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Versicherungen im Erbfall: Was Erben wissen müssen

Aktualisiert: 18. März 2026 6 Min. Lesezeit Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Lebensversicherungen müssen innerhalb von 48 bis 72 Stunden gemeldet werden, die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf die Erben über (§ 95 VVG), und die Hausratversicherung endet zwei Monate nach dem Tod. Versicherungsauszahlungen an Bezugsberechtigte fallen nicht in den Nachlass, sind aber erbschaftsteuerpflichtig — Freibeträge: 500.000 Euro (Ehepartner), 400.000 Euro (Kinder).

Versicherungen und Tod: Was passiert mit den Verträgen?

Wenn ein Angehöriger stirbt, stehen Erben vor vielen Aufgaben — darunter auch die Frage, was mit den Versicherungsverträgen geschieht. Manche Verträge enden automatisch, andere gehen auf die Erben über, und wieder andere leisten gerade jetzt.

Verträge, die sofort leisten

  • Risikolebensversicherung: Zahlt die vereinbarte Summe an die bezugsberechtigte Person. Melden Sie den Todesfall schnellstmöglich beim Versicherer. Benötigte Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungsschein, ärztliche Todesbescheinigung.
  • Sterbegeldversicherung: Zahlt die vereinbarte Summe zur Deckung der Bestattungskosten.
  • Unfallversicherung: Wenn der Tod durch einen Unfall eingetreten ist, zahlt die Unfallversicherung die vereinbarte Todesfallsumme.

Der Leistungsprozess im Detail

Bei der Meldung eines Todesfalls an den Versicherer benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde (beglaubigte Kopie oder Original)
  • Versicherungsschein oder Policennummer
  • Ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein)
  • Personalausweis des Anspruchstellers (Bezugsberechtigter oder Erbe)
  • Erbschein oder Testament — falls kein Bezugsberechtigter benannt wurde und die Leistung an die Erbengemeinschaft fällt
  • Unfallbericht oder polizeiliche Unterlagen — bei Unfallversicherungen, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Versicherer und Komplexität des Falls. In der Regel dauert die Auszahlung einer Lebensversicherung nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen vier bis acht Wochen. Bei unkomplizierten Fällen mit klar benanntem Bezugsberechtigten geht es häufig schneller. Verzögerungen entstehen vor allem, wenn Unterlagen fehlen, die Todesursache unklar ist oder der Versicherer eine Leistungsprüfung vornimmt — etwa bei Todesfällen innerhalb der ersten drei Vertragsjahre.

Wichtig: Die meisten Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach dem Todesfall. Eine verspätete Meldung führt zwar nicht automatisch zum Leistungsverlust, kann aber die Bearbeitung erheblich verzögern.

Verträge, die automatisch enden

  • Krankenversicherung: Endet mit dem Tod. Eventuell bestehende Beitragsrückstände gehen auf die Erben über.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Endet mit dem Tod.
  • Pflegeversicherung: Endet mit dem Tod.
  • Privathaftpflichtversicherung: Endet zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Bis dahin sind die Erben für den Nachlass mitversichert.

Verträge, die auf die Erben übergehen

  • Wohngebäudeversicherung: Geht nach § 95 VVG automatisch auf die Erben über. Die Erben können innerhalb eines Monats nach Kenntnis kündigen.
  • Kfz-Versicherung: Geht auf die Erben über. Wenn das Fahrzeug umgemeldet oder verkauft wird, endet die Police automatisch.
  • Hausratversicherung: Endet zwei Monate nach dem Tod, sofern kein Erbe den Haushalt übernimmt.

Wichtige Fristen

  • Sofort: Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung melden
  • Innerhalb weniger Tage: Alle Versicherer über den Todesfall informieren
  • Innerhalb eines Monats: Entscheidung über die Übernahme der Wohngebäudeversicherung
  • Innerhalb von zwei Monaten: Hausratversicherung regeln, wenn der Haushalt aufgelöst wird

Fallstricke für Erben

  • Beitragsrückstände: Offene Beiträge gehen als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über
  • Laufende Verträge: Prüfen Sie alle laufenden Versicherungsverträge auf Kündigungsfristen
  • Doppelversicherung: Wenn Sie als Erbe bereits eigene Versicherungen haben, kann es zu Doppelversicherungen kommen
  • Bezugsrecht bei Lebensversicherungen: Die Auszahlung geht an die benannte bezugsberechtigte Person — das sind nicht automatisch die Erben
  • Erbengemeinschaft handelt uneinig: Bei mehreren Erben müssen alle gemeinsam über Versicherungsverträge entscheiden. Ein einzelner Miterbe kann weder kündigen noch übernehmen — das verzögert die Abwicklung und kann zu Fristversäumnissen führen
  • Versicherungsschutz-Lücken nach dem Tod: Zwischen dem Todesfall und der endgültigen Nachlassregelung können Versicherungslücken entstehen — etwa wenn die Kfz-Versicherung endet, das Fahrzeug aber noch im Nachlass steht und bewegt wird
  • Rentengarantiezeiten übersehen: Bei privaten Rentenversicherungen mit vereinbarter Garantiezeit steht den Hinterbliebenen eine Weiterzahlung zu. Wird dies nicht geprüft, verfallen berechtigte Ansprüche

