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Versicherung kündigt nach Schaden: Was tun?

Aktualisiert: 18. März 2026 12 Min. Lesezeit Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Eine Versichererkündigung nach Schaden ist nach §§ 92 und 111 VVG zulässig. Neue Versicherer verlangen Angaben zu Vorschäden und Kündigungen — Falschangaben führen zur Vertragsanfechtung. Über einen Makler finden sich auch mit Vorschadenhistorie Lösungen bei Normal- oder Spezialversicherern, oft mit Zuschlägen von 20 bis 200 Prozent.

Kündigung nach Schaden — erlaubt und üblich

Sie haben einen Schaden gemeldet, die Versicherung hat bezahlt — und dann flattert die Kündigung ins Haus. Das fühlt sich ungerecht an, ist aber rechtlich zulässig. Nach einem regulierten Schadenfall haben sowohl der Versicherer als auch Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG bei der Sachversicherung, § 111 VVG bei der Haftpflicht). Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung erfolgen.

Warum Versicherer kündigen

Versicherer kalkulieren ihre Tarife auf Basis von Durchschnittswerten. Wenn ein Kunde überdurchschnittlich viele oder hohe Schäden verursacht, wird er unrentabel. Typische Auslöser für eine Versichererkündigung:

  • Mehrere Schäden in kurzer Zeit: Zwei oder drei Schäden innerhalb von zwei Jahren sind oft der Auslöser
  • Ein großer Einzelschaden: Besonders bei Kfz-Versicherungen nach einem schweren Unfall
  • Häufige Bagatellschäden: Viele kleine Schäden signalisieren dem Versicherer ein erhöhtes Risiko
  • Verdacht auf Betrug: Selbst wenn der Verdacht unbegründet ist, kann der Versicherer kündigen

Ihre Rechte nach der Kündigung

Kündigungsfrist prüfen

Die Kündigung nach Schadenfall wird zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam, frühestens aber einen Monat nach Zugang der Kündigung. In der Kfz-Versicherung kann die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres ausgesprochen werden.

Widerspruch möglich?

Ein Widerspruch gegen eine ordnungsgemäße Kündigung nach Schadenfall hat in der Regel keine Aussicht auf Erfolg — das Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert. Prüfen Sie aber, ob die Fristen eingehalten wurden und die Kündigung formell korrekt ist (Schriftform, Unterschrift, Zugang).

Restliche Verträge kündigen

Wenn der Versicherer Ihre Kfz-Versicherung kündigt, können Sie die anderen Verträge beim selben Versicherer prüfen. Manchmal lohnt es sich, das gesamte Bündel zu einem neuen Anbieter zu verlegen.

Das Problem: Die Vorschadenhistorie

Die eigentliche Schwierigkeit beginnt bei der Suche nach einem neuen Versicherer. Jeder Antrag fragt nach Vorschäden und vorherigen Kündigungen. Wer lügt, riskiert die Anfechtung des Vertrags — und steht im Schadenfall ohne Schutz da. Ehrliche Angaben sind also Pflicht, machen die Suche aber schwieriger.

HIS-Einträge

Manche Versicherer nutzen das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft. Ein Eintrag dort — etwa wegen eines Großschadens — kann dazu führen, dass andere Versicherer den Antrag ablehnen oder mit Zuschlägen versehen. Sie haben das Recht, beim GDV eine Auskunft über Ihre HIS-Einträge anzufordern (kostenlos).

So finden Sie neuen Versicherungsschutz

Nicht in Panik verfallen

Die Kündigung wird nicht sofort wirksam — Sie haben Zeit, einen neuen Versicherer zu finden. Nutzen Sie die verbleibende Laufzeit aktiv.

Vergleichsportale reichen oft nicht

Online-Vergleichsportale lehnen Anträge bei Vorschäden oder Kündigungshistorie häufig automatisiert ab. Sie zeigen nur die Tarife an, die ohne Vorbelastung abschließbar sind — das ist nach einer Kündigung oft keiner.

Makler einschalten

Ein Versicherungsmakler hat Zugang zu Sondertarifen und Risikoträgern, die auf Vergleichsportalen nicht gelistet sind. Ich kenne die Risikoprüfungen der einzelnen Versicherer und weiß, welche Gesellschaften auch nach einer Vorschaden-Kündigung zeichnen — oft ohne oder mit moderaten Zuschlägen.

Spezialversicherer und Pools

Für besonders schwierige Fälle (mehrere Kündigungen, Großschäden, HIS-Einträge) gibt es Spezialversicherer und Risikoträger-Pools. Die Beiträge sind höher, aber Sie erhalten den notwendigen Schutz.

