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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Stand: 18. März 2026 Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Vermieter und Eigentümer unbebauter Grundstücke haften mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden durch mangelnde Verkehrssicherung — ein Sturz auf dem nicht geräumten Gehweg kann 45.000 Euro kosten. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ab ca. 30 Euro pro Jahr erhältlich und als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig.

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer von vermieteten Immobilien und unbebauten Grundstücken vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Als Immobilienbesitzer haften Sie für Schäden, die durch mangelnde Instandhaltung, fehlende Verkehrssicherung oder Gefahrenquellen auf Ihrem Grundstück entstehen — mit Ihrem gesamten Vermögen.

Typisches Beispiel: Ein Passant stürzt auf Ihrem nicht geräumten Gehweg vor dem Mietshaus und verletzt sich schwer. Die Behandlungskosten und eventuelle Schadensersatzansprüche gehen auf Sie als Eigentümer.

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

  • Vermieter — Für jedes vermietete Wohn- oder Gewerbeobjekt
  • Eigentümergemeinschaften — Für das Gemeinschaftseigentum in WEG-Anlagen
  • Eigentümer unbebauter Grundstücke — Auch brachliegende Grundstücke erfordern Verkehrssicherungspflichten
  • Erbengemeinschaften — Bei geerbten vermieteten Immobilien
  • Bauträger und Projektentwickler — Für Grundstücke in der Entwicklungsphase

Nicht benötigt wird sie für selbstgenutzte Immobilien — hier ist die Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Sobald Sie eine Immobilie vermieten, endet der Schutz der Privathaftpflicht für dieses Objekt, und eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist erforderlich.

Die Verkehrssicherungspflicht als Immobilienbesitzer ist umfangreich: Sie umfasst die Räum- und Streupflicht im Winter, die Beleuchtung von Zugängen und Treppenhäusern, die Kontrolle von Bäumen auf Standsicherheit und Totholz, die Instandhaltung von Geländern und Treppen sowie die Beseitigung von Gefahrenquellen wie losen Dachziegeln oder defekten Gehwegplatten.

Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

  • Personenschäden — Verletzungen von Mietern, Besuchern, Passanten oder Handwerkern
  • Sachschäden — Beschädigung von Eigentum Dritter durch Ihr Gebäude oder Grundstück
  • Vermögensschäden — Als Folge eines Personen- oder Sachschadens
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche — Die Versicherung prüft jede Forderung und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab (passiver Rechtsschutz)
  • Verkehrssicherungspflichten — Räum- und Streupflicht, Beleuchtung, Geländer, Baumkontrolle

Worauf sollten Sie achten?

  • Deckungssumme — Mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Gewässerschadenhaftpflicht — Wenn auf dem Grundstück ein Öltank steht, ist zusätzlich eine separate Gewässerschadenhaftpflicht erforderlich
  • Bauherrenrisiko — Bei größeren Umbau- oder Sanierungsarbeiten ist vorübergehend eine separate Bauherrenhaftpflicht notwendig
  • Mehrere Objekte — Jedes einzelne vermietete Objekt muss versichert sein. Bündelrabatte bei mehreren Immobilien desselben Eigentümers sind üblich
  • Umlagefähigkeit — Die Beiträge können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden

Kostenbeispiele

ObjektDeckungssummeJahresbeitrag
Eigentumswohnung (vermietet)5 Mio. €30–60 €
Einfamilienhaus (vermietet)5 Mio. €40–80 €
Mehrfamilienhaus (3–6 Einheiten)10 Mio. €60–150 €
Mehrfamilienhaus (6–12 Einheiten)10 Mio. €100–250 €
Unbebautes Grundstück5 Mio. €25–50 €

Die Beiträge sind als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig. Bei mehreren Objekten desselben Eigentümers bieten viele Versicherer Bündelrabatte von 10–20 Prozent.

Schadenszenarien aus der Praxis

  • Passant stürzt auf nicht geräumtem Gehweg: Im Winter rutscht ein Passant vor dem Mietshaus auf dem nicht gestreuten Gehweg und bricht sich die Hüfte. Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation, Schmerzensgeld und Verdienstausfall: 45.000 Euro. Als Eigentümer haften Sie für die Verkehrssicherungspflicht.
  • Dachlawine beschädigt geparktes Auto: Schnee und Eis rutschen vom Dach eines Mietshauses auf ein parkendendes Fahrzeug. Dach- und Windschutzscheibenschaden: 6.500 Euro. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt.
  • Baum fällt auf Nachbargrundstück: Ein nicht kontrollierter, morscher Baum fällt bei Sturm auf das Grundstück des Nachbarn und beschädigt dessen Garage. Schadensumme: 18.000 Euro. Der Eigentümer haftet für unterlassene Baumkontrolle.
  • Mangelhaftes Treppengeländer: Ein Mieter lehnt sich im Treppenhaus an ein lockeres Geländer, das nachgibt. Er stürzt eine halbe Treppe hinunter und verletzt sich am Rücken. Behandlungskosten und Schmerzensgeld: 15.000 Euro.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für mein selbstgenutztes Eigenheim?

Nein. Für Ihr selbstgenutztes Eigenheim ist die private Haftpflichtversicherung ausreichend — sie deckt auch Schäden ab, die durch Ihr Haus oder Grundstück entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird erst dann notwendig, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen, denn dort endet der Schutz der Privathaftpflicht.

Kann ich die Beiträge auf meine Mieter umlegen?

Ja. Die Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig. Sie können die Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung anteilig auf die Mietparteien verteilen.

Was passiert, wenn ich den Winterdienst an eine Firma vergebe?

Sie bleiben als Eigentümer in der Kontrollpflicht. Auch wenn Sie den Winterdienst an einen Dienstleister delegieren, müssen Sie die Ausführung regelmäßig überwachen. Wird der Gehweg trotz Beauftragung nicht rechtzeitig geräumt und ein Passant stürzt, können Sie als Eigentümer mithaften. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greift in diesem Fall, schützt Sie aber nicht vor der Verantwortung, den Dienstleister zu kontrollieren.

Muss jedes vermietete Objekt separat versichert werden?

Ja. Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Vertrag benannten Objekte. Wenn Sie mehrere Immobilien vermieten, muss jede einzelne versichert sein. Viele Versicherer bieten bei mehreren Objekten desselben Eigentümers Bündelrabatte von 10 bis 20 Prozent an.

Häufige Fehler bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • Räum- und Streupflicht unterschätzt: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst im Winter das Räumen und Streuen der Gehwege — in der Regel morgens ab 7 Uhr, abends bis 20 Uhr. Wer einen Winterdienst beauftragt, muss dessen Tätigkeit kontrollieren. Ein Sturz auf dem Gehweg ist einer der häufigsten Schadenfälle.
  • Baumkontrolle versäumt: Grundstückseigentümer müssen ihre Bäume regelmäßig auf Standsicherheit und Totholz kontrollieren. Bei herabfallenden Ästen oder umstürzenden Bäumen haften Sie, wenn die Kontrolle unterlassen wurde.
  • Selbstgenutzte Immobilie versichert: Für das selbstgenutzte Eigenheim benötigen Sie keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht — dieses Risiko ist über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist nur für vermietete Objekte und unbebaute Grundstücke erforderlich.
  • Baumaßnahmen nicht gemeldet: Bei größeren Umbau- oder Sanierungsarbeiten am Gebäude besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko. Informieren Sie Ihren Versicherer, da sonst im Schadenfall Deckungslücken drohen. Für Bauprojekte ist ergänzend eine Bauherrenhaftpflicht empfehlenswert.

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