Drohnenversicherung
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: In Deutschland besteht für alle Drohnen eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht — auch für Mini-Drohnen unter 250 Gramm. Ohne Versicherung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Eine private Drohnenhaftpflicht kostet ab ca. 30—70 Euro pro Jahr, gewerbliche Tarife ab 100—200 Euro.
Was ist eine Drohnenversicherung?
Eine Drohnenversicherung deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrer Drohne (unbemanntes Luftfahrzeug / UAS) verursachen. In Deutschland besteht für alle Drohnen — unabhängig von Gewicht und Einsatzzweck — eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Das gilt auch für Mini-Drohnen unter 250 Gramm.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung dürfen Sie in Deutschland nicht fliegen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Bei einem Schaden ohne Versicherung haften Sie persönlich und unbegrenzt.
Was ist Pflicht, was ist freiwillig?
Pflicht: Drohnenhaftpflicht
Die Drohnenhaftpflicht deckt Schäden, die Ihre Drohne Dritten zufügt — Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. Die Mindestdeckungssumme gemäß EU-Verordnung beträgt 750.000 Sonderziehungsrechte (ca. 920.000 Euro) für Drohnen bis 20 kg.
Freiwillig: Kaskoversicherung
Eine Kaskoversicherung schützt die Drohne selbst bei Absturz, Kollision, technischem Defekt oder Transportschäden. Bei Drohnen ab 1.000 Euro Anschaffungspreis ist das eine Überlegung wert.
Ist meine Drohne über die Privathaftpflicht versichert?
Manche Privathaftpflichtversicherungen schließen Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht (meist bis 5 kg) und bei privater Nutzung ein. Aber:
- Nicht alle Tarife: Viele ältere Verträge enthalten keinen Drohneneinschluss
- Gewichtsgrenzen: Oft nur bis 250 g oder 5 kg
- Nur private Nutzung: Gewerbliche Drohnenflüge sind ausgeschlossen
- Deckungssumme: Prüfen Sie, ob die Deckungssumme den EU-Anforderungen entspricht
Wenn Ihre Privathaftpflicht Drohnen nicht einschließt oder Sie gewerblich fliegen, benötigen Sie eine separate Drohnenhaftpflicht.
Worauf sollten Sie achten?
- EU-weite Gültigkeit: Die Versicherung muss den Anforderungen der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 entsprechen
- Deckungssumme: Mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Summe, besser höher
- Geltungsbereich: Prüfen Sie, ob die Police auch im EU-Ausland gilt, wenn Sie im Urlaub fliegen möchten
- Gewerblicher Einsatz: Wenn Sie mit Ihrer Drohne Geld verdienen (Fotografie, Vermessung, Inspektionen), benötigen Sie einen gewerblichen Tarif — die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Drohnenrisiken in der Regel nicht ab
- Versicherungsnachweis: Führen Sie den Nachweis beim Fliegen immer mit — er kann jederzeit kontrolliert werden
Schadenszenarien aus der Praxis
- Absturz auf ein parkendes Auto: Eine Drohne verliert während des Flugs die Verbindung und stürzt auf ein geparktes Fahrzeug. Dach- und Windschutzscheibenschaden: 4.500 Euro.
- Personenschaden beim Sportfest: Eine Drohne stürzt beim Filmen eines Vereinsfests auf einen Zuschauer. Der Verletzte erleidet eine Platzwunde und eine leichte Gehirnerschütterung. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall: 8.000 Euro.
- Kollision mit einem Helikopter im Rettungseinsatz: Im schlimmsten Fall kann eine Drohne in der Nähe von Krankenhäusern oder Unfallstellen einen Rettungshelikopter gefährden. Die Haftungsansprüche können in diesem Fall siebenstellig werden.
Kosten
Eine reine Drohnenhaftpflicht für die private Nutzung ist bereits ab ca. 30–70 Euro pro Jahr erhältlich. Gewerbliche Tarife beginnen bei ca. 100–200 Euro jährlich, abhängig von Einsatzgebiet und Versicherungssumme. Eine Kaskoversicherung kostet zusätzlich ca. 5–10 Prozent des Drohnen-Neupreises pro Jahr.
