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Versicherungen bei Unternehmensnachfolge: Was Übergeber und Übernehmer beachten müssen

Aktualisiert: 18. März 2026 7 Min. Lesezeit Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Bei rund 40 Prozent aller Unternehmensübernahmen wird der Versicherungsschutz nicht rechtzeitig angepasst. Je nach Deal-Struktur (Asset Deal vs. Share Deal) enden bestehende Policen oder enthalten Change-of-Control-Klauseln, die den Versicherer zur Kündigung berechtigen. Starten Sie die versicherungstechnische Due Diligence mindestens sechs Monate vor dem Closing.

Die unterschätzte Seite der Nachfolge

In Deutschland stehen jährlich rund 125.000 Unternehmen vor der Nachfolge. Bei den meisten Übergaben stehen Unternehmensbewertung, Kaufpreis und Steuern im Fokus. Die Versicherungen werden oft vergessen — mit teuren Folgen. Denn manche Policen gehen auf den Nachfolger über, andere enden mit dem Inhaberwechsel, und wieder andere müssen aktiv umgeschrieben werden. Studien zeigen, dass bei rund 40 Prozent aller Unternehmensübernahmen der Versicherungsschutz nicht rechtzeitig angepasst wird. Die Konsequenz: In den ersten zwölf Monaten nach der Übernahme treten häufiger Versicherungslücken auf als in jedem anderen Zeitraum der Unternehmensgeschichte.

Was passiert mit den bestehenden Versicherungen?

Versicherungen, die übergehen

  • Gebäudeversicherung: Geht bei Eigentumsübergang automatisch auf den neuen Eigentümer über (§ 95 VVG). Der neue Eigentümer kann innerhalb eines Monats kündigen.
  • Kfz-Versicherung: Geht bei Halterwechsel auf den neuen Halter über. Der neue Halter hat ein Sonderkündigungsrecht.

Versicherungen, die geprüft werden müssen

  • Betriebshaftpflicht: Muss auf den neuen Inhaber umgeschrieben werden. Prüfen Sie, ob die Deckung zum neuen Geschäftsmodell passt.
  • Inhaltsversicherung: Geht auf den Nachfolger über, muss aber an den aktuellen Inventarwert angepasst werden.
  • D&O-Versicherung: Besonders wichtig beim Gesellschafterwechsel — der ausscheidende Geschäftsführer braucht eine Nachhaftungsklausel.

Versicherungen, die enden

  • Personengebundene Versicherungen: BU, Krankenversicherung, Unfallversicherung des alten Inhabers enden nicht automatisch, müssen aber vom neuen Inhaber eigenständig abgeschlossen werden. Der neue Geschäftsführer sollte seine persönliche Absicherung vor Übernahme der Geschäftsführung klären.

Checkliste für den Übernehmer

  1. Bestandsaufnahme: Alle bestehenden Versicherungsverträge des Unternehmens sichten
  2. Deckungslücken identifizieren: Passt der bestehende Schutz zum geplanten Geschäftsbetrieb?
  3. D&O-Versicherung: Sofort abschließen, wenn Sie Geschäftsführer werden
  4. Berufshaftpflicht: Prüfen, ob eine neue Police für den neuen Inhaber nötig ist
  5. Schlüsselperson-Versicherung (Key Person): Überlegen Sie, ob der Übernehmer als neue Schlüsselperson abgesichert werden sollte

Checkliste für den Übergeber

  1. Nachhaftung: Wie lange haften Sie nach dem Ausscheiden noch? Sichern Sie diese Nachhaftung versicherungstechnisch ab.
  2. D&O-Nachmeldung: Die D&O-Versicherung sollte eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren enthalten
  3. Privatversicherungen umstellen: BU, Krankenversicherung, Altersvorsorge an die neue Lebenssituation anpassen
  4. Ruhestandsplanung: Versicherungsbedarf im Ruhestand neu bewerten

Asset Deal vs. Share Deal: Auswirkungen auf die Versicherungen

Die Art der Übernahme bestimmt, was mit den Versicherungen passiert:

Asset Deal (Kauf einzelner Vermögenswerte)

Beim Asset Deal kauft der Übernehmer einzelne Wirtschaftsgüter (Maschinen, Warenbestand, Kundenverträge, Markenrechte). Die Versicherungsverträge des Verkäufers enden oder müssen neu aufgesetzt werden. Der Übernehmer braucht komplett neue Policen — Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Cyber, D&O. Vorteil: Der Übernehmer startet ohne Altlasten. Nachteil: Es gibt keine Übergangsfrist — am Tag der Übernahme muss der neue Versicherungsschutz stehen.

