Betriebsschließungsversicherung: Lehren aus der Pandemie
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Die Betriebsschließungsversicherung zahlt, wenn eine Behörde Ihren Betrieb nach dem Infektionsschutzgesetz schließt — relevant vor allem für Gastronomie, Lebensmittelbetriebe und Gesundheitswesen. Seit der Pandemie schließen fast alle neuen Tarife Pandemien aus, und die Prämien sind um 30 bis 50 Prozent gestiegen.
Betriebsschließung ≠ Betriebsunterbrechung
Viele Unternehmer verwechseln die Betriebsschließungsversicherung mit der Betriebsunterbrechungsversicherung — dabei decken sie grundverschiedene Risiken ab:
- Betriebsunterbrechungsversicherung (BU): Ersetzt entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten, wenn ein versicherter Sachschaden (Brand, Wasser, Sturm) den Betrieb zum Stillstand bringt
- Betriebsschließungsversicherung (BS): Zahlt, wenn eine Behörde Ihren Betrieb aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsschutzes schließt — insbesondere nach dem Infektionsschutzgesetz
Die BU braucht einen physischen Schaden als Auslöser. Die BS braucht eine behördliche Anordnung.
Wer braucht eine Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsschließungsversicherung ist primär für Betriebe relevant, die dem Infektionsschutzgesetz unterliegen:
- Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars, Caterer, Hotels
- Lebensmittelhandel und -produktion: Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelbetriebe
- Gesundheitswesen: Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Physiotherapien
- Kinderbetreuung: Kitas, Kindergärten
Diese Betriebe können von der Gesundheitsbehörde geschlossen werden, wenn beispielsweise Salmonellen, Noroviren oder andere meldepflichtige Krankheitserreger im Betrieb auftreten.
Was die Betriebsschließungsversicherung deckt
Versicherte Szenarien
- Behördliche Schließung nach IfSG: Das Gesundheitsamt ordnet die Schließung Ihres Betriebs an, weil ein meldepflichtiger Krankheitserreger nachgewiesen wurde
- Tätigkeitsverbot: Ein Mitarbeiter darf wegen einer meldepflichtigen Erkrankung nicht mehr arbeiten
- Desinfektion: Behördlich angeordnete Desinfektionsmaßnahmen
- Vernichtung von Waren: Kontaminierte Lebensmittel müssen vernichtet werden
Versicherte Kosten
- Fortlaufende Betriebskosten (Miete, Personal, Leasing)
- Entgangener Gewinn für die Dauer der Schließung
- Desinfektionskosten
- Warenverlust (verdorbene oder zu vernichtende Lebensmittel)
- Ermittlungskosten des Gesundheitsamts (je nach Tarif)
Typische Entschädigungsdauer
Die meisten Tarife leisten für 30 bis 60 Schließtage. Manche Tarife bieten bis zu 180 Tage. Die Karenzzeit beträgt in der Regel 2 bis 5 Tage — ab dem ersten Schließtag bis zum Ablauf der Karenzzeit tragen Sie die Kosten selbst.
Die Pandemie-Frage: Was hat sich geändert?
Vor COVID-19
Vor der Pandemie war die Betriebsschließungsversicherung ein Nischenprodukt, das hauptsächlich von Gastronomen und Lebensmittelbetrieben abgeschlossen wurde. Die Prämien waren niedrig, die Bedingungen großzügig.
Die Streitfälle
Während der COVID-19-Pandemie kam es zu tausenden Streitfällen: Versicherer argumentierten, dass allgemeine Lockdowns keine „betriebsbezogene” Schließung nach dem Versicherungsvertrag seien. Die Gerichte urteilten uneinheitlich — manche gaben den Versicherungsnehmern recht, andere den Versicherern.
Heute: Neue Bedingungen
Die Versicherungsbranche hat aus der Pandemie Konsequenzen gezogen:
- Pandemie-Ausschluss: Nahezu alle neuen Tarife schließen Pandemien explizit aus
- Katalog meldepflichtiger Krankheiten: Viele Tarife listen die versicherten Krankheitserreger abschließend auf (positiver Katalog). Neue Erreger sind nur versichert, wenn sie im Katalog stehen
- Höhere Prämien: Die Prämien sind gestiegen — aber die Versicherung ist weiterhin verfügbar
- Kürzere Entschädigungsdauern: Manche Tarife haben die maximale Leistungsdauer reduziert
Betriebsschließung vs. Allgefahrendeckung
| Merkmal | Betriebsschließung (BS) | Betriebsunterbrechung (BU) |
|---|---|---|
| Auslöser | Behördliche Anordnung (IfSG) | Sachschaden (Brand, Wasser, Sturm) |
| Pandemie | Meist ausgeschlossen | Nicht relevant (kein Sachschaden) |
| Zielgruppe | Gastronomie, Lebensmittel, Gesundheit | Alle Gewerbebetriebe |
| Typische Entschädigungsdauer | 30–60 Tage | 6–24 Monate |
| Prämie | Moderat | Umsatzabhängig |
Lohnt sich die Betriebsschließungsversicherung noch?
