Betriebsschließungsversicherung
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Die Betriebsschließungsversicherung ersetzt entgangenen Umsatz und Fixkosten, wenn eine behördliche Anordnung Ihren Betrieb stilllegt — etwa wegen Salmonellen, Legionellen oder Norovirus. Besonders wichtig für Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelbetriebe. Nach COVID-19 schließen viele Tarife Pandemien aus — prüfen Sie die Klauseln genau.
Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsschließungsversicherung springt ein, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen werden muss — etwa wegen einer meldepflichtigen Infektionskrankheit, eines Hygienevorfalls oder einer Kontamination. Sie ersetzt den entgangenen Umsatz und übernimmt die weiterlaufenden Fixkosten. Nicht zu verwechseln mit der Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Sachschäden wie Brand oder Leitungswasser greift.
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie schnell eine Betriebsschließung ein Unternehmen in die Existenzkrise stürzen kann. Aber auch einzelne Krankheitsfälle — Salmonellen, Legionellen, Norovirus — können eine behördliche Schließung auslösen.
Wer braucht sie?
Die Betriebsschließungsversicherung ist besonders relevant für Branchen, die dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegen:
- Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars, Imbisse
- Hotellerie: Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen
- Lebensmittelproduktion und -verarbeitung: Bäckereien, Metzgereien, Catering
- Lebensmitteleinzelhandel: Supermärkte, Bio-Läden, Feinkostgeschäfte
- Gemeinschaftsverpflegung: Kantinen, Mensen, Seniorenheime
- Wellnesseinrichtungen: Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios
Ergänzend benötigen diese Betriebe häufig auch eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Geschäftsinhaltsversicherung.
Was leistet die Betriebsschließungsversicherung?
- Entgangener Umsatz: Tagespauschalentschädigung für jeden Tag der Schließung
- Weiterlaufende Fixkosten: Miete, Löhne, Versicherungsbeiträge, Leasingraten
- Warenverderb: Verdorbene Lebensmittel und Waren, die vernichtet werden müssen
- Desinfektionskosten: Professionelle Reinigung und Desinfektion der Betriebsräume
- Ermittlungs- und Beobachtungskosten: Wenn Mitarbeiter unter Beobachtung gestellt werden
- Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter: Wenn einzelne Mitarbeiter vom Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot erhalten
Worauf sollten Sie achten?
- Versicherte Krankheiten: Prüfen Sie genau, welche Krankheitserreger im Versicherungsumfang enthalten sind. Nach den Erfahrungen mit COVID-19 haben viele Versicherer ihre Bedingungen angepasst.
- Tagessatz: Der vereinbarte Tagessatz sollte Ihre tatsächlichen Fixkosten und den entgangenen Gewinn realistisch abbilden
- Karenzzeit: Viele Tarife zahlen erst ab dem 2. oder 3. Tag der Schließung
- Haftzeit: Die maximale Entschädigungsdauer beträgt meist 30 Tage — prüfen Sie, ob das für Ihr Risiko ausreicht
- Pandemie-Klausel: Nach COVID-19 schließen viele Tarife Pandemien aus oder begrenzen die Leistung
Kostenbeispiele
| Betriebstyp | Tagesumsatz | Tagessatz versichert | Jahresbeitrag |
|---|---|---|---|
| Imbiss / Café | 800 € | 500 € | 200–400 € |
| Restaurant (mittelgroß) | 2.500 € | 2.000 € | 400–900 € |
| Hotel (50 Zimmer) | 8.000 € | 6.000 € | 1.200–3.000 € |
| Lebensmittelbetrieb (Produktion) | 15.000 € | 10.000 € | 2.000–5.000 € |
Die Prämie richtet sich nach Branche, Betriebsgröße, vereinbartem Tagessatz und der maximalen Haftzeit. Je riskanter die Branche (z. B. Fleischverarbeitung gegenüber einem Café), desto höher der Beitrag.
Lehren aus COVID-19: Was hat sich geändert?
Die Pandemie hat den Markt für Betriebsschließungsversicherungen grundlegend verändert. Vor 2020 war die BSV ein Nischenprodukt — danach war sie in aller Munde. Die Konsequenzen: Viele Versicherer haben Pandemien nachträglich ausgeschlossen oder die Leistung bei flächendeckenden Schließungen stark begrenzt. Neue Tarife unterscheiden gezielt zwischen einzelbetrieblichen Schließungen (z. B. Salmonellenfund in Ihrer Küche) und flächendeckenden Anordnungen (z. B. Lockdown). Für Gastronomen und Hoteliers bedeutet das: Den Krankheitskatalog und die Pandemie-Klausel genau prüfen, bevor Sie abschließen.