Share Deal (Kauf von Unternehmensanteilen)

Beim Share Deal wechseln die Gesellschaftsanteile den Eigentümer, das Unternehmen selbst bleibt bestehen. Die bestehenden Versicherungsverträge laufen grundsätzlich weiter — aber: Der Gesellschafterwechsel ist dem Versicherer zu melden, und viele Policen enthalten Klauseln, die bei einem Kontrollwechsel (Change of Control) ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherer auslösen. Prüfen Sie alle Verträge vor dem Closing auf solche Klauseln.

Versicherungstechnische Due Diligence: Was geprüft werden muss

Ein professioneller Versicherungscheck gehört in jede Due Diligence. Folgende Punkte sollten geprüft werden:

PrüfpunktWarum wichtigTypisches Problem
Deckungssummen aller PolicenPassen sie zum aktuellen Geschäftsumfang?Summen seit Jahren nicht angepasst
Altlasten und SchadenhistorieOffene Schäden, laufende RechtsstreitigkeitenUnbekannte Haftungsrisiken
D&O mit NachhaftungSchutz des ausscheidenden GeschäftsführersKeine oder zu kurze Nachhaftungsfrist
Change-of-Control-KlauselnSonderkündigungsrecht des VersicherersVersicherer kündigt nach Inhaberwechsel
Betriebshaftpflicht: TätigkeitsbeschreibungPasst sie zum geplanten Geschäftsbetrieb des Übernehmers?Neue Geschäftsfelder nicht abgedeckt
Produkthaftpflicht: AltprodukteWer haftet für bereits ausgelieferte Produkte?Haftung für Altprodukte nicht geklärt

D&O-Nachhaftung: Das am häufigsten vergessene Thema

Der ausscheidende Geschäftsführer haftet auch nach seinem Ausscheiden für Pflichtverletzungen, die während seiner Amtszeit begangen wurden — und zwar bis zur Verjährung, die bei der GmbH fünf Jahre beträgt (§ 43 Abs. 4 GmbHG). Ohne eine D&O-Versicherung mit ausreichender Nachhaftungsfrist (mindestens fünf Jahre, besser zehn) steht der Alt-Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen für alle Ansprüche ein, die nach seinem Ausscheiden geltend gemacht werden.

Rechenbeispiel: Ein Steuerberater entdeckt drei Jahre nach der Unternehmensübergabe einen Steuerfehler aus der Amtszeit des alten Geschäftsführers. Die Nachzahlung inklusive Zinsen beträgt 120.000 Euro. Ohne D&O-Nachhaftung zahlt der Alt-Geschäftsführer aus eigener Tasche.

Kostenbeispiele: Versicherungen bei der Nachfolge

Die Versicherungskosten bei einer Unternehmensnachfolge hängen von der Unternehmensgröße, der Branche und der Art der Übernahme ab. Folgende Richtwerte geben eine Orientierung:

VersicherungKleines Unternehmen (bis 500.000 € Umsatz)Mittleres Unternehmen (500.000–5 Mio. € Umsatz)
Betriebshaftpflicht (Neuabschluss)300–800 €/Jahr800–3.000 €/Jahr
D&O-Versicherung (mit Nachhaftung)500–1.500 €/Jahr1.500–5.000 €/Jahr
D&O-Nachhaftung (Einmalprämie, 5 Jahre)2.000–5.000 €5.000–15.000 €
Cyber-Versicherung400–1.000 €/Jahr1.000–4.000 €/Jahr
Inhaltsversicherung200–600 €/Jahr600–2.500 €/Jahr
Versicherungstechnische Due Diligence (Maklerhonorar)500–1.500 € (einmalig)1.500–5.000 € (einmalig)

Beim Asset Deal fallen die Kosten höher aus, weil alle Policen neu abgeschlossen werden müssen. Beim Share Deal laufen die bestehenden Verträge weiter — die Kosten beschränken sich auf die Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der bestehenden Verträge. Die D&O-Nachhaftung für den ausscheidenden Geschäftsführer ist in beiden Fällen ein eigener Posten, der im Kaufvertrag geregelt werden sollte.

