Exportversicherung: Auslandsrisiken richtig absichern
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Hermesdeckungen sichern Zahlungsausfälle bis zu 95 Prozent ab, eine Produkthaftpflicht mit USA/Kanada-Deckung kostet 3.000 bis 25.000 Euro pro Jahr. Prüfen Sie den territorialen Geltungsbereich jeder Police vor dem ersten Export — Standardpolicen decken oft nur Europa ab.
Export bedeutet neue Risiken
Für den deutschen Mittelstand ist der Export eine zentrale Einnahmequelle. Doch mit jedem Auslandsgeschäft kommen Risiken hinzu, die im Inland nicht bestehen: Zahlungsausfälle in politisch instabilen Märkten, Transportschäden über tausende Kilometer, Produkthaftung nach ausländischem Recht und Währungsrisiken. Die richtigen Versicherungen sind Teil einer professionellen Exportstrategie.
Exportkreditversicherung (Hermesdeckung)
Was ist die Hermesdeckung?
Die staatlichen Exportkreditgarantien (umgangssprachlich „Hermesdeckungen”) sichern deutsche Exporteure gegen Zahlungsausfälle ab, die durch politische oder wirtschaftliche Risiken im Käuferland verursacht werden. Sie werden von der Bundesrepublik über die Euler Hermes AG (heute Allianz Trade) abgewickelt.
Gedeckte Risiken
- Politische Risiken: Krieg, Revolution, Embargo, Transferstopp, Enteignung
- Wirtschaftliche Risiken: Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug des ausländischen Käufers
- Fabrikationsrisiko: Der Auftraggeber storniert den Auftrag während der Produktion
Für wen sinnvoll?
Hermesdeckungen sind besonders relevant für:
- Exportgeschäfte in Schwellen- und Entwicklungsländer
- Aufträge mit langen Zahlungszielen (über 12 Monate)
- Große Einzelaufträge, deren Ausfall die Liquidität gefährden würde
- Geschäfte, die von der Hausbank ohne Absicherung nicht finanziert werden
Transportversicherung
Warentransportversicherung
Ihre Waren sind auf dem Weg zum Kunden zahlreichen Gefahren ausgesetzt: Beschädigung, Diebstahl, Verlust, Nässe, Temperaturschäden. Die Incoterms regeln zwar, wer das Transportrisiko trägt — aber auch wenn der Käufer das Risiko übernimmt (z. B. ab FOB), sollten Sie Ihre Waren bis zum Gefahrübergang versichern.
Versicherungsumfang
- All-Risk-Deckung: Schützt gegen alle Transportgefahren, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Empfohlen für hochwertige Waren
- Benannte Gefahren: Nur bestimmte Risiken (Feuer, Strandung, Kentern) sind versichert. Günstiger, aber lückenhafter
Einzelpolice vs. laufende Versicherung
- Einzelpolice: Für gelegentliche Exporte — jede Sendung wird separat versichert
- Laufende Versicherung (Generalpolice): Für regelmäßige Exporte — alle Sendungen eines Jahres sind automatisch gedeckt. Günstiger und verwaltungsärmer
Produkthaftung im Ausland
Das Problem
Wenn Ihr Produkt im Ausland einen Schaden verursacht, gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem der Schaden eingetreten ist. In den USA beispielsweise sind Schadensersatzsummen und Anwaltskosten um ein Vielfaches höher als in Europa.
Versicherungsschutz
- Produkthaftpflichtversicherung: Prüfen Sie den territorialen Geltungsbereich. Standardpolicen decken oft nur Europa oder die EU ab
- USA/Kanada-Deckung: Muss separat eingeschlossen werden und ist deutlich teurer — die sogenannte „Vendor’s Endorsement”-Klausel des US-Importeurs reicht als alleiniger Schutz nicht aus
- Rückrufkostenversicherung: Wenn ein fehlerhaftes Produkt weltweit zurückgerufen werden muss, können die Kosten in die Millionen gehen
Betriebshaftpflicht: Auslandsdeckung prüfen
Wenn Ihre Mitarbeiter beim Kunden im Ausland tätig sind (Montage, Inbetriebnahme, Schulung), muss Ihre Betriebshaftpflicht für das Tätigkeitsland gelten. Prüfen Sie:
- Ist der Geltungsbereich auf „weltweit” oder zumindest auf die relevanten Länder erweitert?
- Sind Aufenthaltsdauern begrenzt (manche Tarife schließen Auslandstätigkeiten über 12 Monate aus)?
