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Homeoffice und Remote-Arbeit: Versicherungspflichten für Arbeitgeber

Aktualisiert: 18. März 2026 10 Min. Lesezeit Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Seit der SGB-VII-Reform im Juni 2021 sind Beschäftigte im Homeoffice gesetzlich unfallversichert — aber die Inhalts- und Elektronikversicherung des Arbeitgebers deckt firmeneigene Geräte am Heimarbeitsplatz nur ab, wenn der Versicherungsort explizit erweitert wurde. Die Erweiterung bestehender Policen kostet für ein Unternehmen mit 20 bis 50 Mitarbeitern zwischen 200 und 4.000 Euro pro Jahr je Sparte.

Gesetzliche Unfallversicherung gilt jetzt auch im Homeoffice

Seit der SGB VII-Reform im Juni 2021 sind Beschäftigte im Homeoffice genauso unfallversichert wie im Büro. Der Gesetzgeber hat eine Lücke geschlossen, die zuvor für erhebliche Unsicherheit gesorgt hatte: Vor der Reform war beispielsweise der Weg zur Küche im Homeoffice nicht versichert — der gleiche Weg zur Kantine im Büro aber schon.

Heute gilt: Alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, sind im Homeoffice versichert — inklusive der Wege innerhalb der Wohnung, die mit der Arbeit zusammenhängen.

Was bleibt beim Arbeitgeber hängen?

Arbeitsmittel und Ausstattung

Stellt der Arbeitgeber Laptop, Monitor oder Bürostuhl für das Homeoffice bereit, bleiben diese Gegenstände Betriebsvermögen. Die Inhaltsversicherung des Unternehmens deckt sie aber nur ab, wenn der Versicherungsort auf Homeoffice-Arbeitsplätze erweitert wurde. Standardmäßig ist nur die Betriebsstätte versichert.

Prüfen Sie Ihre Inhaltsversicherung: Sind Arbeitsmittel an externen Standorten (Homeoffice, Co-Working, Kundentermine) mitversichert? Wenn nicht, besteht eine Deckungslücke für Diebstahl, Brand oder Wasserschaden am Heimarbeitsplatz.

Haftpflicht bei Schäden durch Mitarbeiter

Wenn ein Mitarbeiter im Homeoffice einen Schaden verursacht — etwa durch einen Datenverlust oder einen fehlerhaften Kundenauftrag — greift die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers. Die Police muss allerdings Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte einschließen. Bei den meisten modernen Tarifen ist das der Fall, aber prüfen Sie die Klauseln.

Ergonomie und Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber hat auch im Homeoffice Fürsorgepflichten. Dazu gehört die Bereitstellung ergonomischer Arbeitsmittel und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften. Eine Gefährdungsbeurteilung für den Homeoffice-Arbeitsplatz ist nach dem Arbeitsschutzgesetz empfohlen. Bei Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung ist sie sogar verpflichtend.

Datenschutz im Homeoffice

Cyber-Risiken steigen

Homeoffice-Arbeitsplätze sind ein beliebtes Einfallstor für Cyberangriffe: private WLAN-Netzwerke ohne Verschlüsselung, gemeinsam genutzte Computer, ungesicherte Drucker. Ihre Cyber-Versicherung sollte Schäden abdecken, die durch Remote-Arbeit entstehen — einschließlich Datenschutzverletzungen nach DSGVO.

DSGVO-Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist und bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO — auch wenn Mitarbeiter personenbezogene Daten im Homeoffice verarbeiten. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) müssen daher auch den Heimarbeitsplatz abdecken. Eine Datenschutzverletzung im Homeoffice ist eine Datenschutzverletzung des Unternehmens.

Private Versicherungen der Mitarbeiter

Privathaftpflicht

Beschädigt ein Mitarbeiter im Homeoffice versehentlich ein Arbeitsmittel des Arbeitgebers — etwa verschütteten Kaffee über den Firmenlaptop — greift die Arbeitnehmerhaftungsprivilegierung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mitarbeiter nicht. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber anteilig Schadensersatz verlangen. Die private Haftpflichtversicherung des Mitarbeiters greift in der Regel nicht für Schäden an Gegenständen des Arbeitgebers.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung des Mitarbeiters deckt firmeneigene Gegenstände nicht ab — sie schützt nur privates Eigentum. Wenn ein Firmenlaptop im Homeoffice gestohlen wird, muss die Inhaltsversicherung des Arbeitgebers zahlen (sofern der Versicherungsort erweitert wurde).