EU-Drohnenklassen und Versicherungspflicht
Seit 2024 gelten die EU-Drohnenklassen C0 bis C4. Die Versicherungspflicht besteht für alle Klassen — von der leichten Foto-Drohne (C0, unter 250 g) bis zur schweren professionellen Drohne (C4):
| Klasse | Gewicht | Einsatzkategorie | Versicherungspflicht |
|---|---|---|---|
| C0 | unter 250 g | Open A1 | Ja (Haftpflicht) |
| C1 | unter 900 g | Open A1/A3 | Ja (Haftpflicht) |
| C2 | unter 4 kg | Open A2 | Ja (Haftpflicht) |
| C3/C4 | unter 25 kg | Open A3 | Ja (Haftpflicht) |
Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung (sogenannte „Bestandsdrohnen”) unterliegen Übergangsregelungen, sind aber ebenfalls versicherungspflichtig.
Für gewerbliche Piloten, die in der Kategorie „Specific” fliegen (z. B. bei Inspektionsflügen, Vermessungen oder Filmproduktionen), gelten erweiterte Anforderungen: höhere Deckungssummen, ein detailliertes Betriebshandbuch (SORA) und gegebenenfalls eine Betriebsgenehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt. Die Versicherung muss diese erweiterten Risiken explizit abdecken — ein Standard-Privattarif reicht hier nicht aus.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich auch für eine Mini-Drohne unter 250 Gramm eine Haftpflichtversicherung?
Ja, die gesetzliche Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen in Deutschland — unabhängig von Gewicht und Einsatzzweck. Auch Mini-Drohnen der Klasse C0 unter 250 Gramm dürfen nur mit einer gültigen Drohnenhaftpflichtversicherung geflogen werden. Ein Verstoß kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Ist meine Drohne über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Das kommt auf Ihren Tarif an. Einige neuere Privathaftpflichtversicherungen schließen private Drohnenflüge bis zu einem bestimmten Gewicht (meist bis 5 kg) ein. Ältere Verträge enthalten diesen Einschluss häufig nicht. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen vor dem ersten Flug und stellen Sie sicher, dass die Deckungssumme den EU-Anforderungen entspricht. Gewerbliche Drohnenflüge sind über die Privathaftpflicht grundsätzlich nicht abgedeckt.
Was kostet eine Drohnenversicherung pro Jahr?
Eine reine Drohnenhaftpflicht für die private Nutzung kostet zwischen 30 und 70 Euro pro Jahr. Gewerbliche Tarife beginnen bei ca. 100 bis 200 Euro jährlich, abhängig von Einsatzgebiet und Deckungssumme. Eine optionale Kaskoversicherung, die die Drohne selbst bei Absturz oder technischem Defekt schützt, kostet zusätzlich ca. 5 bis 10 Prozent des Drohnen-Neupreises pro Jahr.
Gilt meine Drohnenversicherung auch im EU-Ausland?
Das hängt vom gewählten Tarif ab. Viele Drohnenhaftpflichtversicherungen gelten EU-weit, was den Anforderungen der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 entspricht. Wenn Sie Ihre Drohne auch außerhalb der EU einsetzen möchten, benötigen Sie einen Tarif mit weltweitem Geltungsbereich. Prüfen Sie den Geltungsbereich vor Reiseantritt und informieren Sie sich über die Drohnengesetze des jeweiligen Landes.
Häufige Fehler bei der Drohnenversicherung
- Ohne Versicherung fliegen: Die Drohnenhaftpflicht ist gesetzliche Pflicht. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro. Bei einem Schaden ohne Versicherung haften Sie persönlich und unbegrenzt.
- Privathaftpflicht nicht geprüft: Viele Drohnenbesitzer gehen davon aus, dass ihre Privathaftpflicht Drohnen abdeckt — das ist aber bei weitem nicht in jedem Tarif der Fall. Prüfen Sie die Bedingungen vor dem ersten Flug.
- Gewerbliche Nutzung nicht gemeldet: Wer mit einer privat versicherten Drohne Aufnahmen für Kunden erstellt, hat im Schadenfall keinen Versicherungsschutz. Gewerbliche Nutzung erfordert einen gewerblichen Tarif.
- EU-Registrierung vergessen: Seit 2021 müssen alle Drohnenbesitzer bei der EASA (über das LBA) registriert sein und eine e-ID am Gerät führen.
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