- Ist die Deckung nach dem Recht des Einsatzlandes ausreichend?
Mitarbeiter im Ausland versichern
Auslandskrankenversicherung
Für Geschäftsreisen und Entsendungen ins Ausland brauchen Ihre Mitarbeiter eine Auslandskrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur EU/EWR-Länder und Staaten mit Sozialversicherungsabkommen ab — und auch dort nur die Grundversorgung.
Dienstreise-Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung (BG) gilt für Dienstreisen im Ausland — aber die Leistungen können im Ausland schwieriger durchzusetzen sein. Eine zusätzliche Dienstreise-Unfallversicherung bietet höhere Leistungen und eine schnellere Regulierung.
Entsendung vs. Geschäftsreise
Bei längeren Entsendungen (über vier Wochen) gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regeln. Innerhalb der EU gilt die A1-Bescheinigung. Für Drittländer müssen bilaterale Abkommen oder freiwillige Versicherungen geprüft werden.
Währungs- und Vertragsrisiken
Nicht versicherbar im klassischen Sinne, aber erwähnenswert:
- Währungsrisiken können über Devisentermingeschäfte oder Optionen abgesichert werden
- Vertragsrisiken (z. B. unterschiedliche Rechtsordnungen, Gerichtsstandsvereinbarungen) sollten juristisch geprüft werden. Die Rechtsschutzversicherung sollte Vertragsrechtsstreitigkeiten im Ausland einschließen
Kostenbeispiele: Was Exportversicherungen kosten
Die Kosten für Exportversicherungen variieren stark — je nach Zielland, Warenart, Umsatzvolumen und gewünschtem Deckungsumfang. Die folgenden Richtwerte geben eine erste Orientierung:
| Versicherungsart | Typische Kosten | Bemerkung |
|---|---|---|
| Hermesdeckung (Einzeldeckung) | 0,5 – 3 % des Auftragswertes | Abhängig von Länderkategorie und Laufzeit |
| Warentransport (Einzelpolice) | 0,2 – 1,5 % des Warenwertes | All-Risk teurer als benannte Gefahren |
| Warentransport (Generalpolice) | 0,1 – 0,8 % des Jahresumsatzes | Mengenrabatt bei regelmäßigem Export |
| Produkthaftpflicht (Europa) | 800 – 5.000 € pro Jahr | Je nach Branche und Umsatz |
| Produkthaftpflicht (inkl. USA/Kanada) | 3.000 – 25.000 € pro Jahr | Deutlich höhere Prämien wegen US-Klagerisiko |
| Rückrufkostenversicherung | 1.500 – 10.000 € pro Jahr | Abhängig von Produktart und Vertriebsreichweite |
| Auslandskrankenversicherung (Gruppe) | 15 – 50 € pro Mitarbeiter/Monat | Je nach Reiseland und Leistungsumfang |
Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte. Die tatsächliche Prämie hängt von Ihrem individuellen Risikoprofil ab. Ein Maschinenbauer, der nach Westeuropa exportiert, zahlt deutlich weniger als ein Lebensmittelhersteller mit Kunden in Zentralafrika. Als Makler vergleiche ich die Angebote mehrerer Versicherer und verhandle die Konditionen in Ihrem Interesse.
Schadenszenarien aus der Praxis
Exportrisiken sind keine theoretischen Konstrukte. Die folgenden Beispiele zeigen, wie schnell ein Auslandsgeschäft ohne passende Absicherung existenzbedrohend werden kann.
Szenario 1: Zahlungsausfall in Russland — 380.000 € verloren
Ein mittelständischer Werkzeugmaschinenhersteller lieferte eine Sonderanfertigung an einen russischen Industriekunden. Der Auftragswert betrug 380.000 Euro mit einem Zahlungsziel von 90 Tagen. Nach Lieferung verhängte die EU neue Sanktionen gegen den Wirtschaftssektor des Käufers. Die Zahlung wurde blockiert, der russische Kunde konnte nicht überweisen. Ohne Hermesdeckung blieb der Hersteller auf dem gesamten Betrag sitzen. Eine Exportkreditgarantie hätte bis zu 95 Prozent des Ausfalls erstattet — Kosten für die Deckung: rund 7.600 Euro.