Ja — für die richtigen Betriebe. Ein Gastronomiebetrieb, der wegen Salmonellen zwei Wochen schließen muss, verliert schnell 30.000 Euro und mehr. Die Betriebsschließungsversicherung kostet typischerweise 500 bis 2.000 Euro im Jahr — ein überschaubarer Beitrag für ein reales Risiko.
Entscheidend ist die Qualität der Bedingungen: Achten Sie auf den Katalog versicherter Krankheitserreger, die Karenzzeit, die Entschädigungsdauer und die Definition der „Schließung” (nur Vollschließung oder auch Teilschließung?).
Kostenbeispiele: Was eine Betriebsschließungsversicherung kostet
Die Prämie richtet sich nach Betriebsart, Umsatz, Mitarbeiterzahl und der gewählten Tagesentschädigung. Die folgenden Beispiele geben eine Orientierung für typische Betriebsgrößen:
| Betriebsart | Jahresumsatz | Tagesentschädigung | Karenz | Laufzeit max. | Jahresprämie ca. |
|---|---|---|---|---|---|
| Restaurant (50 Plätze) | 600.000 € | 2.000 € | 3 Tage | 30 Tage | 700–1.100 € |
| Hotel (40 Zimmer) | 1.200.000 € | 4.000 € | 5 Tage | 60 Tage | 1.400–2.200 € |
| Bäckerei mit Café | 400.000 € | 1.500 € | 2 Tage | 30 Tage | 500–800 € |
| Metzgerei mit Produktion | 800.000 € | 2.500 € | 3 Tage | 45 Tage | 900–1.500 € |
| Kita (80 Plätze) | 350.000 € | 1.200 € | 2 Tage | 30 Tage | 400–700 € |
Die Tagesentschädigung sollte Ihre tatsächlichen Fixkosten (Miete, Personalkosten, Leasingraten, Versicherungsbeiträge) plus den durchschnittlichen Tagesgewinn abdecken. Viele Unternehmer unterschätzen diese Summe — rechnen Sie lieber großzügig als zu knapp.
Seit der Pandemie sind die Prämien im Schnitt um 30 bis 50 Prozent gestiegen. Gleichzeitig haben einige Versicherer den Markt verlassen, sodass die Auswahl kleiner geworden ist. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich deshalb umso mehr.
Schadenszenarien aus der Praxis
Betriebsschließungen sind keine theoretischen Risiken. Die folgenden Fälle zeigen, wie schnell erhebliche finanzielle Schäden entstehen und warum eine Absicherung sinnvoll sein kann.
Salmonellen in der Hotelküche
Ein mittelgroßes Hotel musste nach einem Salmonellennachweis in der Küche für 12 Tage vollständig schließen. Das Gesundheitsamt ordnete neben der Schließung auch eine Grundreinigung und Desinfektion aller Küchenbereiche an. Gesamtschaden: rund 48.000 Euro, zusammengesetzt aus entgangenem Umsatz (ca. 32.000 Euro), fortlaufenden Personalkosten (ca. 11.000 Euro) und Desinfektionskosten (ca. 5.000 Euro). Die Betriebsschließungsversicherung ersetzte nach drei Karenztagen insgesamt 36.000 Euro — der Betrieb konnte die Durststrecke überstehen.
Norovirus in der Kita
In einer Kindertagesstätte mit 60 Plätzen brach ein Norovirus-Ausbruch aus. Die zuständige Behörde ordnete eine zweiwöchige Schließung an, bis keine neuen Fälle mehr auftraten. Die Einrichtung hatte in dieser Zeit keine Einnahmen, musste aber die 8 Erzieherinnen weiter bezahlen. Der wirtschaftliche Schaden lag bei etwa 22.000 Euro. Ohne Versicherung hätte der Träger diese Kosten vollständig aus Rücklagen decken müssen.
Legionellen im Restaurantbetrieb
Bei einer behördlichen Routinekontrolle wurden in der Wasserleitung eines Restaurants Legionellen in kritischer Konzentration festgestellt. Das Gesundheitsamt untersagte den Betrieb für 18 Tage, bis die Sanierung der Wasserleitungen abgeschlossen und eine erneute Beprobung negativ war. Neben dem Umsatzausfall von rund 27.000 Euro fielen Sanierungskosten von 8.000 Euro an. Die Betriebsschließungsversicherung übernahm die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn — die Sanierung selbst war nicht versichert, konnte jedoch über die Gebäudeversicherung des Vermieters gedeckt werden.
