Glasversicherung
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Die Glasversicherung zahlt bei jedem Glasbruch — unabhängig von der Ursache, anders als die Hausratversicherung. Eine gesprungene Dreifach-Wärmeschutzverglasung kostet 500 bis 1.000 Euro pro Scheibe. Besonders sinnvoll bei Wintergärten, bodentiefen Fenstern und teurer Spezialverglasung.
Was ist eine Glasversicherung?
Die Glasversicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz von Glasflächen in Ihrem Haushalt, wenn diese zu Bruch gehen — unabhängig von der Ursache. Ob ein Ball durchs Fenster fliegt, das Ceranfeld springt oder die Glasdusche zerbricht: Die Glasversicherung zahlt Reparatur oder Austausch. Versichert ist der Bruch im engeren Sinne — also das Zerbrechen, Zerspringen oder Reißen der Glasfläche. Kratzer, Schrammen oder rein optische Beeinträchtigungen ohne Bruch fallen dagegen nicht unter den Versicherungsschutz.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung, die Glasbruch nur bei bestimmten versicherten Gefahren (Einbruch, Sturm) übernimmt, leistet die Glasversicherung bei jedem Glasbruch — auch wenn Sie selbst die Ursache sind. Versicherungstechnisch handelt es sich um eine sogenannte unbenannte Gefahrendeckung: Der Bruch ist versichert, ohne dass eine bestimmte Ursache vorliegen muss.
Moderne Wohnungen und Häuser setzen zunehmend auf großflächige Verglasungen: bodentiefe Fenster, Wintergärten, Glasdächer und rahmenlose Glasduschen sind heute Standard. Die Austauschkosten für diese hochwertigen Verglasungen sind dabei deutlich höher als bei einfachen Fensterscheiben. Eine gesprungene Dreifach-Wärmeschutzverglasung kann schnell 500 bis 1.000 Euro kosten — pro Scheibe. Bei einem Wintergarten mit zehn Glasflächen reicht bereits ein einziger Hagelschaden, um einen vierstelligen Schaden zu verursachen.
Wer braucht eine Glasversicherung?
- Mieter — Für Fensterscheiben und Glasflächen in der Mietwohnung, für die Sie als Mieter haften
- Eigenheimbesitzer — Große Fensterfronten, Wintergärten, Glasdächer oder Terrassentüren
- Haushalte mit Kindern oder Haustieren — Erhöhtes Risiko für Glasbruch im Alltag
- Besitzer hochwertiger Verglasung — Isolierglas, Wärmeschutzverglasung, Sicherheitsglas — die Austauschkosten sind erheblich
- Wintergarten-Besitzer — Wintergärten bestehen fast vollständig aus Glas und sind besonders anfällig für Hagelschäden, Steinschlag und Bruch durch thermische Spannungen
Gebäudeglas vs. Mobiliarglas
Die Glasversicherung unterscheidet zwischen Gebäudeverglasungen und Mobiliarverglasung. Gebäudeglas umfasst alle fest eingebauten Glasflächen: Fenster, Türen, Balkontüren, Wintergärten und Glasdächer. Diese Verglasungen gehören rechtlich zum Gebäude — als Mieter haften Sie dennoch häufig über die mietvertragliche Obhutspflicht. Mobiliarglas umfasst alle beweglichen Glasflächen: Ceranfelder, Spiegel, Glasvitrinen, Aquarien und Glasduschwände. Nicht alle Tarife versichern beide Bereiche — manche decken nur Gebäudeglas, andere nur Mobiliarglas. Für einen umfassenden Schutz sollten beide Bereiche eingeschlossen sein.
Wichtig für Eigentümer: Gebäudeverglasungen können auch über die Wohngebäudeversicherung als Glasbruch-Baustein mitversichert sein. Prüfen Sie vor Abschluss einer separaten Glasversicherung, ob Ihr Gebäudeversicherer diesen Einschluss bereits bietet.
Was leistet die Glasversicherung?
- Gebäudeverglasungen — Fenster, Türen, Balkontüren, Wintergärten, Glasdächer
- Mobiliarverglasung — Ceranfelder, Glasvitrinen, Spiegel, Glasduschwände, Aquarien
- Notverglasung — Sofortige provisorische Verglasung nach dem Schaden, damit das Gebäude bis zur endgültigen Reparatur gesichert bleibt (Witterungsschutz, Einbruchschutz)
- Spezialverglasungen — Isolierglas, Ornamentglas, Bleiverglasung, Kunstverglasung (je nach Tarif)
- Aufräumkosten — Beseitigung von Glassplittern und Schutt nach dem Bruch (in vielen Tarifen bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze enthalten)
Worauf sollten Sie achten?
- Gebäude- oder Mobiliarglas — Prüfen Sie, ob Ihr Tarif beides einschließt oder nur eines von beidem
- Sonderglas — Nicht alle Tarife versichern Ceranfelder, Aquarien oder Kunstverglasung. Lesen Sie die Bedingungen
- Selbstbeteiligung — Manche Tarife haben eine Selbstbeteiligung von 50 bis 100 Euro
- Eigenständig oder als Baustein — Die Glasversicherung gibt es als eigenständige Police oder als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
- Kosten-Nutzen-Rechnung — Für kleine Wohnungen mit Standardverglasung kann die Glasversicherung teurer sein als der gelegentliche Schadensfall. Bei großen Glasflächen lohnt sie sich deutlich eher
- Photovoltaik und Solarthermie — Glasabdeckungen von Solaranlagen sind in der Glasversicherung regelmäßig nicht mitversichert. Diese fallen unter die Photovoltaikversicherung oder die Wohngebäudeversicherung
- Schadensmeldung — Melden Sie Glasbruchschäden umgehend Ihrem Versicherer, bevor Sie den Austausch beauftragen. Viele Versicherer haben eigene Partnerbetriebe, die schneller und günstiger arbeiten
Was kostet ein Glasschaden?