Szenario 2: Transportschaden auf dem Seeweg — 120.000 € Warenverlust
Ein Hersteller von Messgeräten verschiffte eine Containerladung im Wert von 120.000 Euro nach Singapur. Während eines Sturms im Indischen Ozean drang Seewasser in den Container ein. Die empfindliche Elektronik wurde irreparabel beschädigt. Der Spediteur haftete nach dem Seefrachtrecht nur begrenzt — die Erstattung lag bei rund 8.000 Euro. Eine All-Risk-Warentransportversicherung hätte den Warenwert vollständig ersetzt. Die Prämie für die Einzelsendung hätte etwa 960 Euro betragen.
Szenario 3: Produkthaftungsklage in den USA — 1,2 Millionen Dollar Vergleich
Ein deutscher Zulieferer für Automobilteile exportierte Bremskomponenten an einen US-Hersteller. Nach einem Unfall in Texas machte ein Geschädigter Schadensersatz geltend — nicht nur gegen den Fahrzeughersteller, sondern auch gegen den deutschen Zulieferer. Die Rechtsverteidigung allein kostete über 400.000 Dollar. Der Fall endete mit einem Vergleich über 1,2 Millionen Dollar. Die reguläre Produkthaftpflicht des Unternehmens galt nur für Europa. Die Mehrkosten für eine USA/Kanada-Erweiterung hätten bei rund 8.000 Euro jährlich gelegen.
Szenario 4: Mitarbeiter-Unfall bei Montage im Ausland — lange Ausfallzeit
Ein Anlagenbauer entsandte zwei Techniker für eine sechswöchige Montage nach Saudi-Arabien. Einer der Mitarbeiter erlitt bei der Inbetriebnahme eine schwere Handverletzung. Die medizinische Versorgung vor Ort war unzureichend, ein Rücktransport nach Deutschland wurde nötig. Die Kosten für den Ambulanzflug betrugen 65.000 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung übernahm davon nichts, da Saudi-Arabien kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport-Klausel hätte die gesamten Kosten gedeckt.
Häufige Fehler bei der Exportabsicherung
Fehler 1: Territorialen Geltungsbereich nicht prüfen
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ihre bestehende Betriebshaftpflicht oder Produkthaftpflicht automatisch weltweit gilt. In Wirklichkeit ist der Geltungsbereich häufig auf die EU oder den EWR begrenzt. Wer nach Nordamerika, Asien oder Afrika exportiert, braucht eine explizite Erweiterung des Versicherungsschutzes. Prüfen Sie jede Police auf die territoriale Klausel — bevor Sie den ersten Container verschiffen.
Fehler 2: Incoterms-Regelung als ausreichenden Schutz betrachten
Die Incoterms (z. B. FOB, CIF, DDP) regeln nur, wer das Transportrisiko ab welchem Punkt trägt. Sie ersetzen keine Versicherung. Auch wenn der Käufer ab FOB das Risiko übernimmt, tragen Sie bis zum Gefahrübergang das volle Risiko. Und selbst nach dem Gefahrübergang kann ein Schaden Ihr Geschäft belasten — etwa durch Lieferverzögerungen, Reputationsschäden oder Nachlieferungspflichten.
Fehler 3: Hermesdeckung nur für „exotische” Märkte beantragen
Politische Risiken können auch in vermeintlich stabilen Ländern auftreten. Sanktionen, Embargos oder wirtschaftliche Krisen können jedes Land treffen. Die Hermesdeckung ist nicht nur für Schwellenländer sinnvoll — auch für Geschäfte mit längeren Zahlungszielen in OECD-Ländern kann sie die Finanzierung erleichtern und die Bonität des Exporteurs stärken.
Fehler 4: Einzelpolicen statt Generalpolice abschließen
Unternehmen, die regelmäßig exportieren, versichern häufig jede Sendung einzeln. Das ist teurer, verwaltungsaufwändiger und fehleranfällig — eine vergessene Anmeldung bedeutet fehlenden Versicherungsschutz. Eine Generalpolice deckt automatisch alle Sendungen ab und bietet in der Regel günstigere Konditionen.
Fehler 5: Mitarbeiter ohne A1-Bescheinigung ins EU-Ausland entsenden
Bei Entsendungen innerhalb der EU ist die A1-Bescheinigung Pflicht. Sie belegt, dass der Mitarbeiter weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem versichert ist. Fehlt die Bescheinigung, drohen Bußgelder im Einsatzland — in Frankreich beispielsweise bis zu 3.269 Euro pro Verstoß. Manche Länder verweigern ohne A1-Bescheinigung den Zutritt zur Baustelle.
