Betriebsunterbrechungsversicherung
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt entgangenen Gewinn und laufende Fixkosten wie Miete, Gehälter und Leasing, wenn ein Sachschaden Ihren Betrieb stilllegt. Ein Brand in einer Bäckerei kann allein 180.000 Euro Ertragsausfall in vier Monaten verursachen — die Sachversicherung ersetzt nur die Gegenstände, nicht den Umsatz.
Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung — oft als BU-Versicherung für Unternehmen bezeichnet — springt ein, wenn Ihr Betrieb durch einen versicherten Sachschaden zum Stillstand kommt. Sie ersetzt den entgangenen Gewinn und übernimmt die weiterlaufenden Fixkosten (Miete, Gehälter, Leasingraten), bis Ihr Betrieb wieder normal arbeiten kann.
Ohne diese Absicherung kann selbst ein vollständig durch die Sachversicherung regulierter Schaden zur existenziellen Bedrohung werden — denn die Rechnungen laufen weiter, auch wenn kein Umsatz fließt.
Wer braucht eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
- Produktionsbetriebe — Maschinenausfall bedeutet sofortiger Produktionsstopp
- Einzelhändler und Gastronomen — Nach einem Brand oder Wasserschaden fällt der gesamte Tagesumsatz weg
- Handwerksbetriebe — Werkstattschäden blockieren alle Aufträge
- Dienstleister mit festen Geschäftsräumen — IT-Ausfälle, Wasserschäden oder Feuer
- Unternehmen mit hohen Fixkosten — Je höher die laufenden Kosten (Miete, Gehälter, Leasing), desto dringender die Absicherung
Was leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung?
- Entgangener Gewinn — Ersatz des Betriebsgewinns, der ohne den Schaden erzielt worden wäre
- Fortlaufende Kosten — Miete, Gehälter, Leasingraten, Versicherungsprämien und andere Fixkosten
- Mehrkosten — Zusätzliche Aufwendungen zur Schadenminderung, z. B. provisorische Geschäftsräume oder Leihmaschinen
- Haftzeit — Der Versicherer leistet für einen vereinbarten Zeitraum (in der Regel 12 bis 24 Monate)
Voraussetzung: Ein versicherter Sachschaden
Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung leistet nur, wenn ein versicherter Sachschaden die Ursache der Unterbrechung ist — typischerweise Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Die auslösenden Gefahren müssen mit der zugrunde liegenden Sachversicherung (Inhalts- oder Gebäudeversicherung) übereinstimmen.
Für Betriebsunterbrechungen durch IT-Ausfälle oder Cyberangriffe ist eine separate Cyber-Betriebsunterbrechungsdeckung innerhalb der Cyber-Versicherung erforderlich.
Zusätzlich gibt es die erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch dann leistet, wenn der Sachschaden nicht in Ihren eigenen Räumen, sondern bei einem Zulieferer oder Versorger eintritt. Fällt beispielsweise die Stromversorgung in Ihrer Straße über mehrere Tage aus, kann auch dieser Ertragsausfall abgedeckt werden.
Schadenszenarien aus der Praxis
- Bäckerei, Brandschaden: Ein Kurzschluss in der Backstube verursacht ein Feuer, das die gesamte Produktionsanlage zerstört. Der Betrieb steht vier Monate still — Miete, Gehälter für 8 Mitarbeiter und Leasingraten laufen weiter. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfall und die fortlaufenden Kosten: 180.000 Euro.
- Produktionsbetrieb, Leitungswasserschaden: Ein Rohrbruch flutet die Produktionshalle und beschädigt CNC-Maschinen. Die Reparatur und Neubeschaffung der Maschinen dauert drei Monate. Während dieser Zeit können keine Aufträge ausgeführt werden. Ertragsausfall und Fixkosten: 250.000 Euro.
- Einzelhändler, Sturmschaden: Ein Sturm deckt das Dach des Ladengeschäfts ab. Das Geschäft muss geschlossen werden, bis die Sanierung abgeschlossen ist — sechs Wochen. Entgangener Umsatz und Fixkosten: 45.000 Euro.
- Autowerkstatt, Einbruch mit Vandalismus: Einbrecher zerstören die Hebebühnen und stehlen Spezialwerkzeug. Bis zur Wiederbeschaffung kann die Werkstatt nur eingeschränkt arbeiten. Ertragsminderung über acht Wochen: 30.000 Euro.
Worauf sollten Sie achten?
