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Versicherungen und Inflation: Summen rechtzeitig anpassen

Aktualisiert: 18. März 2026 5 Min. Lesezeit Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Zwischen 2020 und 2025 sind die Baukosten in Deutschland um rund 40 Prozent gestiegen. Wer seine Versicherungssummen nicht anpasst, riskiert proportionale Kürzung im Schadenfall. Der gleitende Neuwert in der Wohngebäudeversicherung gleicht die allgemeine Preisentwicklung aus, erfasst aber keine Umbauten, Anbauten oder Photovoltaikanlagen.

Das Problem: Stille Unterversicherung

Inflation bedeutet, dass die gleichen Güter und Leistungen jedes Jahr teurer werden. Für Ihre Versicherungen heißt das: Wenn Sie die Versicherungssummen nicht anpassen, sind Sie im Schadenfall unterversichert — der Versicherer zahlt nur anteilig.

Zwischen 2020 und 2025 sind die Baukosten in Deutschland um rund 40 Prozent gestiegen (Statistisches Bundesamt). Wer seine Wohngebäudeversicherung seit 2020 nicht angepasst hat, ist möglicherweise massiv unterversichert.

Welche Versicherungen sind betroffen?

Wohngebäudeversicherung

Die Versicherungssumme basiert auf dem Neubauwert Ihres Hauses. Durch steigende Baukosten erhöht sich dieser Wert. Viele Tarife passen die Summe automatisch über den gleitenden Neuwertfaktor an — aber nicht alle. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif diesen Mechanismus enthält.

Hausratversicherung

Der Wert Ihres Hausrats steigt mit den Jahren: neues Mobiliar, Elektronik, Kleidung. Wenn Sie pauschal nach Wohnfläche versichert sind (üblich: 650 Euro/m²), passt sich die Summe automatisch an. Bei einer individuellen Versicherungssumme müssen Sie selbst prüfen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die BU-Rente, die Sie vor zehn Jahren vereinbart haben, hat heute weniger Kaufkraft. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie oder eine Dynamik enthält — damit steigt die versicherte Rente regelmäßig.

Risikolebensversicherung

Auch die Todesfallsumme der Risikolebensversicherung verliert durch Inflation an realem Wert. Bei langen Laufzeiten sollten Sie alle fünf bis zehn Jahre prüfen, ob die Summe noch ausreicht.

Was ist eine Unterversicherung?

Wenn Ihre Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert liegt, kürzt der Versicherer die Leistung proportional. Beispiel: Ihr Haus ist 400.000 Euro wert, aber nur mit 300.000 Euro versichert (75 %). Bei einem Schaden von 100.000 Euro zahlt der Versicherer nur 75.000 Euro.

Gegenmaßnahmen

  • Gleitender Neuwert: Prüfen Sie, ob Ihre Wohngebäudeversicherung den gleitenden Neuwertfaktor enthält — er passt die Summe automatisch an den Baupreisindex an.
  • Dynamik-Klauseln: In der BU und Risikoleben sorgen jährliche Erhöhungen (z. B. 3 %) dafür, dass der Schutz mitwächst.
  • Regelmäßiger Check: Alle 2–3 Jahre die Summen manuell prüfen.
  • Unterversicherungsverzicht: Manche Tarife bieten einen Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung — der Versicherer zahlt dann auch bei zu niedriger Summe den vollen Schaden.

Inflation und Gewerbeversicherungen

Inflation trifft nicht nur Privatpersonen — auch Unternehmen und Selbstständige sind erheblich betroffen. Gerade im gewerblichen Bereich können falsche Versicherungssummen existenzbedrohend sein.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung schützt die Betriebs- und Geschäftsausstattung: Maschinen, Waren, Büromöbel, IT-Ausstattung. Durch die Inflation steigen die Wiederbeschaffungskosten für all diese Güter. Ein Bürostuhl, der 2020 noch 400 Euro kostete, kann 2025 leicht bei 550 Euro liegen. Über einen gesamten Betrieb summieren sich solche Differenzen schnell auf fünfstellige Beträge. Besonders kritisch: Wer Warenbestände versichert, muss den aktuellen Einkaufspreis berücksichtigen, nicht den Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung, nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeitsversicherung) sichert den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten bei einem Betriebsstillstand ab. Steigen Umsätze und Fixkosten inflationsbedingt, muss auch die Versicherungssumme angepasst werden. Wer den Betrieb 2020 mit einem Jahresumsatz von 500.000 Euro versichert hat, inzwischen aber 650.000 Euro Umsatz erzielt, riskiert eine erhebliche Deckungslücke. Prüfen Sie auch die vereinbarte Haftzeit — sie sollte mindestens 12 Monate betragen, da Lieferkettenprobleme Wiederaufbauzeiten verlängern können.