Checkliste: Versicherungsschutz im Homeoffice

  • Inhaltsversicherung: Versicherungsort auf Homeoffice-Arbeitsplätze erweitern
  • Betriebshaftpflicht: Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte eingeschlossen?
  • Cyber-Versicherung: Remote-Zugriff und private Netzwerke abgedeckt?
  • Elektronikversicherung: Mobile Geräte und externe Einsatzorte mitversichert?
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Homeoffice-Regelung in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert
  • D&O-Versicherung: Haftung der Geschäftsführung bei mangelhaftem Arbeitsschutz im Homeoffice

Homeoffice-Vereinbarung als Grundlage

Eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung regelt nicht nur Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, sondern auch versicherungsrelevante Punkte: Wer stellt die Ausstattung? Wer haftet bei Schäden? Welche Datenschutzmaßnahmen gelten? Diese Vereinbarung ist im Schadenfall ein wichtiges Dokument gegenüber dem Versicherer.

Achten Sie darauf, dass die Vereinbarung folgende versicherungsrelevante Punkte enthält: eine Auflistung der bereitgestellten Arbeitsmittel mit Seriennummern und Anschaffungswert, klare Regelungen zur Sorgfaltspflicht des Mitarbeiters, Vorgaben zur Aufbewahrung und Sicherung der Geräte sowie die Verpflichtung zur Meldung von Schäden innerhalb von 24 Stunden. Ohne diese Dokumentation kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder verweigern.

Kostenbeispiele: Was Homeoffice-Versicherungsschutz kostet

Die gute Nachricht: Die Erweiterung bestehender Policen auf Homeoffice-Arbeitsplätze ist in den meisten Fällen deutlich günstiger als ein unversicherter Schadenfall. Nachfolgend finden Sie typische Kostenrahmen für ein mittelständisches Unternehmen mit 20 bis 50 Mitarbeitern, von denen die Hälfte regelmäßig im Homeoffice arbeitet.

VersicherungZusatzkosten pro JahrTypische Deckungssumme
Inhaltsversicherung (Erweiterung auf Homeoffice)200 – 600 €50.000 – 150.000 €
Elektronikversicherung (mobile Geräte)300 – 900 €100.000 – 300.000 €
Cyber-Versicherung (inkl. Remote-Zugriff)1.500 – 4.000 €250.000 – 1.000.000 €
D&O-Versicherung (Arbeitsschutz-Erweiterung)150 – 400 €500.000 – 2.000.000 €

Die konkreten Prämien hängen von der Branche, der Mitarbeiterzahl und dem Wert der bereitgestellten Arbeitsmittel ab. Besonders bei der Cyber-Versicherung sind die Kosten seit 2022 gestiegen, da Versicherer höhere Anforderungen an die IT-Sicherheit im Homeoffice stellen. Unternehmen, die Multi-Faktor-Authentifizierung, VPN-Pflicht und regelmäßige Schulungen nachweisen können, erhalten deutlich günstigere Konditionen.

Schadenszenarien aus der Praxis

Die folgenden Fälle zeigen, wie schnell Deckungslücken im Homeoffice zu teuren Problemen werden.

Wasserschaden zerstört Firmen-Equipment

Ein Mitarbeiter eines Ingenieurbüros arbeitet am Esstisch. Die Spülmaschine in der angrenzenden Küche hat einen Defekt — Wasser läuft über den Boden und erreicht die Steckdosenleiste unter dem Tisch. Firmenlaptop, externer Monitor und Docking-Station werden zerstört. Schaden: rund 4.200 Euro. Die Inhaltsversicherung des Arbeitgebers hatte den Versicherungsort nicht auf Homeoffice-Arbeitsplätze erweitert. Die Hausratversicherung des Mitarbeiters lehnte ab, weil es sich um fremdes Eigentum handelte. Der Arbeitgeber blieb auf den Kosten sitzen.

