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Unterversicherung vermeiden: Versicherungssummen richtig berechnen

Aktualisiert: 18. März 2026 12 Min. Lesezeit Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer die Leistung proportional — auch bei Teilschäden. Schon 25 Prozent Unterversicherung bedeuten bei einem 20.000-Euro-Schaden 5.000 Euro aus eigener Tasche. Ein Unterversicherungsverzicht ist bei den meisten Tarifen kostenlos und schützt vor dieser Kürzung.

Unterversicherung: Das unterschätzte Risiko

Viele Versicherte wiegen sich in falscher Sicherheit. Sie haben eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, prüfen die Versicherungssumme aber seit Jahren nicht mehr. Erst im Schadenfall folgt die böse Überraschung: Der Versicherer zahlt nur einen Bruchteil des Schadens — nicht weil die Leistung gedeckelt wäre, sondern weil die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist. Das Prinzip dahinter heißt proportionale Kürzung, und es trifft Versicherte in genau dem Moment, in dem sie ihre Versicherung am dringendsten brauchen.

Was bedeutet Unterversicherung genau?

Proportionale Kürzung bei zu niedriger Versicherungssumme

Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres versicherten Besitzes. In diesem Fall kürzt der Versicherer die Leistung im gleichen Verhältnis — auch bei einem Teilschaden.

Das Prinzip: Der Versicherer betrachtet das Verhältnis zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Wert. Ist die Versicherungssumme nur halb so hoch wie der reale Wert, erstattet er auch nur die Hälfte des Schadens.

Rechenbeispiel: So teuer wird Unterversicherung

Angenommen, Ihr Hausrat hat einen tatsächlichen Wert von 80.000 Euro. Ihre Versicherungssumme beträgt aber nur 40.000 Euro — Sie sind also zu 50 Prozent unterversichert.

Bei einem Wasserschaden von 10.000 Euro zahlt der Versicherer nicht 10.000 Euro, sondern nur 5.000 Euro — also 50 Prozent des Schadens, weil Sie nur 50 Prozent des Wertes versichert haben.

Korrekt versichertUnterversichert (50 %)
Tatsächlicher Wert80.000 Euro80.000 Euro
Versicherungssumme80.000 Euro40.000 Euro
Schaden10.000 Euro10.000 Euro
Erstattung10.000 Euro5.000 Euro

Die fehlenden 5.000 Euro tragen Sie selbst — obwohl Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben. Und das Beispiel zeigt einen moderaten Teilschaden. Bei einem Totalschaden durch Brand fällt die Lücke um ein Vielfaches größer aus.

Hausratversicherung: Richtig berechnen

Das Quadratmetermodell

Die einfachste Methode zur Berechnung der Hausrat-Versicherungssumme ist das Quadratmetermodell: Wohnfläche in Quadratmetern multipliziert mit einem pauschalen Wert pro Quadratmeter.

Faustformel: 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche

Bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung ergibt das eine Versicherungssumme von 65.000 Euro. Bei hochwertiger Einrichtung, teurer Elektronik oder umfangreichen Sammlungen sollten Sie höher ansetzen — 800 bis 1.000 Euro pro Quadratmeter sind dann realistischer.

Wertermittlung durch Inventarliste

Genauer als das Quadratmetermodell ist eine raumweise Inventarliste. Gehen Sie jeden Raum durch und notieren Sie den Wiederbeschaffungswert aller Gegenstände: Möbel, Elektronik, Kleidung, Küchengeräte, Sportausrüstung, Werkzeug, Schmuck. Der Wiederbeschaffungswert ist der Neupreis, nicht der Zeitwert.

Das klingt aufwendig, hat aber einen doppelten Nutzen: Sie kennen Ihre korrekte Versicherungssumme und können im Schadenfall Ihren Besitz gegenüber dem Versicherer dokumentieren.

Wertsteigernde Anschaffungen nicht vergessen

Ihr Hausrat wächst mit der Zeit: neue Möbel nach einem Umzug, ein teurer Fernseher, ein E-Bike, Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke. Viele Versicherte schließen ihre Hausratversicherung beim Einzug ab und passen die Summe nie an. Nach zehn Jahren kann die Unterversicherung leicht 30 bis 50 Prozent betragen.