Timeline: Wann was passieren muss

Eine geordnete Nachfolge braucht einen klaren Zeitplan für die Versicherungsthemen:

  1. 6–12 Monate vor der Übernahme: Versicherungstechnische Due Diligence starten, Bestandsverträge sichten, Change-of-Control-Klauseln identifizieren
  2. 3–6 Monate vor der Übernahme: D&O-Nachhaftung für den Übergeber verhandeln, neue Policen für den Übernehmer einholen, Angebote vergleichen
  3. 1–3 Monate vor dem Closing: Neue Verträge abschließen (noch nicht in Kraft), Umschreibungen beim Versicherer beantragen, Übergangsfristen klären
  4. Am Tag des Closings: Neue Policen treten in Kraft, alte werden gekündigt oder umgeschrieben — kein einziger Tag ohne Versicherungsschutz
  5. 1–3 Monate nach der Übernahme: Deckungssummen an das tatsächliche Geschäftsvolumen anpassen, fehlende Policen nachschließen, Versicherer über Änderungen im Geschäftsbetrieb informieren

Schadenszenarien aus der Praxis

  • Betriebshaftpflicht nicht umgeschrieben: Ein Übernehmer übernimmt einen Handwerksbetrieb per Asset Deal, vergisst aber, die Betriebshaftpflicht neu abzuschließen. Zwei Wochen nach der Übernahme verursacht ein Mitarbeiter einen Wasserschaden beim Kunden. Schadenhöhe: 35.000 Euro. Ohne Versicherungsschutz haftet der neue Inhaber persönlich.
  • Change-of-Control-Kündigung: Nach einem Share Deal kündigt der Cyber-Versicherer wegen der Change-of-Control-Klausel. Drei Monate nach der Kündigung wird das Unternehmen Opfer eines Ransomware-Angriffs. Kosten: 80.000 Euro — unversichert.
  • Altprodukt-Haftung nicht geregelt: Ein Käufer übernimmt einen Maschinenbauer. Ein Jahr nach der Übernahme meldet ein Kunde einen Schaden durch eine Maschine, die noch vom Vorgänger hergestellt wurde. Die Produkthaftpflicht des neuen Inhabers greift nicht, die alte Police wurde gekündigt.

Häufige Fehler bei der Unternehmensnachfolge

  • Versicherungsverträge nicht in den Due-Diligence-Prozess einbeziehen: Versicherungslücken können den Unternehmenswert beeinflussen und zu unerwarteten Kosten führen
  • D&O-Nachhaftung vergessen: Der ausscheidende Geschäftsführer haftet noch fünf Jahre nach dem Ausscheiden — ohne Nachhaftungsklausel mit seinem Privatvermögen
  • Bestandsverträge ungeprüft übernehmen: Tarife sind möglicherweise veraltet, unterversichert oder enthalten Change-of-Control-Klauseln
  • Übergangszeitraum ohne Versicherungsschutz: Zwischen der Kündigung der alten und dem Beginn der neuen Police darf keine Lücke entstehen
  • Persönliche Absicherung des Übernehmers vergessen: Der neue Geschäftsführer braucht eigene BU, D&O und gegebenenfalls eine Schlüsselpersonenversicherung

Häufig gestellte Fragen

Wann muss der Versicherungscheck bei einer Nachfolge stattfinden? Idealerweise in der Due-Diligence-Phase, also vor dem Signing. Spätestens aber vor dem Closing — der Tag der tatsächlichen Übernahme. Am Tag des Closings muss der komplette Versicherungsschutz stehen.

Wer trägt die Kosten für die neuen Versicherungen? Das wird im Kaufvertrag geregelt. In der Praxis trägt der Übernehmer die Kosten für die neuen Policen, während der Übergeber für die Nachhaftungsversicherung (D&O) aufkommt.

Kann der Übernehmer die bestehenden Versicherungen einfach weiterführen? Beim Share Deal grundsätzlich ja — sofern keine Change-of-Control-Klausel greift. Beim Asset Deal in der Regel nicht — hier braucht der Übernehmer neue Verträge.

Wie lange dauert die Umstellung der Versicherungen bei einer Nachfolge? Die vollständige Umstellung dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Beginnen Sie mindestens sechs Monate vor dem geplanten Closing mit der Bestandsaufnahme. Neue Policen brauchen Vorlaufzeit für Risikoprüfung und Angebotserstellung — und am Tag der Übernahme darf keine Lücke bestehen.

Was passiert mit den Mitarbeiter-Versicherungen (bAV, bKV)? Bei einem Share Deal laufen betriebliche Altersversorgung und betriebliche Krankenversicherung weiter, da das Unternehmen als Vertragspartner bestehen bleibt. Beim Asset Deal gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Erwerber über — die bestehenden bAV-Zusagen müssen vom Übernehmer übernommen werden. Prüfen Sie die Pensionsrückstellungen sorgfältig, da sie den Kaufpreis beeinflussen.

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