Phishing-Angriff über privates WLAN

Eine Buchhalterin einer mittelständischen Handelsgesellschaft öffnete im Homeoffice eine täuschend echte E-Mail, die als Nachricht der Geschäftsführung getarnt war. Über das unzureichend gesicherte private WLAN konnte die Schadsoftware auf das Firmennetzwerk zugreifen. Kundendaten von 1.200 Personen wurden kompromittiert. Die Kosten für forensische Analyse, Benachrichtigung der Betroffenen nach DSGVO, IT-Wiederherstellung und Rechtsberatung beliefen sich auf rund 85.000 Euro. Die Cyber-Versicherung übernahm den Schaden, weil Remote-Zugriff explizit mitversichert war.

Sturz auf dem Weg zum Drucker

Ein Vertriebsmitarbeiter einer Versicherungsagentur rutschte auf dem Weg vom Schreibtisch im Arbeitszimmer zum Drucker im Flur auf einem Spielzeugauto seiner Tochter aus und brach sich das Handgelenk. Vor der SGB VII-Reform 2021 hätte die gesetzliche Unfallversicherung diesen Unfall nicht anerkannt, da der Weg innerhalb der Wohnung nicht als versicherter Arbeitsweg galt. Nach der Reform wurde der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt. Die Berufsgenossenschaft übernahm die Behandlungskosten von rund 3.800 Euro sowie das Verletztengeld während der sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit.

Diebstahl bei Einbruch ins Homeoffice

In einer Erdgeschosswohnung wurde während des Urlaubs des Mitarbeiters eingebrochen. Neben privaten Gegenständen entwendeten die Täter auch den Firmenlaptop mit vertraulichen Projektdaten eines Automobilzulieferers. Der materielle Schaden am Gerät betrug rund 2.100 Euro — doch die eigentlichen Kosten entstanden durch den potenziellen Datenverlust. Das Unternehmen musste eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, den Vorfall der Datenschutzbehörde melden und betroffene Geschäftspartner informieren. Gesamtkosten inklusive IT-Forensik und Rechtsberatung: rund 18.000 Euro.

Ihre Homeoffice-Versicherungsprüfung

Hybrides Arbeiten ist die neue Normalität — aber viele Versicherungsverträge stammen noch aus der Vor-Corona-Zeit. Als Ihr Versicherungsmakler prüfe ich Ihre bestehenden Policen auf Homeoffice-Tauglichkeit und identifiziere Deckungslücken, bevor ein Schadenfall sie aufdeckt.

Häufige Fehler bei der Homeoffice-Absicherung

Versicherungsort nicht angepasst

Der mit Abstand häufigste Fehler: Die Inhaltsversicherung und die Elektronikversicherung decken nur die im Vertrag genannte Betriebsstätte ab. Viele Unternehmen haben während der Corona-Pandemie Homeoffice eingeführt, aber vergessen, den Versicherungsort zu erweitern. Im Schadenfall verweigert der Versicherer die Leistung — zu Recht, denn der Schaden ist am falschen Ort entstanden.

Keine Gefährdungsbeurteilung für Telearbeit

Unterscheiden Sie zwischen mobilem Arbeiten und Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Bei Telearbeit — also einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung des Mitarbeiters — ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Fehlt diese, kann die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall Regress nehmen, und die D&O-Versicherung könnte die Leistung verweigern, wenn der Geschäftsführung Organisationsverschulden vorgeworfen wird.

Cyber-Risiken unterschätzt

Viele Arbeitgeber verlassen sich darauf, dass die VPN-Verbindung ausreicht. Doch das private WLAN des Mitarbeiters, gemeinsam genutzte Familiencomputer und fehlende Bildschirmsperren schaffen Angriffsflächen, die kein VPN schließen kann. Cyber-Versicherer verlangen zunehmend den Nachweis technischer und organisatorischer Maßnahmen speziell für Remote-Arbeitsplätze — fehlen diese, kann der Versicherer die Deckung im Schadenfall einschränken.

Private und berufliche Nutzung nicht getrennt

Wenn Mitarbeiter ihre privaten Geräte für berufliche Zwecke nutzen (Bring Your Own Device), entstehen komplexe Haftungsfragen. Die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers greift nicht für private Geräte, und die private Haftpflicht des Mitarbeiters schließt berufliche Tätigkeiten oft aus. Ohne klare Regelung in der Homeoffice-Vereinbarung und eine entsprechende BYOD-Police entsteht eine Deckungslücke, die beide Seiten betrifft.