Wohngebäudeversicherung: Gleitender Neuwert

Versicherungssumme 1914 und Baupreisindex

Bei der Wohngebäudeversicherung wird die Versicherungssumme auf Basis des Gebäudewerts im Jahr 1914 berechnet — dem sogenannten Wert 1914. Dieser historische Wert wird mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert, um den heutigen Gebäudewert zu ermitteln. Der Baupreisindex wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angepasst.

Vorteil des gleitenden Neuwerts: Die Versicherungssumme passt sich automatisch an steigende Baukosten an. Solange der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde, sind Sie gegen Unterversicherung geschützt.

Wann stimmt der Wert 1914 nicht mehr?

Der automatische Schutz hat Grenzen. In folgenden Fällen müssen Sie den Wert 1914 neu berechnen lassen:

  • An- oder Umbau: Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss oder ein Anbau erhöht den Gebäudewert
  • Hochwertige Sanierung: Neue Bäder, eine moderne Küche, eine aufwendige Fassadendämmung
  • Photovoltaikanlage: Wenn sie nicht separat versichert ist, muss der Gebäudewert angepasst werden
  • Garage oder Carport: Nachträglich errichtete Nebengebäude

Versäumen Sie die Anpassung, riskieren Sie im Schadenfall eine proportionale Kürzung — trotz des gleitenden Neuwerts.

Inhaltsversicherung für Gewerbe

Betriebseinrichtung korrekt bewerten

Die Inhaltsversicherung ist das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung. Sie versichert Betriebseinrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte. Auch hier gilt: Ist die Versicherungssumme zu niedrig, kürzt der Versicherer proportional.

Besonders gefährdet sind Betriebe mit schwankendem Warenbestand — etwa Einzelhändler vor dem Weihnachtsgeschäft oder Handwerker mit großem Materiallager. Hier sollte die Versicherungssumme auf den maximalen Bestandswert im Jahreslauf ausgelegt sein, nicht auf den Durchschnitt.

Unterversicherungsverzicht vereinbaren

Die beste Absicherung gegen Kürzungen

Viele Versicherer bieten einen Unterversicherungsverzicht an. Das bedeutet: Im Schadenfall verzichtet der Versicherer auf die Prüfung, ob eine Unterversicherung vorliegt. Der Schaden wird bis zur Versicherungssumme voll ersetzt — ohne proportionale Kürzung.

Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht:

  • Bei Hausrat: Versicherungssumme nach dem Quadratmetermodell (meist 650 Euro/m²) oder nach Inventarliste
  • Bei Wohngebäude: Bewertung nach gleitendem Neuwert mit korrekt ermitteltem Wert 1914
  • Manche Versicherer verlangen eine bestimmte Mindest-Versicherungssumme

Der Unterversicherungsverzicht kostet in der Regel keinen Aufpreis. Er ist in vielen aktuellen Tarifen bereits enthalten — prüfen Sie Ihre Police daraufhin.

Regelmäßige Überprüfung: Wann Sie handeln sollten

Ihre Versicherungssumme sollte kein statischer Wert sein. Überprüfen Sie sie in folgenden Situationen:

  • Umzug in eine größere Wohnung oder ein Haus: Mehr Wohnfläche bedeutet mehr Hausrat
  • Größere Anschaffungen: Küche, Möbel, Elektronik, E-Bike, Schmuck
  • Hochzeit oder Zusammenzug: Zwei Haushalte werden eins
  • Umbau oder Renovierung: Wert des Gebäudes und der Einrichtung steigt
  • Erbschaft: Wertvolle Gegenstände kommen hinzu
  • Alle drei bis fünf Jahre: Auch ohne konkreten Anlass sollten Sie die Summe prüfen

Kostenbeispiele: Wie viel Unterversicherung wirklich kostet

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich verschiedene Grade der Unterversicherung auf die Erstattung bei einem Schaden von 20.000 Euro auswirken:

VersicherungssummeTatsächlicher WertUnterversicherungsgradErstattung bei 20.000 € SchadenEigenanteil
80.000 €80.000 €0 %20.000 €0 €
60.000 €80.000 €25 %15.000 €5.000 €
40.000 €80.000 €50 %10.000 €10.000 €
30.000 €80.000 €62,5 %7.500 €12.500 €
20.000 €80.000 €75 %5.000 €15.000 €

Wichtig: Die Versicherungssumme ist keine Obergrenze, bis zu der Sie vollen Ersatz bekommen. Sie ist eine Wertangabe, aus der der Versicherer das Deckungsverhältnis berechnet. Im letzten Beispiel der Tabelle beträgt die Versicherungssumme zwar 20.000 Euro — genauso viel wie der Schaden. Trotzdem erhalten Sie nur 5.000 Euro, weil Sie nur 25 Prozent des tatsächlichen Wertes versichert haben. Der Versicherer zahlt immer im selben Verhältnis: Versicherungssumme geteilt durch tatsächlichen Wert, multipliziert mit dem Schaden.

