagessatz muss die tatsächlichen laufenden Kosten plus den entgangenen Gewinn abdecken. Orientieren Sie sich an der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) Ihrer Praxis
- Maximale Leistungsdauer — Üblich sind 6, 12 oder 24 Monate. Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen kann die Ausfallzeit deutlich über sechs Monate hinausgehen
- Leistungsauslöser genau prüfen — Manche Tarife leisten nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit, andere auch bei Teilarbeitsunfähigkeit. Letzteres ist besonders bei operativ tätigen Ärzten relevant, die nach einer Handverletzung zwar beraten, aber nicht operieren können
- Abgrenzung zum Krankentagegeld — Das Krankentagegeld ersetzt Ihr persönliches Einkommen. Die Praxisausfallversicherung sichert den Praxisbetrieb. Beide Versicherungen ergänzen sich und sollten aufeinander abgestimmt sein
Schadenszenarien aus der Praxis
- Orthopäde, Kreuzbandriss beim Sport: Ein niedergelassener Orthopäde reißt sich beim Skifahren das Kreuzband. Operation, Reha und eingeschränkte Arbeitsfähigkeit dauern insgesamt vier Monate. Die Praxis bleibt sechs Wochen geschlossen, danach reduzierter Betrieb. Laufende Kosten: 28.000 Euro pro Monat. Gesamtschaden: 85.000 Euro.
- Zahnärztin, Sehnenscheidenentzündung: Eine Zahnärztin mit Einzelpraxis entwickelt eine chronische Sehnenscheidenentzündung an der rechten Hand. Behandlungen sind über drei Monate nicht möglich. Die Praxis kann nur eingeschränkt mit einer Vertretung betrieben werden. Einnahmeausfall und Fixkosten: 72.000 Euro.
- Physiotherapeut, Bandscheibenvorfall: Ein Physiotherapeut mit vier Angestellten fällt durch einen Bandscheibenvorfall zehn Wochen aus. Die angestellten Therapeuten übernehmen einen Teil der Patienten, aber die Kapazität sinkt um 40 Prozent. Einnahmerückgang und weiterlaufende Kosten: 35.000 Euro.
- Hausärztin, Quarantäne: Eine Hausärztin wird nach Kontakt mit einem meldepflichtigen Erreger für 21 Tage in Quarantäne geschickt. Die Praxis muss vollständig schließen. Kosten bei vier Angestellten und laufender Praxismiete: 18.000 Euro.
Kostenbeispiele
| Praxistyp | Tagessatz | Karenzzeit | Jahresprämie |
|---|---|---|---|
| Hausarztpraxis (Einzelpraxis) | 500 € | 14 Tage | 600–1.000 € |
| Zahnarztpraxis (Einzelpraxis) | 800 € | 14 Tage | 900–1.500 € |
| Facharztpraxis (Chirurgie) | 1.200 € | 28 Tage | 1.200–2.200 € |
| Physiotherapiepraxis | 400 € | 14 Tage | 450–800 € |
| Tierarztpraxis | 600 € | 21 Tage | 700–1.200 € |
Die Beiträge richten sich nach dem versicherten Tagessatz, der Karenzzeit, dem Alter des Versicherten und der Fachrichtung. Chirurgisch tätige Ärzte zahlen aufgrund des höheren Ausfallrisikos (etwa durch Handverletzungen) höhere Prämien als konservativ tätige Kollegen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Praxisausfallversicherung und Krankentagegeld?
Das Krankentagegeld ersetzt Ihr persönliches Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit. Die Praxisausfallversicherung deckt hingegen die betriebswirtschaftlichen Kosten Ihrer Praxis ab — Miete, Personalkosten, Leasing und entgangenen Gewinn. Beide Versicherungen ergänzen sich und sollten aufeinander abgestimmt sein, damit weder Lücken noch unnötige Doppelversicherungen entstehen.
Wie hoch sollte der versicherte Tagessatz sein?
Der Tagessatz sollte Ihre tatsächlichen laufenden Praxiskosten plus den durchschnittlichen Tagesgewinn abdecken. Orientieren Sie sich an der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) Ihrer Praxis. Typische Tagessätze liegen je nach Praxistyp und -größe zwischen 400 und 1.500 Euro. Eine zu niedrige Absicherung führt im Schadensfall zu einer erheblichen Unterdeckung.
Leistet die Praxisausfallversicherung auch bei behördlich angeordneter Quarantäne?
In vielen Tarifen ist eine behördlich angeordnete Quarantäne als Leistungsauslöser eingeschlossen. Allerdings gehört dieser Baustein nicht überall zum Standard. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs oder lassen Sie sich beraten, ob eine Quarantäneklausel enthalten ist oder ergänzt werden kann.
Brauche ich als Gemeinschaftspraxis ebenfalls eine Praxisausfallversicherung?
In einer Gemeinschaftspraxis verteilt sich das Ausfallrisiko auf mehrere Partner, wodurch der Betrieb bei Ausfall eines Inhabers eingeschränkt weitergeführt werden kann. Dennoch kann der Wegfall eines Partners zu erheblichen Einnahmerückgängen führen, insbesondere wenn dieser einen großen Teil der Patienten betreut oder ein spezialisiertes Leistungsspektrum abdeckt. Auch für Gemeinschaftspraxen ist eine individuelle Absicherung daher empfehlenswert.
Häufige Fehler bei der Praxisausfallversicherung
- Tagessatz zu niedrig angesetzt: Viele Praxisinhaber unterschätzen die laufenden Kosten bei geschlossener Praxis. Die Fixkostenbelastung einer Arztpraxis liegt häufig bei 15.000 bis 30.000 Euro pro Monat.
- Karenzzeit zu lang gewählt: Eine Karenzzeit von 42 Tagen spart Prämie, bedeutet aber, dass Sie sechs Wochen selbst überbrücken müssen. Prüfen Sie, ob Ihre Rücklagen dafür ausreichen.
- Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung nicht abgestimmt: Beide Versicherungen sollten die gleiche Karenzzeit haben und zusammen den vollständigen Ausfall abdecken. Lücken oder Überschneidungen kosten unnötig Geld.
- Keine regelmäßige Anpassung: Steigen Ihre Praxiskosten (neue Mitarbeiter, höhere Miete, neue Geräte), muss der Tagessatz angepasst werden. Sonst sind Sie im Schadensfall unterversichert.
- Vertretungsregelung nicht geprüft: Klären Sie vorab, ob und wie eine Vertretung organisiert werden kann. In manchen Fachrichtungen ist eine kurzfristige Vertretung schwer zu finden.
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