Kfz-Versicherung: Sonderfall Pflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Wenn kein Versicherer Sie annimmt, können Sie sich an die „Verkehrsopferhilfe” wenden — der Verband der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Versicherer zuzuweisen. In der Praxis kommt es selten so weit, wenn ein Makler die richtigen Gesellschaften anfragt.

Kostenbeispiele: Wie sich eine Kündigung finanziell auswirkt

Eine Versichererkündigung nach Schaden hat konkrete finanzielle Folgen. Die Beiträge beim neuen Versicherer fallen fast immer höher aus als beim alten — denn die Vorschadenhistorie wird bei der Tarifkalkulation berücksichtigt. Die folgende Tabelle zeigt typische Szenarien:

VersicherungssparteBisheriger JahresbeitragBeitrag nach Kündigung (Normalversicherer)Beitrag bei Spezialversicherer
Kfz-Haftpflicht (SF 15)ca. 400 €ca. 650–900 €ca. 900–1.400 €
Wohngebäudeversicherungca. 350 €ca. 500–700 €ca. 750–1.100 €
Hausratversicherungca. 120 €ca. 180–280 €ca. 300–450 €
Privathaftpflichtca. 60 €ca. 90–150 €ca. 150–250 €
Betriebshaftpflichtca. 800 €ca. 1.200–1.800 €ca. 1.800–3.000 €

Hinweis: Die Angaben sind Richtwerte und hängen stark vom individuellen Schadenverlauf, der Region und dem Versicherungsumfang ab. Ein Normalversicherer nimmt Kunden mit Vorschadenkündigung unter Aufschlag an; ein Spezialversicherer springt ein, wenn Standardgesellschaften ablehnen. Über einen Makler lassen sich in vielen Fällen Konditionen im unteren Bereich der Spannen erzielen, weil der Makler gezielt die passende Gesellschaft anfragt.

Schadenszenarien aus der Praxis

Die folgenden Beispiele aus meiner Beratungspraxis zeigen, wie unterschiedlich Versicherer reagieren — und wie sich Lösungen finden lassen.

Szenario 1: Zwei Leitungswasserschäden in 18 Monaten

Ein Ehepaar in einem Altbau meldete innerhalb von 18 Monaten zwei Leitungswasserschäden — einmal durch ein geplatztes Rohr im Badezimmer (Regulierung: 8.500 Euro), wenige Monate später durch eine defekte Waschmaschinen-Zuleitung (Regulierung: 4.200 Euro). Der Wohngebäudeversicherer kündigte nach dem zweiten Schaden per Sonderkündigungsrecht. Über eine gezielte Ausschreibung bei fünf Gesellschaften fand sich ein neuer Versicherer, der den Vertrag mit einer erhöhten Selbstbeteiligung von 1.000 Euro und einem Beitragszuschlag von 35 Prozent aufnahm. Nach drei schadenfreien Jahren wurde der Zuschlag auf 15 Prozent reduziert.

Szenario 2: Kfz-Totalschaden mit SF-Rückstufung und Kündigung

Ein Berufspendler verursachte einen Auffahrunfall auf der A73 mit einem Gesamtschaden von 28.000 Euro. Der Kfz-Versicherer regulierte den Schaden, stufte die Schadenfreiheitsklasse von SF 12 auf SF 4 zurück und sprach eine Kündigung zum Vertragsablauf aus. Die Kombination aus Rückstufung und Kündigung machte die Suche schwierig: Drei Online-Anträge wurden automatisch abgelehnt. Über einen Spezialversicherer konnte ein neuer Vertrag zu einem Jahresbeitrag von 1.150 Euro abgeschlossen werden — deutlich mehr als die bisherigen 380 Euro, aber mit vollem Deckungsumfang einschließlich Vollkasko.

Szenario 3: Betriebshaftpflicht nach Montageschaden

Ein Handwerksbetrieb (Sanitär- und Heizungsinstallation) verursachte bei einer Rohrmontage einen Wasserschaden an der Decke des darunterliegenden Stockwerks. Die Betriebshaftpflicht regulierte 42.000 Euro und kündigte anschließend. Für einen Handwerksbetrieb ist die Betriebshaftpflicht geschäftskritisch — ohne Versicherungsschutz dürfen viele Auftraggeber den Betrieb nicht auf die Baustelle lassen. Über einen branchenspezifischen Risikopool konnte innerhalb von zwei Wochen ein Anschlussvertrag mit einer erhöhten Selbstbeteiligung von 2.500 Euro vereinbart werden.