Kapitallebensversicherung und private Rentenversicherung im Erbfall

Anders als Risikolebensversicherungen, die nur im Todesfall leisten, haben Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen einen Sparanteil, der über die Vertragslaufzeit aufgebaut wird. Im Erbfall ist es entscheidend, ob ein Bezugsberechtigter benannt wurde.

Bezugsrecht: Innerhalb oder außerhalb des Nachlasses

  • Widerrufliches Bezugsrecht: Der Versicherungsnehmer hat zu Lebzeiten eine Person als Bezugsberechtigten eingesetzt, kann diese Bestimmung aber jederzeit ändern. Im Todesfall erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Versicherungsleistung — die Auszahlung fällt nicht in den Nachlass und wird direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
  • Unwiderrufliches Bezugsrecht: Noch stärker — hier kann der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht nicht mehr einseitig ändern. Der Bezugsberechtigte hat bereits zu Lebzeiten eine gesicherte Anwartschaft.
  • Kein Bezugsberechtigter benannt: Die Versicherungsleistung fällt in den Nachlass und wird unter den Erben nach der gesetzlichen Erbfolge oder laut Testament aufgeteilt.

Steuerliche Besonderheiten bei Lebensversicherungen

Auch wenn die Auszahlung nicht in den Nachlass fällt, ist sie erbschaftsteuerpflichtig. Der Bezugsberechtigte muss die erhaltene Summe dem Finanzamt melden. Es gelten die regulären Erbschaftsteuer-Freibeträge:

  • Ehepartner / eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro pro Kind
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro
  • Nicht verwandte Personen: 20.000 Euro

Bei privaten Rentenversicherungen hängt die Behandlung davon ab, ob sich der Vertrag noch in der Ansparphase oder bereits in der Rentenphase befindet. In der Ansparphase können Erben den Rückkaufswert erhalten oder den Vertrag fortführen. In der Rentenphase endet die Rente grundsätzlich mit dem Tod — es sei denn, eine Rentengarantiezeit wurde vereinbart, die eine Weiterzahlung an Hinterbliebene sicherstellt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Erben

Ein strukturiertes Vorgehen hilft Ihnen, in einer ohnehin belastenden Situation den Überblick zu behalten. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Versicherungsordner und Unterlagen sichten: Durchsuchen Sie die Unterlagen der verstorbenen Person nach Versicherungsscheinen, Policennummern und Korrespondenz mit Versicherern. Prüfen Sie auch den E-Mail-Posteingang und die Kontoauszüge auf regelmäßige Abbuchungen.

  2. Alle Versicherer unverzüglich informieren: Melden Sie den Todesfall bei jedem Versicherer — idealerweise schriftlich mit Angabe der Policennummer und Beifügung der Sterbeurkunde. Nutzen Sie für die Meldung Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

  3. Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen priorisieren: Diese Verträge leisten sofort. Reichen Sie alle benötigten Unterlagen zeitnah ein, damit die Auszahlung nicht verzögert wird.

  4. Bezugsberechtigungen prüfen: Klären Sie bei jeder Lebens- und Rentenversicherung, ob ein Bezugsberechtigter benannt wurde. Diese Information erhalten Sie direkt vom Versicherer gegen Vorlage des Erbscheins.

  5. Erbschein beantragen: Wenn kein Testament vorliegt oder Sie Ihre Erbenstellung nachweisen müssen, beantragen Sie einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis acht Wochen.

  6. Sachversicherungen übernehmen oder kündigen: Entscheiden Sie bei der Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats, ob Sie den Vertrag übernehmen. Bei der Kfz-Versicherung klären Sie die Ummeldung oder Abmeldung des Fahrzeugs.

  7. Doppelversicherungen vermeiden: Gleichen Sie die Versicherungen der verstorbenen Person mit Ihren eigenen Policen ab. Bestehen bereits eigene Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen, sind doppelte Verträge überflüssig.

  8. Offene Beiträge und Rückstände klären: Prüfen Sie, ob Beitragszahlungen ausstehen. Diese gehen als Nachlassverbindlichkeiten auf die Erben über und müssen beglichen werden.