Maschinenversicherung

Industrielle Maschinen und Produktionsanlagen unterliegen besonders starken Preisanstiegen. Die Lieferzeiten für Spezialmaschinen betragen mittlerweile oft 6 bis 18 Monate, was die Kosten im Schadenfall zusätzlich in die Höhe treibt. Wenn eine CNC-Fräse 2020 noch 120.000 Euro kostete und das vergleichbare Nachfolgemodell heute 170.000 Euro kostet, fehlen bei einer nicht angepassten Versicherungssumme 50.000 Euro im Schadenfall. Bei der Maschinenversicherung empfiehlt es sich, den Neuwert mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen.

Inflationsauswirkung nach Versicherungstyp

Die folgende Tabelle zeigt typische Wertveränderungen zwischen 2020 und 2025 und den daraus resultierenden Anpassungsbedarf:

VersicherungstypTypischer Wert 2020Typischer Wert 2025SteigerungAnpassungsmechanismus
Wohngebäude (Einfamilienhaus)300.000 €420.000 €ca. 40 %Gleitender Neuwertfaktor
Hausrat (80 m² Wohnung)52.000 €62.000 €ca. 19 %Pauschal nach m² oder manuell
BU-Rente (monatlich)2.000 €2.000 € (nominal)Kaufkraftverlust ca. 18 %Dynamik-Klausel
Risikoleben (Todesfallsumme)300.000 €300.000 € (nominal)Kaufkraftverlust ca. 18 %Nachversicherungsgarantie
Gewerbe-Inhalt (Büro 200 m²)80.000 €105.000 €ca. 31 %Manuelle Anpassung
Betriebsunterbrechung500.000 € (Umsatz)620.000 €ca. 24 %Jährliche Umsatzprüfung
Maschinenversicherung120.000 €170.000 €ca. 42 %Neuwertermittlung alle 2 Jahre
Kfz-Kasko (Mittelklassewagen)35.000 €42.000 €ca. 20 %Automatisch über Marktwert
Privathaftpflicht (Deckungssumme)5 Mio. €5 Mio. €Keine Steigerung nötigPauschalsumme ausreichend

Hinweis: Die Werte sind gerundete Durchschnittswerte zur Veranschaulichung. Ihre individuelle Situation kann erheblich abweichen.

So funktioniert der gleitende Neuwert

Der gleitende Neuwert ist ein zentraler Schutzmechanismus in der Wohngebäudeversicherung. Er stellt sicher, dass die Versicherungssumme automatisch mit den steigenden Baukosten Schritt hält — ohne dass Sie als Versicherungsnehmer aktiv werden müssen.

Das Prinzip

Beim gleitenden Neuwert wird Ihr Gebäude nicht mit einer festen Euro-Summe versichert, sondern mit dem fiktiven Neubauwert des Jahres 1914 (dem sogenannten „Wert 1914”). Dieser historische Bezugswert wird dann jährlich mit einem Anpassungsfaktor multipliziert, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht.

Die Berechnung

Die Formel lautet:

Aktuelle Versicherungssumme = Wert 1914 × Anpassungsfaktor

Rechenbeispiel: Ihr Einfamilienhaus hat einen Wert 1914 von 25.000 Mark. Der Anpassungsfaktor beträgt im Jahr 2025 beispielsweise 23,5 (je nach Quelle und Region leicht variierend).

  • Aktuelle Versicherungssumme: 25.000 × 23,5 = 587.500 Euro
  • Zum Vergleich: Im Jahr 2020 lag der Faktor bei etwa 17,6, die Summe betrug also: 25.000 × 17,6 = 440.000 Euro

Die Differenz von rund 147.500 Euro zeigt, wie bedeutend die automatische Anpassung ist.

Was der gleitende Neuwert nicht abdeckt

Wichtig: Der gleitende Neuwert berücksichtigt nur die allgemeine Baupreisentwicklung. Er erfasst nicht:

  • Wertsteigernde Umbauten — Wenn Sie eine hochwertige Einbauküche eingebaut, den Dachboden ausgebaut oder eine Photovoltaikanlage installiert haben, müssen Sie diese Investitionen dem Versicherer separat melden.
  • Individuelle Ausstattungsmerkmale — Besonders hochwertige Materialien (Marmorboden, Holzfenster statt Kunststoff) können über dem Standardniveau liegen.
  • Nebengebäude und Anbauten — Garagen, Carports oder Gartenhäuser, die nach Vertragsabschluss errichtet wurden, sind nicht automatisch enthalten.

Prüfen Sie daher auch bei Tarifen mit gleitendem Neuwert regelmäßig, ob der Wert 1914 noch korrekt ermittelt ist und ob alle baulichen Veränderungen berücksichtigt wurden.