Meldepflichten bei Arbeitsunfällen ignoriert

Auch ein Arbeitsunfall im Homeoffice muss dem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. In der Praxis passiert das oft nicht, weil der Mitarbeiter den Vorfall als privat einstuft oder sich scheut, die häuslichen Umstände offenzulegen. Versäumte oder verspätete Meldungen können dazu führen, dass Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung verfallen.

Telearbeit vs. mobiles Arbeiten: versicherungsrechtliche Unterschiede

In der Praxis werden die Begriffe Telearbeit und mobiles Arbeiten häufig vermischt, doch aus versicherungsrechtlicher Sicht bestehen erhebliche Unterschiede. Telearbeit nach der Arbeitsstättenverordnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber einen festen Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Mitarbeiters einrichtet. In diesem Fall gelten dieselben Arbeitsschutzanforderungen wie für die Betriebsstätte — inklusive Gefährdungsbeurteilung, ergonomischer Ausstattung und regelmäßiger Überprüfung.

Mobiles Arbeiten hingegen beschreibt das flexible Arbeiten von verschiedenen Orten aus — ob von zu Hause, aus dem Café oder vom Ferienhaus. Der Arbeitgeber hat hier weniger Pflichten nach der Arbeitsstättenverordnung, bleibt aber nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Verantwortung. Für die Versicherung bedeutet das: Bei Telearbeit muss der Versicherungsschutz den konkreten Heimarbeitsplatz abdecken, bei mobilem Arbeiten sollte er ortsunabhängig gelten.

Beide Arbeitsformen sind seit der SGB VII-Reform 2021 durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Der Unterschied liegt vor allem in den Pflichten des Arbeitgebers und den daraus resultierenden Haftungsrisiken — und damit in der Frage, welche Versicherungen mit welchem Umfang benötigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Arbeitgeber den Homeoffice-Arbeitsplatz versichern? Eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung des Homeoffice-Arbeitsplatzes besteht nicht. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, sein Betriebsvermögen zu schützen und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. In der Praxis bedeutet das: Ohne angepassten Versicherungsschutz trägt der Arbeitgeber das volle finanzielle Risiko für Schäden an Firmengeräten im Homeoffice.

Wer haftet, wenn der Mitarbeiter im Homeoffice Dritten einen Schaden zufügt? Verursacht der Mitarbeiter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden bei einem Dritten — etwa durch fehlerhafte Beratung per Videokonferenz — haftet grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt solche Fälle ab, sofern Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte eingeschlossen sind. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber beim Mitarbeiter Regress nehmen.

Greift die Berufsgenossenschaft auch bei Unfällen im Homeoffice? Ja, seit Juni 2021 sind Beschäftigte im Homeoffice über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Versichert sind alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, sowie die damit verbundenen Wege innerhalb der Wohnung. Nicht versichert bleiben rein private Tätigkeiten — der Weg zum Kühlschrank für das Mittagessen ist versichert, der Gang zum Briefkasten für private Post hingegen nicht.

Müssen Arbeitgeber eine eigene Cyber-Versicherung für Homeoffice abschließen? Eine separate Cyber-Versicherung nur für das Homeoffice ist nicht nötig. Allerdings sollten Sie Ihre bestehende Cyber-Police daraufhin prüfen, ob Remote-Zugriffe über private Netzwerke und die Nutzung privater Endgeräte mitversichert sind. Viele ältere Verträge schließen diese Szenarien aus oder setzen bestimmte Sicherheitsstandards voraus, die im Homeoffice nicht ohne Weiteres gegeben sind.

Was passiert, wenn ein Kind des Mitarbeiters den Firmenlaptop beschädigt? Das ist ein klassischer Fall, der in der Praxis häufig vorkommt. Kippt das Kind ein Getränk über den Laptop oder lässt das Gerät fallen, handelt es sich um einen Drittschaden am Eigentum des Arbeitgebers. Die Privathaftpflichtversicherung des Mitarbeiters greift in der Regel nicht, da Schäden an zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln ausgeschlossen sind. Die Hausratversicherung lehnt ebenfalls ab, weil der Laptop kein Hausrat des Mitarbeiters ist. Der Schaden geht entweder zulasten des Arbeitgebers oder wird über die Elektronikversicherung des Unternehmens reguliert — sofern diese auf den Homeoffice-Standort erweitert wurde.

Quellen

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