Checkliste: Exportversicherung richtig aufstellen
Nutzen Sie diese Checkliste, um systematisch zu prüfen, ob Ihr Unternehmen ausreichend abgesichert ist:
- Zielländer identifiziert und nach Risikoklassen bewertet
- Exportkreditversicherung (Hermesdeckung) für risikobehaftete Märkte beantragt
- Warentransportversicherung abgeschlossen (Einzelpolice oder Generalpolice)
- Incoterms in allen Lieferverträgen klar definiert und versicherungstechnisch berücksichtigt
- Produkthaftpflicht: territorialer Geltungsbereich auf alle Exportmärkte erweitert
- USA/Kanada-Deckung separat eingeschlossen (falls relevant)
- Rückrufkostenversicherung geprüft (bei physischen Produkten)
- Betriebshaftpflicht: Auslandsdeckung für Montagetätigkeiten und Entsendungen vorhanden
- Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisende und Entsandte abgeschlossen
- Dienstreise-Unfallversicherung vorhanden
- A1-Bescheinigungen für EU-Entsendungen standardmäßig beantragt
- Sozialversicherungsabkommen für Nicht-EU-Entsendungen geprüft
- Rechtsschutzversicherung: Auslands-Vertragsrecht eingeschlossen
- Jährliche Überprüfung aller Exportpolicen im Rahmen der Exportstrategie eingeplant
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Exportversicherung, wenn ich nur innerhalb der EU liefere?
Auch innerhalb der EU bestehen Risiken, die über die normale Betriebsversicherung hinausgehen. Transportschäden können auf jeder Route auftreten, und die Produkthaftung richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem der Schaden eintritt. Eine Warentransportversicherung und die Prüfung des territorialen Geltungsbereichs Ihrer Produkthaftpflicht sind auch bei EU-Exporten empfehlenswert. Bei Zahlungsausfällen innerhalb der EU ist eine private Warenkreditversicherung in der Regel die passendere Lösung als die Hermesdeckung.
Was deckt die Hermesdeckung nicht ab?
Die Hermesdeckung schützt nicht gegen jedes Risiko. Ausgeschlossen sind in der Regel: Qualitätsmängel der gelieferten Ware, Streitigkeiten über Vertragsinhalte, Wechselkursverluste (sofern nicht separat vereinbart) und Lieferverzögerungen, die nicht auf politische Ereignisse zurückzuführen sind. Auch Geschäfte mit Käufern, deren Bonität bereits bei Antragstellung unzureichend ist, werden typischerweise nicht gedeckt.
Wie unterscheidet sich eine Warenkreditversicherung von der Hermesdeckung?
Die Warenkreditversicherung ist eine privatwirtschaftliche Versicherung, die Forderungsausfälle durch Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug des Käufers absichert — unabhängig davon, ob die Ursache politischer oder wirtschaftlicher Natur ist. Sie eignet sich besonders für kurzfristige Forderungen (unter 24 Monate) und wird von privaten Versicherern angeboten. Die Hermesdeckung ist eine staatliche Garantie, die insbesondere bei mittelfristigen und langfristigen Geschäften sowie bei politisch risikobehafteten Ländern zum Einsatz kommt, in denen private Versicherer kein oder nur unzureichendes Angebot machen.
Wie schnell kann ich eine Hermesdeckung beantragen?
Der Antrag auf eine Hermesdeckung sollte frühzeitig gestellt werden — idealerweise bereits während der Auftragsverhandlungen. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität des Geschäfts. Bei Einzeldeckungen für kleinere Geschäfte kann die Zusage innerhalb weniger Wochen erfolgen. Bei Großprojekten oder Geschäften in besonders risikoreichen Ländern kann die Prüfung mehrere Monate dauern. Für wiederkehrende Geschäfte mit denselben Käufern bieten revolvierende Deckungen eine schnellere Lösung.
Kann ich meine bestehende Betriebshaftpflicht einfach auf das Ausland erweitern?
In vielen Fällen ja, aber es kommt auf die Details an. Die meisten Versicherer bieten eine Erweiterung des Geltungsbereichs als Zusatzbaustein an. Für EU-Länder ist das in der Regel unkompliziert und vergleichsweise günstig. Für die USA und Kanada gelten jedoch Sonderbedingungen mit deutlich höheren Prämien und oft separaten Sublimits. Für einige Hochrisikoländer kann eine Erweiterung auch abgelehnt werden. Entscheidend ist, dass die Deckungssumme dem Haftungsniveau des jeweiligen Landes entspricht — was in den USA um ein Vielfaches höher sein kann als in Deutschland.
Quellen
- AGA-Report — Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
- § 4 ProdHaftG — Haftung bei grenzüberschreitendem Produktvertrieb
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