Dynamik-Klauseln in der Personenversicherung

Während Sachversicherungen über Neuwertfaktoren und Summenanpassungen auf Inflation reagieren, bieten Personenversicherungen sogenannte Dynamik-Klauseln. Diese sorgen dafür, dass die versicherte Leistung jährlich um einen festen Prozentsatz steigt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der BU-Versicherung erhöht eine typische Dynamik die versicherte Monatsrente um 2 bis 5 Prozent pro Jahr. Der Beitrag steigt entsprechend mit, allerdings ohne erneute Gesundheitsprüfung — das ist der entscheidende Vorteil.

Beispielrechnung: Sie haben 2015 eine BU-Rente von 1.500 Euro monatlich mit 3 % Dynamik vereinbart. Nach 10 Jahren beträgt die versicherte Rente: 1.500 × 1,03^10 = 2.016 Euro. Der Beitrag ist im gleichen Zeitraum ebenfalls um etwa 34 % gestiegen.

Wichtig: Sie haben das Recht, die Dynamik-Erhöhung in einzelnen Jahren auszusetzen. Allerdings erlischt die Dynamik bei den meisten Versicherern nach dreimaliger aufeinanderfolgender Ablehnung unwiderruflich.

Risikolebensversicherung

Auch bei der Risikolebensversicherung empfiehlt sich eine Dynamik von 2 bis 3 Prozent jährlich. Bei einer Laufzeit von 20 bis 30 Jahren verliert eine Todesfallsumme von 300.000 Euro bei durchschnittlich 2 Prozent jährlicher Inflation rund ein Drittel ihrer Kaufkraft. Mit einer 3-Prozent-Dynamik steigt die Summe auf etwa 540.000 Euro nach 20 Jahren — bei moderaten Beitragserhöhungen.

Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung ist eine Dynamik weniger verbreitet, aber ebenfalls sinnvoll. Steigt Ihr Einkommen inflationsbedingt, sollte auch die vereinbarte Invaliditätssumme mitwachsen. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif eine Beitragsdynamik mit automatischer Leistungsanpassung enthält oder ob Sie die Summe manuell erhöhen müssen.

Kostenauswirkung der Dynamik

Die jährliche Beitragserhöhung durch Dynamik-Klauseln liegt typischerweise bei:

  • BU-Versicherung: 3–6 Euro pro Monat zusätzlich je Jahr (je nach Eintrittsalter und Beruf)
  • Risikolebensversicherung: 1–3 Euro pro Monat zusätzlich je Jahr
  • Unfallversicherung: 2–4 Euro pro Monat zusätzlich je Jahr

Diese Mehrkosten sind im Verhältnis zum gewonnenen Schutz gering und sollten nicht der Grund sein, auf die Dynamik zu verzichten.

Schadenszenarien: Was Unterversicherung konkret bedeutet

Theorie ist das eine — doch wie wirkt sich Unterversicherung in der Praxis aus? Die folgenden Szenarien verdeutlichen die finanziellen Folgen.

Szenario 1: Leitungswasserschaden im Eigenheim

Ausgangslage: Familie Müller hat ihr Einfamilienhaus 2018 für 280.000 Euro versichert. Der aktuelle Neubauwert beträgt 420.000 Euro. Der Tarif enthält keinen gleitenden Neuwert.

Schadenhergang: Ein geplatztes Rohr verursacht massive Wasserschäden an Wänden, Böden und der Elektrik. Sanierungskosten: 95.000 Euro.

Berechnung: Versicherungssumme / tatsächlicher Wert = 280.000 / 420.000 = 66,7 %. Der Versicherer zahlt: 95.000 × 66,7 % = 63.365 Euro. Die Familie bleibt auf 31.635 Euro sitzen.

Szenario 2: Einbruch in unterversichertem Hausrat

Ausgangslage: Herr Schmidt hat seine 90-m²-Wohnung 2019 mit einer individuellen Versicherungssumme von 45.000 Euro versichert. Der tatsächliche Hausratwert beträgt inzwischen 72.000 Euro (hochwertige Elektronik, Designermöbel, Fahrräder).

Schadenhergang: Bei einem Einbruch werden Schmuck (8.000 Euro), Elektronik (6.500 Euro) und Bargeld (1.200 Euro) gestohlen — Gesamtschaden 15.700 Euro.

Berechnung: Versicherungssumme / tatsächlicher Wert = 45.000 / 72.000 = 62,5 %. Der Versicherer zahlt: 15.700 × 62,5 % = 9.813 Euro statt 15.700 Euro. Herrn Schmidt fehlen 5.887 Euro.

Szenario 3: Brand in einer Tischlerei

Ausgangslage: Ein Tischlereibetrieb hat seine Inhaltsversicherung seit 2019 nicht angepasst. Versicherungssumme: 180.000 Euro. Aktueller Wert der Maschinen, Werkzeuge und Materialien: 270.000 Euro.