Selbst eine moderate Unterversicherung von 25 Prozent bedeutet bei einem Schaden von 20.000 Euro bereits 5.000 Euro aus eigener Tasche. Bei einem Totalschaden durch Brand oder Überschwemmung vervielfachen sich diese Beträge entsprechend.

Schadenszenarien aus der Praxis

Szenario 1: Leitungswasserschaden in der Mietwohnung

Ein Rohrbruch in der Küche beschädigt Einbauküche, Parkett und Elektrogeräte. Tatsächlicher Hausratwert: 75.000 Euro, Versicherungssumme seit Erstvertrag unverändert bei 35.000 Euro. Der Schaden beträgt 18.000 Euro. Wegen der Unterversicherung von 53 Prozent erstattet der Versicherer nur 8.460 Euro. Der Versicherungsnehmer bleibt auf 9.540 Euro sitzen — fast dem Gegenwert einer neuen Küche.

Szenario 2: Einbruchdiebstahl im Einfamilienhaus

Einbrecher entwenden Elektronik, Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von 25.000 Euro. Die Hausratversicherung läuft noch mit der ursprünglichen Summe von 45.000 Euro, obwohl der Haushalt nach Renovierung und mehreren Anschaffungen mittlerweile einen Wert von 90.000 Euro hat. Unterversicherung: 50 Prozent. Der Versicherer zahlt nur 12.500 Euro statt 25.000 Euro. Die Differenz von 12.500 Euro trägt die Familie selbst.

Szenario 3: Sturmschaden am Wohngebäude

Ein schwerer Herbststurm deckt Teile des Dachs ab, Regenwasser dringt ins Obergeschoss ein. Die Sanierungskosten belaufen sich auf 65.000 Euro. Das Haus wurde seit dem Dachgeschossausbau vor acht Jahren nicht neu bewertet. Der Wert 1914 ist dadurch zu niedrig — die tatsächliche Unterversicherung beträgt 30 Prozent. Der Versicherer kürzt auf 45.500 Euro. Die Eigentümer müssen 19.500 Euro aus eigenen Mitteln finanzieren.

Szenario 4: Feuer im Gewerbebetrieb

In einem Friseursalon bricht nachts ein Kabelbrand aus. Einrichtung, Geräte und Warenvorräte werden zerstört. Die Inhaltsversicherung wurde beim Geschäftsstart vor sechs Jahren abgeschlossen — seitdem wurden neue Behandlungsstühle, ein hochwertiges Kassensystem und zusätzliche Pflegeprodukte angeschafft. Tatsächlicher Wert: 120.000 Euro, versichert: 70.000 Euro. Unterversicherung: 42 Prozent. Bei einem Gesamtschaden von 95.000 Euro erstattet der Versicherer nur 55.100 Euro. Die Lücke von 39.900 Euro gefährdet die wirtschaftliche Existenz des Betriebs.

Versicherungssummen prüfen lassen

Unterversicherung ist einer der häufigsten und gleichzeitig vermeidbarsten Fehler im privaten Versicherungsschutz. Die Korrektur ist in der Regel einfach: Versicherungssumme anpassen, Unterversicherungsverzicht vereinbaren, fertig. Als Ihr Versicherungsmakler prüfe ich Ihre bestehenden Policen auf versteckte Unterversicherung und helfe Ihnen, die richtigen Versicherungssummen zu ermitteln.

Häufige Fehler bei der Versicherungssumme

  • Versicherungssumme nie aktualisiert: Die Police wird beim Einzug oder bei der Geschäftsgründung abgeschlossen und danach nicht mehr angefasst. Nach Jahren stimmt die Summe mit dem tatsächlichen Wert nicht mehr überein — Neuanschaffungen, Renovierungen und Preiserhöhungen werden ignoriert.