Szenario 4: Privathaftpflicht nach mehreren Kleinschäden

Eine Familie meldete in drei Jahren vier Privathaftpflichtschäden: zerbrochene Brille eines Kollegen (620 Euro), Wasserschaden in der Mietwohnung (1.800 Euro), Beschädigung eines geliehenen Laptops (950 Euro) und ein Fahrradunfall mit Fremdschaden (2.400 Euro). Der Versicherer kündigte nach dem vierten Schaden. Obwohl die Einzelsummen überschaubar waren, signalisierte die Häufigkeit dem Versicherer ein erhöhtes Risiko. Ein neuer Versicherer konnte mit einem Beitragszuschlag von 40 Prozent und der Empfehlung gefunden werden, künftig Kleinschäden unter 500 Euro selbst zu regulieren.

Normalversicherer, Spezialversicherer und Risikopool im Vergleich

Je nach Schwere der Vorschadenhistorie kommen unterschiedliche Anbietertypen in Frage. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung:

MerkmalNormalversichererSpezialversichererRisikopool
Typische SituationEine Kündigung, moderate SchadenhöheMehrere Kündigungen oder GroßschadenWiederholte Ablehnungen, HIS-Einträge
Beitragszuschlag20–60 % über Normaltarif80–200 % über Normaltarif150–400 % über Normaltarif
SelbstbeteiligungOft erhöht (500–1.000 €)Häufig 1.000–2.500 €Meist 1.500–5.000 €
AnnahmequoteMittel (ca. 40–60 % bei Vorkündigung)Hoch (ca. 80–90 %)Sehr hoch (nahezu 100 %)
DeckungsumfangVollständig, ggf. mit AusschlüssenMeist vollständigTeilweise eingeschränkt
Vertragslaufzeit1 Jahr, automatische VerlängerungOft 1 Jahr, Neubewertung möglich1 Jahr, jährliche Neuprüfung
ZugangDirekt oder über MaklerMeist nur über MaklerNur über Makler

Empfehlung: Starten Sie die Suche immer beim Normalversicherer — dort sind die Konditionen am besten. Erst wenn Standardgesellschaften ablehnen, kommen Spezialversicherer und als letzte Option Risikopools in Betracht. Ein Makler steuert diesen Prozess effizient, weil er die Annahmerichtlinien der einzelnen Häuser kennt.

Präventiv: So senken Sie das Kündigungsrisiko

  • Bagatellschäden selbst tragen: Kleine Schäden unter 500 Euro lieber aus eigener Tasche zahlen, statt den Versicherer zu belasten. Mehr dazu in unseren Spartipps für Versicherungen. Jeder gemeldete Schaden zählt in der Statistik
  • Selbstbeteiligung vereinbaren: Eine höhere Selbstbeteiligung reduziert die Zahl der gemeldeten Schäden und signalisiert dem Versicherer: Dieser Kunde meldet nur relevante Fälle
  • Jahresgespräch mit dem Makler: Besprechen Sie Ihre Schadenhistorie regelmäßig und passen Sie die Strategie an
  • Schadenverhütung betreiben: Investieren Sie in Prävention — Wartung der Hausinstallation, Rückstauklappen, Rauchmelder, Fahrsicherheitstraining. Jeder vermiedene Schaden verbessert Ihre Statistik
  • Schadenfreiheitsrabatte gezielt aufbauen: Nach einer Kündigung können Sie durch konsequent schadenfreie Jahre Ihre Einstufung beim neuen Versicherer verbessern. Fragen Sie nach Vertragsbedingungen, die eine automatische Beitragssenkung nach schadenfreien Perioden vorsehen

Kündigung ist kein Weltuntergang

Eine Versichererkündigung nach Schaden ist ärgerlich, aber lösbar. Mit dem richtigen Makler finden Sie auch mit Vorschadenhistorie einen neuen Versicherer — oft schneller und günstiger, als Sie denken.

Häufige Fehler nach einer Versichererkündigung

Wer nach einer Kündigung unter Zeitdruck steht, macht leicht Fehler, die die Situation verschlimmern. Vermeiden Sie folgende Fallstricke:

  • Vorschäden verschweigen: Die Versuchung ist groß, im neuen Antrag die Kündigung oder Vorschäden nicht anzugeben. Das ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Der neue Versicherer kann den Vertrag anfechten — und Sie stehen im nächsten Schadenfall ohne Schutz da. Bei vorsätzlicher Falschangabe droht sogar eine rückwirkende Vertragsauflösung ohne Leistungspflicht.

  • Erstbestes Angebot annehmen: Wer aus Angst vor einer Deckungslücke den ersten verfügbaren Vertrag unterschreibt, zahlt oft drastisch überhöhte Beiträge. Ein systematischer Vergleich — idealerweise über einen Makler — kann mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.