- Versicherungssumme — Orientiert sich am Rohertrag (Umsatz minus Wareneinsatz und variable Kosten). Eine zu niedrige Summe führt im Schadenfall zur Unterversicherung
- Haftzeit — Realistisch einschätzen: Wie lange dauert es, bis Ihr Betrieb nach einem Großschaden wieder voll arbeitsfähig ist?
- Deckungsgleichheit — Die versicherten Gefahren müssen mit Ihrer Sachversicherung übereinstimmen
- Anpassung — Überprüfen Sie die Versicherungssumme regelmäßig, insbesondere bei wachsendem Umsatz
- Karenzzeit — Die meisten Tarife sehen eine Karenzzeit von 1 bis 3 Tagen vor, in der der Ertragsausfall noch nicht erstattet wird. Für Betriebe mit sofortigem Umsatzausfall (Gastronomie, Einzelhandel) sollte die Karenzzeit möglichst kurz sein
Kostenbeispiele
| Betriebsart | Rohertrag | Jahresbeitrag (12 Monate Haftzeit) |
|---|---|---|
| Einzelhandel (5 MA) | 300.000 € | 300–600 € |
| Handwerksbetrieb (10 MA) | 600.000 € | 500–1.000 € |
| Produktionsbetrieb (20 MA) | 1.500.000 € | 1.200–2.500 € |
| Gastronomie (8 MA) | 400.000 € | 400–800 € |
Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird häufig als Zusatzbaustein zur Inhaltsversicherung angeboten und kostet in der Regel nur einen Bruchteil des möglichen Schadens.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsunterbrechungs- und Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet, wenn ein versicherter Sachschaden (Feuer, Leitungswasser, Sturm) Ihren Betrieb zum Stillstand bringt. Die Betriebsschließungsversicherung hingegen greift bei behördlich angeordneten Schließungen — etwa wegen eines Hygienevorfalls oder einer meldepflichtigen Infektionskrankheit. Beide Versicherungen decken unterschiedliche Auslöser ab und ersetzen sich nicht gegenseitig.
Leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung auch bei Cyberangriffen?
Nein, die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung setzt einen versicherten Sachschaden voraus. Betriebsunterbrechungen durch IT-Ausfälle, Ransomware oder Cyberangriffe erfordern eine separate Cyber-Betriebsunterbrechungsdeckung, die in der Regel als Baustein einer Cyber-Versicherung angeboten wird.
Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme orientiert sich am Rohertrag Ihres Unternehmens — also dem Umsatz abzüglich Wareneinsatz und variabler Kosten. Berechnen Sie den Jahresrohertrag und multiplizieren Sie ihn mit der gewählten Haftzeit (z. B. 12 oder 24 Monate). Eine zu niedrige Versicherungssumme führt im Schadenfall zur Unterversicherung und damit zur proportionalen Kürzung aller Leistungen.
Was passiert, wenn die Wiederherstellung länger dauert als die vereinbarte Haftzeit?
Wenn die tatsächliche Betriebsunterbrechung die vereinbarte Haftzeit überschreitet, tragen Sie die verbleibenden Kosten und den Ertragsausfall selbst. Insbesondere bei Spezialmaschinen, die lange Lieferzeiten haben, oder bei Bauvorhaben, die behördliche Genehmigungen erfordern, kann die Wiederaufnahme deutlich länger dauern als erwartet. Wählen Sie die Haftzeit daher realistisch — 12 Monate gelten als Minimum, 24 Monate bieten mehr Sicherheit.
Häufige Fehler bei der Betriebsunterbrechungsversicherung
- Keine Betriebsunterbrechungsversicherung: Viele Unternehmen versichern ihren Inhalt, vergessen aber den Ertragsausfall. Die Sachversicherung ersetzt die Gegenstände — aber nicht den Umsatz, der während des Stillstands verloren geht.
- Versicherungssumme zu niedrig: Der Rohertrag wird häufig unterschätzt. Kalkulieren Sie großzügig — eine Unterversicherung führt zur proportionalen Kürzung aller Leistungen.
- Haftzeit zu kurz gewählt: Wenn die Wiederherstellung länger dauert als die vereinbarte Haftzeit, tragen Sie die verbleibenden Kosten selbst. Insbesondere bei Spezialmaschinen oder behördlichen Genehmigungen kann die Wiederaufnahme länger dauern als erwartet.
- Deckungsgleichheit nicht geprüft: Wenn Ihre Sachversicherung Elementarschäden einschließt, die Betriebsunterbrechungsversicherung aber nicht, besteht eine gefährliche Lücke.
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