Die Kosten für den Austausch von Glasflächen werden häufig unterschätzt. Ein paar Beispiele zeigen, wie schnell erhebliche Beträge zusammenkommen:
| Glasfläche | Typische Austauschkosten |
|---|---|
| Fensterscheibe (einfach) | 150–300 € |
| Isolierglas-Fenster (Doppelverglasung) | 300–600 € |
| Dreifach-Wärmeschutzverglasung | 500–1.000 € |
| Ceranfeld (Herd) | 200–500 € |
| Glasduschwand (Sicherheitsglas) | 400–800 € |
| Wintergarten-Dachverglasung (pro Scheibe) | 500–1.200 € |
| Terrassentür (große Schiebetür) | 600–1.500 € |
Versicherungskosten
| Wohnungsgröße | Gebäude- und Mobiliarglas | Jahresbeitrag |
|---|---|---|
| 2-Zimmer-Wohnung (Mieter) | Standard | 30–60 € |
| 3-Zimmer-Wohnung (Mieter) | Standard | 40–80 € |
| Einfamilienhaus | Inkl. Wintergarten | 60–150 € |
| Haus mit großen Glasflächen | Premium | 100–250 € |
Brauche ich eine Glasversicherung? — Checkliste
- Haben Sie großflächige Verglasung (bodentiefe Fenster, Wintergarten, Glasdach)? → Ja, sinnvoll.
- Wohnen Sie zur Miete mit Standardverglasung? → Eher nicht — Kosten-Nutzen-Verhältnis prüfen.
- Haben Sie teure Spezialverglasung (Wärmeschutz, Sicherheitsglas, Ornamentglas)? → Ja, sinnvoll.
- Haben Sie Kinder oder große Haustiere? → Erhöhtes Risiko, Glasversicherung empfehlenswert.
- Enthält Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bereits einen Glasbruch-Baustein? → Prüfen Sie Deckungsumfang und -grenzen, bevor Sie separat abschließen.
- Können Sie einen gelegentlichen Glasbruch finanziell problemlos selbst tragen? → Dann ist die Versicherung optional.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein gesprungenes Ceranfeld ein Glasversicherungsfall?
Ja, sofern Ihr Tarif Mobiliarglas einschließt. Das Ceranfeld zählt zur Mobiliarverglasung und ist damit ein klassischer Glasversicherungsfall. Nicht alle Tarife decken Mobiliarglas automatisch ab — prüfen Sie Ihre Bedingungen, da manche Policen nur Gebäudeverglasungen versichern.
Brauche ich eine separate Glasversicherung, wenn ich eine Hausratversicherung habe?
Nicht unbedingt. Manche Hausratversicherungen enthalten bereits einen Glasbruch-Baustein. Dieser deckt dann Gebäude- und Mobiliarglas ab. Prüfen Sie Ihre bestehende Police, bevor Sie eine separate Glasversicherung abschließen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Umgekehrt leistet die Hausratversicherung ohne Glasbruch-Baustein nur bei Glasbruch durch versicherte Gefahren wie Einbruch oder Sturm — nicht bei selbst verursachtem Bruch.
Zahlt die Glasversicherung auch bei selbst verursachtem Glasbruch?
Ja. Im Gegensatz zur Hausratversicherung, die nur bei bestimmten benannten Gefahren leistet, zahlt die Glasversicherung bei jedem Glasbruch — unabhängig von der Ursache. Ob ein Ball durchs Fenster fliegt, Sie versehentlich gegen die Glasdusche stoßen oder ein Kind den Spiegel umwirft: Die Glasversicherung übernimmt den Schaden.
Häufige Fehler bei der Glasversicherung
- Glasversicherung bei Standard-Wohnung abgeschlossen: Für eine kleine Mietwohnung mit normaler Verglasung lohnt sich die Glasversicherung oft nicht — der Jahresbeitrag steht in keinem Verhältnis zum Schadenrisiko. Anders sieht es bei großen Glasflächen, Wintergärten oder teurer Spezialverglasung aus.
- Ceranfeld nicht als Glasschaden gemeldet: Viele Versicherte wissen nicht, dass ein gesprungenes Ceranfeld ein Glasversicherungsfall ist. Achten Sie beim Tarif darauf, dass Mobiliarglas (inkl. Ceranfeld) eingeschlossen ist.
- Doppelversicherung mit Hausrat: Manche Hausratversicherungen enthalten bereits einen Glasbruch-Baustein. Prüfen Sie Ihre bestehende Police, bevor Sie eine separate Glasversicherung abschließen.
- Notverglasung nicht genutzt: Bei einem Glasbruch an Fenstern oder Türen bieten die meisten Glasversicherer eine kostenlose Notverglasung innerhalb weniger Stunden an. Nutzen Sie diesen Service, um das Gebäude provisorisch zu sichern.
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