Schadenszenarien aus der Praxis
- Salmonellenfund in der Restaurantküche: Das Gesundheitsamt ordnet nach einem Salmonellennachweis die sofortige Schließung an. Zwei Wochen Betriebsunterbrechung, dazu Desinfektionskosten und Warenverderb. Gesamtschaden: 35.000 Euro. Die BSV ersetzt den Tagesumsatz und die Desinfektionskosten.
- Legionellen im Hotelwasser: In einem Hotel werden Legionellen in der Warmwasserleitung nachgewiesen. Das Gesundheitsamt ordnet die Schließung an, bis die Leitungen saniert sind. Drei Wochen Schließung, entgangener Umsatz: 120.000 Euro.
- Norovirus-Ausbruch in der Kantine: In einer Betriebskantine erkranken mehrere Mitarbeiter an Norovirus. Die Kantine wird für zehn Tage geschlossen. Desinfektionskosten und entgangener Umsatz: 15.000 Euro.
- Tätigkeitsverbot für den Koch: Bei einem Koch wird eine meldepflichtige Infektion festgestellt. Er erhält ein Tätigkeitsverbot. Der Betrieb kann mit reduzierter Besetzung weiterlaufen, aber der Umsatzeinbruch beträgt 40 Prozent. Die BSV ersetzt den Verdienstausfall des Mitarbeiters und den anteiligen Umsatzverlust.
Häufig gestellte Fragen
Deckt die Betriebsschließungsversicherung auch Pandemien ab?
Nach den Erfahrungen mit COVID-19 haben viele Versicherer Pandemien und flächendeckende Schließungen aus ihren Bedingungen ausgeschlossen oder die Leistung stark begrenzt. Neue Tarife unterscheiden gezielt zwischen einzelbetrieblichen Schließungen (z. B. Salmonellenfund in Ihrer Küche) und flächendeckenden Anordnungen. Prüfen Sie die Pandemie-Klausel in Ihrem Vertrag genau.
Wie hoch sollte der versicherte Tagessatz sein?
Der Tagessatz sollte Ihre tatsächlichen Fixkosten (Miete, Gehälter, Leasingraten, Versicherungsbeiträge) und den entgangenen Gewinn realistisch abbilden. Kalkulieren Sie auf Basis Ihres durchschnittlichen Tagesumsatzes und ziehen Sie die variablen Kosten ab, die bei einer Schließung entfallen (z. B. Wareneinsatz). Ein zu niedrig angesetzter Tagessatz führt dazu, dass Sie im Schadenfall auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen bleiben.
Welche Betriebe brauchen eine Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsschließungsversicherung richtet sich primär an Branchen, die dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegen: Gastronomie, Hotellerie, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmitteleinzelhandel, Gemeinschaftsverpflegung und Wellnesseinrichtungen. Wenn Ihr Betrieb Lebensmittel herstellt, verarbeitet, serviert oder verkauft, ist die Betriebsschließungsversicherung eine wichtige Absicherung.
Zahlt die Versicherung auch bei einem Tätigkeitsverbot für einzelne Mitarbeiter?
Ja, viele Tarife leisten auch dann, wenn das Gesundheitsamt nicht den gesamten Betrieb schließt, sondern einzelnen Mitarbeitern ein Tätigkeitsverbot erteilt. In diesem Fall ersetzt die Versicherung den Verdienstausfall des betroffenen Mitarbeiters und den anteiligen Umsatzverlust. Prüfen Sie, ob dieser Baustein in Ihrem Tarif enthalten ist.
Häufige Fehler bei der Betriebsschließungsversicherung
- Pandemie-Ausschluss nicht gelesen: Nach COVID-19 schließen viele Tarife Pandemien und flächendeckende Schließungen aus. Prüfen Sie die Klausel genau — sonst zahlen Sie Beiträge für einen Schutz, der im Ernstfall nicht greift.
- Tagessatz zu niedrig gewählt: Der Tagessatz muss die tatsächlichen Fixkosten und den entgangenen Gewinn abdecken. Ein Restaurant mit 3.000 Euro Tagesumsatz, das nur 1.000 Euro versichert, bleibt auf zwei Dritteln des Schadens sitzen.
- Haftzeit zu kurz: Die Standard-Haftzeit beträgt oft nur 30 Tage. Bei einer Legionellensanierung oder einem größeren Hygienevorfall kann die Schließung deutlich länger dauern.
- Krankheitskatalog nicht geprüft: Nicht alle Tarife versichern alle meldepflichtigen Krankheiten. Prüfen Sie, ob die für Ihre Branche relevanten Erreger (Salmonellen, Listerien, Norovirus, Legionellen) im Katalog enthalten sind.
- Warenverderb nicht eingeschlossen: Bei einer Betriebsschließung verderben oft Lebensmittelvorräte im Wert von mehreren tausend Euro. Dieser Baustein ist nicht in allen Tarifen standardmäßig enthalten.
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