  9. Erstattungsansprüche geltend machen: Für bereits vorausbezahlte Beiträge nach dem Todesdatum können anteilige Erstattungen beim Versicherer angefordert werden.

  10. Dokumentation und Ablage: Halten Sie sämtliche Korrespondenz, Kündigungsbestätigungen und Auszahlungsbelege fest. Diese Unterlagen benötigen Sie für die Erbschaftsteuererklärung und die Nachlassabwicklung.

Steuerliche Aspekte

Versicherungsleistungen im Todesfall können erbschaftsteuerpflichtig sein. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die Auszahlung an einen Bezugsberechtigten oder in den Nachlass fließt.

Auszahlung an Bezugsberechtigte

Wird die Versicherungssumme direkt an einen benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt, gilt sie als Erwerb von Todes wegen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Der Bezugsberechtigte muss die Leistung in seiner Erbschaftsteuererklärung angeben. Die oben genannten Freibeträge gelten je nach Verwandtschaftsgrad.

Auszahlung in den Nachlass

Fließt die Versicherungsleistung in den Nachlass, wird sie zusammen mit dem übrigen Nachlassvermögen versteuert. Die Erben teilen sich die Steuerlast entsprechend ihrer Erbquoten.

Einkommensteuer bei Kapitallebensversicherungen

Bei Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und mindestens zwölf Jahre gelaufen sind, ist der Ertrag in der Regel einkommensteuerfrei. Bei neueren Verträgen unterliegt der Ertragsanteil — die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen — der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Absetzbare Kosten

Bestattungskosten können bis zu einem Pauschbetrag von 10.300 Euro als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer abgezogen werden, auch wenn eine Sterbegeldversicherung einen Teil davon gedeckt hat.

Häufige Fehler bei Versicherungen im Erbfall

  • Keine Übersicht über bestehende Verträge: Viele Erben wissen nicht, welche Versicherungen die verstorbene Person hatte. Kontoauszüge der letzten zwölf Monate und der Briefverkehr geben Aufschluss.
  • Meldefristen versäumen: Eine verspätete Meldung des Todesfalls kann die Auszahlung erheblich verzögern. Informieren Sie alle Versicherer innerhalb der ersten Woche.
  • Bezugsrecht mit Erbrecht verwechseln: Die Auszahlung einer Lebensversicherung an einen Bezugsberechtigten ist unabhängig vom Erbrecht. Auch Enterbte können bezugsberechtigt sein.
  • Vorschnell alle Verträge kündigen: Manche Sachversicherungen — insbesondere die Wohngebäudeversicherung — sollten fortgeführt werden, bis die Immobilie verkauft oder übertragen ist. Ein unversichertes Gebäude stellt ein erhebliches finanzielles Risiko dar.
  • Steuerliche Meldepflichten ignorieren: Versicherungsauszahlungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Versicherer melden Auszahlungen ohnehin automatisch — eine fehlende Angabe in der Steuererklärung kann zu Nachforderungen und Zinsen führen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Erbe die Versicherungsbeiträge der verstorbenen Person weiterzahlen?

Ja, bis zur Kündigung oder zum Vertragsende sind Sie als Erbe für die laufenden Beiträge verantwortlich. Die Beiträge sind Nachlassverbindlichkeiten. Kündigen Sie nicht benötigte Versicherungen daher zeitnah, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Wie finde ich heraus, welche Versicherungen die verstorbene Person hatte?

Durchsuchen Sie Kontoauszüge der letzten zwölf Monate nach regelmäßigen Abbuchungen von Versicherungsgesellschaften. Prüfen Sie den Briefverkehr, E-Mail-Posteingang und den Versicherungsordner. Zusätzlich können Sie eine Anfrage beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellen — dieser kann bei der Ermittlung bestehender Lebensversicherungsverträge helfen.

Was passiert, wenn die verstorbene Person eine Versicherung über einen Makler abgeschlossen hat?

Der Versicherungsmakler hat in der Regel eine vollständige Übersicht über alle von ihm betreuten Verträge. Kontaktieren Sie den Makler — er kann die Meldungen an die Versicherer koordinieren und Sie bei der Abwicklung unterstützen. Das spart Zeit und stellt sicher, dass kein Vertrag übersehen wird.

Kann ich als Erbe das Erbe ausschlagen, aber trotzdem die Lebensversicherung erhalten?

Ja, das ist unter bestimmten Umständen möglich. Wenn Sie als Bezugsberechtigter in einer Lebensversicherung benannt sind, erhalten Sie die Versicherungsleistung unabhängig davon, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Das Bezugsrecht ist ein eigenständiger Anspruch, der nicht zum Nachlass gehört. Diese Konstellation ist besonders relevant, wenn der Nachlass überschuldet ist.

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