  • Zeitwert statt Wiederbeschaffungswert angesetzt: Viele Versicherte schätzen ihren Besitz nach dem aktuellen Gebrauchtwert. Entscheidend ist jedoch der Neupreis, denn im Schadenfall müssen Sie jeden Gegenstand neu kaufen. Ein fünf Jahre altes Sofa hat einen geringen Zeitwert — die Neuanschaffung kostet aber den vollen Preis.

  • Keller, Garage und Gartenhaus vergessen: Werkzeuge, Fahrräder, Gartengeräte, Campingausrüstung und Winterreifen lagern oft außerhalb der Wohnung. Diese Gegenstände gehören zum Hausrat, werden bei der Wertermittlung aber regelmäßig übersehen.

  • Umbaumaßnahmen nicht gemeldet: Ein ausgebautes Dachgeschoss, ein neuer Wintergarten oder eine hochwertige Badsanierung erhöhen den Gebäudewert erheblich. Wird der Wert 1914 nicht angepasst, entsteht trotz gleitendem Neuwert eine Unterversicherung.

  • Unterversicherungsverzicht nicht geprüft: Viele Versicherte wissen nicht, dass ihre Police einen Unterversicherungsverzicht enthalten kann — oder dass dieser an Bedingungen wie die korrekte Anwendung des Quadratmetermodells geknüpft ist. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, verliert den Schutz vor proportionaler Kürzung, ohne es zu bemerken.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn der Versicherer eine Unterversicherung feststellt?

Der Versicherer prüft im Schadenfall das Verhältnis zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Wert Ihres Besitzes. Stellt er eine Unterversicherung fest, kürzt er die Entschädigung proportional — unabhängig davon, ob der Schaden die Versicherungssumme übersteigt oder nicht. Auch bei einem kleinen Teilschaden erhalten Sie dann nur einen Bruchteil des Betrags. Die Differenz müssen Sie selbst tragen. Dieses Prinzip ist in § 75 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und gilt für alle Sachversicherungen.

Ab welchem Prozentsatz wird die Leistung tatsächlich gekürzt?

Die meisten Versicherer tolerieren eine geringfügige Abweichung von bis zu 10 Prozent, ohne die Leistung zu kürzen. Liegt die Unterversicherung darüber, greift die proportionale Kürzung in voller Höhe. Bei einer Unterversicherung von 30 Prozent erhalten Sie also nur 70 Prozent des Schadens erstattet. Einige Tarife sehen keine Toleranzschwelle vor — hier wird ab dem ersten Prozent gekürzt. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen auf diesen Punkt.

Ist ein Unterversicherungsverzicht kostenlos?

In den meisten aktuellen Tarifen ist der Unterversicherungsverzicht ohne Aufpreis enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Versicherungssumme nach einem anerkannten Verfahren ermittelt wurde — bei Hausrat typischerweise das Quadratmetermodell mit mindestens 650 Euro pro Quadratmeter, bei Wohngebäude die korrekte Bewertung des Werts 1914. Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, kann der Versicherer den Verzicht widerrufen und im Schadenfall doch proportional kürzen.

Wie oft sollte ich meine Versicherungssumme überprüfen?

Als Faustregel empfiehlt sich eine Überprüfung alle drei Jahre sowie nach jedem größeren Anlass — Umzug, Renovierung, Zusammenzug, größere Anschaffungen oder Erbschaft. Bei gewerblichen Inhaltsversicherungen ist eine jährliche Prüfung sinnvoll, insbesondere wenn sich Warenbestände oder Betriebseinrichtung regelmäßig verändern. Notieren Sie bei jeder größeren Anschaffung den Kaufpreis, damit Sie die Versicherungssumme schnell und korrekt anpassen können.

Kann ich eine bestehende Unterversicherung rückwirkend korrigieren?

Nein. Eine Unterversicherung lässt sich nur für die Zukunft beheben, indem Sie die Versicherungssumme erhöhen. Für bereits eingetretene Schäden gilt die zum Zeitpunkt des Schadens vereinbarte Summe. Deshalb ist es wichtig, die Versicherungssumme regelmäßig zu prüfen — im Idealfall bevor ein Schaden eintritt, nicht danach.

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