  • HIS-Eintrag ignorieren: Viele Versicherungsnehmer wissen nicht einmal, dass sie einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) haben. Fordern Sie vor der Neusuche eine kostenlose Selbstauskunft beim GDV an (online unter auskunft.gdv-dl.de). So wissen Sie, was neue Versicherer über Sie erfahren, und können im Gespräch proaktiv darauf eingehen.

  • Deckungslücke in Kauf nehmen: Zwischen dem Ende des alten und dem Beginn des neuen Vertrags darf kein Tag ohne Versicherungsschutz liegen — besonders kritisch bei Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherung) und Betriebshaftpflicht. Koordinieren Sie die Vertragsübergänge sorgfältig. Ein Makler stellt sicher, dass die Deckung nahtlos ineinandergreift.

  • Alle Verträge beim selben Versicherer belassen: Wenn ein Versicherer eine Sparte kündigt, prüfen Sie auch die übrigen Verträge bei dieser Gesellschaft. Manchmal strahlt die Kündigung auf andere Sparten aus, oder Sie erhalten bei einem Anbieterwechsel im Bündel bessere Konditionen.

Checkliste: Schritt für Schritt nach der Kündigung

Nutzen Sie diese Checkliste, um nach einer Versichererkündigung strukturiert vorzugehen:

  • Kündigungsschreiben prüfen: Ist die Kündigung formell korrekt (Schriftform, Frist, Rechtsgrundlage)?
  • Kündigungsfrist notieren: Bis wann genau läuft der Versicherungsschutz?
  • HIS-Selbstauskunft beim GDV anfordern (kostenlos, Bearbeitung ca. 2–4 Wochen)
  • Schadenhistorie zusammenstellen: Alle Schäden der letzten fünf Jahre mit Datum, Art und Regulierungssumme auflisten
  • Vorhandene Verträge beim selben Versicherer prüfen: Lohnt sich ein Komplettwechsel?
  • Makler kontaktieren und Situation schildern — je früher, desto mehr Handlungsspielraum
  • Angebote vergleichen: Normalversicherer vor Spezialversicherer vor Risikopool
  • Neuen Vertrag rechtzeitig abschließen: Nahtloser Übergang ohne Deckungslücke
  • Ersten Beitrag pünktlich zahlen: Versäumte Erstprämie kann zur sofortigen Aufhebung des neuen Vertrags führen
  • Langfristige Strategie besprechen: Selbstbeteiligung erhöhen, Bagatellschäden selbst tragen, Schadenprophylaxe

Häufig gestellte Fragen

Kann ich gegen die Kündigung meiner Versicherung Widerspruch einlegen?

Ein Widerspruch gegen eine formell korrekte Kündigung nach Schadenfall hat in der Regel keinen Erfolg, da das Sonderkündigungsrecht gesetzlich in §§ 92 und 111 VVG verankert ist. Prüfen Sie jedoch genau, ob der Versicherer die Monatsfrist nach Abschluss der Schadenregulierung eingehalten hat und die Kündigung schriftlich (mit Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur) zugestellt wurde. Formfehler können die Kündigung unwirksam machen.

Wird eine Kündigung in meiner SCHUFA gespeichert?

Nein. Die SCHUFA erfasst keine Versicherungskündigungen. Allerdings können Einträge im HIS (Hinweis- und Informationssystem) der Versicherungswirtschaft gespeichert werden, die von anderen Versicherern bei der Antragsprüfung abgefragt werden. Ein HIS-Eintrag ist keine Blacklist, aber er führt häufig zu Rückfragen oder Zuschlägen. Sie haben das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft beim GDV.

Wie lange wirkt sich eine Kündigung auf meine Versicherungshistorie aus?

Die meisten Versicherer fragen im Antrag nach Schäden und Kündigungen der letzten fünf bis zehn Jahre. HIS-Einträge werden in der Regel nach fünf Jahren gelöscht. Nach drei bis fünf schadenfreien Jahren verbessern sich Ihre Chancen auf bessere Konditionen deutlich. Manche Versicherer bieten nach drei schadenfreien Jahren eine Überprüfung des Beitragszuschlags an.

Muss mein neuer Versicherer erfahren, dass mein alter Versicherer gekündigt hat?

Ja. Bei der Antragstellung werden Sie nach Vorversicherern, Kündigungen und Vorschäden gefragt. Diese Angaben müssen Sie wahrheitsgemäß und vollständig machen — das ist Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen den Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag, und zwar auch noch Jahre später, wenn ein Schaden eintritt.

Was kostet die Beratung durch einen Versicherungsmakler in dieser Situation?

Die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsmakler ist für Sie in der Regel kostenfrei. Der Makler wird über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist — Sie zahlen also keinen Aufpreis gegenüber einem Direktabschluss, profitieren aber von der Marktkenntnis und den Zugängen des Maklers zu Sondertarifen und Spezialversicherern.

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