Schadenhergang: Ein Schwelbrand zerstört die Werkstatt vollständig. Totalschaden am Inventar.

Berechnung: Versicherungssumme / tatsächlicher Wert = 180.000 / 270.000 = 66,7 %. Der Versicherer zahlt: 180.000 × 66,7 % = 120.060 Euro statt 180.000 Euro. Die Deckungslücke beträgt 59.940 Euro — zusätzlich zur ohnehin fehlenden Differenz von 90.000 Euro zum Neuwert. Der tatsächliche finanzielle Verlust für den Betrieb: 149.940 Euro.

Szenario 4: Berufsunfähigkeit ohne Dynamik

Ausgangslage: Frau Weber hat 2012 eine BU-Versicherung mit 1.800 Euro Monatsrente abgeschlossen — ohne Dynamik-Klausel. Die Inflation betrug seitdem kumuliert rund 30 %.

Schadenhergang: 2025 wird Frau Weber berufsunfähig. Die 1.800 Euro Monatsrente werden zwar pünktlich gezahlt, doch ihre Kaufkraft entspricht nur noch etwa 1.385 Euro in Preisen von 2012. Die Differenz von 415 Euro monatlich summiert sich über 20 Jahre Leistungsbezug auf fast 100.000 Euro an entgangener Kaufkraft.

Häufige Fehler bei der Summenanpassung

  • Dynamik aus Sparsamkeit ablehnen: Wer die jährliche Dynamik-Erhöhung dreimal hintereinander ablehnt, verliert bei vielen Versicherern das Recht auf die Dynamik endgültig — und damit den Zugang zu höheren Leistungen ohne Gesundheitsprüfung.
  • Nur die Gebäudeversicherung prüfen, den Hausrat vergessen: Steigende Immobilienwerte sind medienpräsent, doch auch der Hausrat gewinnt durch Neuanschaffungen und Preissteigerungen stetig an Wert. Beide Policen müssen parallel geprüft werden.
  • Wertsteigernde Umbauten nicht melden: Eine neue Einbauküche für 15.000 Euro, ein Dachausbau oder eine Solaranlage — all das erhöht den Gebäudewert und muss dem Versicherer mitgeteilt werden, auch wenn der gleitende Neuwert aktiv ist.
  • Unterversicherungsverzicht als Freifahrtschein verstehen: Der Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung hat bei vielen Versicherern Grenzen. Oft gilt er nur, wenn die Abweichung 10 bis 20 Prozent nicht überschreitet. Bei einer massiven Unterversicherung von 40 oder 50 Prozent kann der Versicherer trotzdem kürzen.
  • Gewerbeversicherungen bei der Jahresplanung vergessen: Unternehmer prüfen ihre Betriebszahlen regelmäßig, vergessen aber häufig, die Versicherungssummen entsprechend anzupassen. Integrieren Sie die Versicherungsprüfung in Ihre jährliche Geschäftsplanung.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft sollte ich meine Versicherungssummen prüfen?

Mindestens alle zwei bis drei Jahre — oder bei besonderen Anlässen wie Umbauten, größeren Anschaffungen, Gehaltserhöhungen oder Familienzuwachs. Bei Gewerbeversicherungen empfiehlt sich eine jährliche Prüfung, idealerweise im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.

Kostet eine höhere Versicherungssumme automatisch mehr?

Ja, in der Regel steigt der Beitrag proportional zur Versicherungssumme. Allerdings sind die Mehrkosten meist moderat: Eine Erhöhung der Hausratversicherung um 20 % kann beispielsweise nur 15 bis 30 Euro Mehrbeitrag pro Jahr ausmachen. Im Vergleich zu einer fünfstelligen Deckungslücke im Schadenfall ist das ein geringer Preis.

Was ist besser: Dynamik-Klausel oder manuelle Anpassung?

Beide Ansätze haben Vorteile. Die Dynamik-Klausel bietet Komfort und — bei Personenversicherungen — den entscheidenden Vorteil, dass keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Die manuelle Anpassung erlaubt dagegen eine genauere Steuerung. Ideal ist eine Kombination: Dynamik als Basisabsicherung und ergänzende manuelle Prüfungen bei besonderen Anlässen.

Kann ich meine Versicherungssumme auch senken, wenn ich Gegenstände verkauft oder abgegeben habe?

Ja, das ist jederzeit möglich und auch sinnvoll. Eine zu hohe Versicherungssumme bedeutet unnötige Beiträge. Im Schadenfall erhalten Sie ohnehin maximal den tatsächlichen Wert ersetzt — eine Überversicherung bringt also keinen finanziellen Vorteil. Melden Sie größere Veräußerungen (z. B. Verkauf eines Klaviers, Abbau einer Einbauküche) Ihrem Versicherer.

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