Tuberkulose-Verdacht in der Bäckerei
Ein Mitarbeiter einer Bäckerei mit angeschlossenem Café wurde positiv auf Tuberkulose getestet. Das Gesundheitsamt verhängte ein sofortiges Tätigkeitsverbot für den Mitarbeiter und ordnete Untersuchungen aller Kollegen an. Obwohl der Betrieb nur für 5 Tage geschlossen wurde, betrug der Schaden rund 9.500 Euro — vor allem durch Umsatzausfall und die notwendige Entsorgung aller offenen Backwaren. Ohne Versicherung hätte die Inhaberin diesen Betrag aus eigener Tasche tragen müssen.
Ihren Schutz professionell prüfen
Als Ihr Versicherungsmakler vergleiche ich die Bedingungen der Betriebsschließungsversicherungen am Markt und finde den Tarif, der zu Ihrem Betrieb passt — mit realistischem Leistungsversprechen, nicht mit Ausschlüssen im Kleingedruckten.
Häufige Fehler beim Abschluss
Die Betriebsschließungsversicherung ist kein Standardprodukt, das man ungeprüft abschließen sollte. In der Beratungspraxis begegnen mir immer wieder dieselben Fehler, die im Schadenfall zu bösen Überraschungen führen.
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Tagesentschädigung zu niedrig angesetzt: Viele Unternehmer orientieren sich nur am Gewinn und vergessen die Fixkosten. Wenn Ihr Betrieb zwei Wochen geschlossen ist, laufen Miete, Löhne, Leasingraten und Versicherungsbeiträge weiter. Die Tagesentschädigung muss diese Fixkosten plus den entgangenen Gewinn abdecken — sonst bleiben Sie auf einem erheblichen Teil des Schadens sitzen.
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Erregerkatalog nicht geprüft: Seit der Pandemie arbeiten viele Versicherer mit einem abschließenden Erregerkatalog. Das bedeutet: Nur die namentlich aufgeführten Krankheitserreger sind versichert. Wenn ein neuer Erreger auftaucht, der nicht im Katalog steht, zahlt die Versicherung nicht. Achten Sie darauf, dass der Katalog möglichst umfassend ist und idealerweise eine Nachversicherungsgarantie für neu in das IfSG aufgenommene Erreger enthält.
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Karenzzeit übersehen: Eine Karenzzeit von 5 Tagen klingt nach wenig — bedeutet aber bei einer 10-tägigen Schließung, dass Sie nur 5 Tage Entschädigung erhalten. Bei kürzeren Schließungen kann es passieren, dass die Karenzzeit die gesamte Schließungsdauer auffrisst und Sie gar keine Leistung bekommen. Wählen Sie die kürzeste verfügbare Karenzzeit, auch wenn die Prämie dann etwas höher ausfällt.
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Teilschließung nicht mitversichert: Manche Tarife leisten nur bei einer vollständigen Schließung Ihres Betriebs. Wenn das Gesundheitsamt nur Ihre Küche schließt, Sie aber den Ausschank weiterführen dürfen, zahlt ein solcher Tarif nichts. Prüfen Sie, ob auch Teilschließungen und eingeschränkte Betriebserlaubnisse versichert sind.
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Bestandsvertrag nicht an Pandemie-Änderungen angepasst: Wer vor 2020 eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hat, sollte die Bedingungen prüfen lassen. Manche Altverträge bieten tatsächlich noch einen weiteren Deckungsumfang als neue Tarife — andere wurden vom Versicherer bereits einseitig angepasst. Ein regelmäßiger Vertragscheck schützt vor unangenehmen Überraschungen.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Betriebsschließungsversicherung Pflicht? Nein, es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung. Für Betriebe in der Gastronomie, Lebensmittelverarbeitung und im Gesundheitswesen ist sie jedoch dringend empfehlenswert, weil das Risiko einer behördlichen Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz hier besonders hoch ist.
Zahlt die Versicherung auch bei freiwilliger Schließung? In der Regel nicht. Die Betriebsschließungsversicherung setzt eine behördliche Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz voraus. Wenn Sie Ihren Betrieb aus eigenem Entschluss schließen — etwa weil Sie einen Verdachtsfall vermuten, aber noch keine behördliche Verfügung vorliegt — besteht kein Versicherungsschutz. Warten Sie die behördliche Anordnung ab und dokumentieren Sie diese sorgfältig.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter erkrankt, der Betrieb aber weiterlaufen darf? Wenn das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot für einen einzelnen Mitarbeiter ausspricht, ohne den gesamten Betrieb zu schließen, greift in vielen Tarifen die Entschädigung für das Tätigkeitsverbot. Diese deckt in der Regel die Kosten für die Ersatzkraft und den Verdienstausfall des betroffenen Mitarbeiters. Der Betriebsinhaber erhält nach § 56 IfSG zudem eine Entschädigung vom Staat, die allerdings begrenzt ist und oft erst nach Wochen ausgezahlt wird.
Wie schnell muss ich den Schaden melden? Die meisten Versicherungsbedingungen verlangen eine unverzügliche Meldung — in der Praxis bedeutet das innerhalb weniger Tage nach Kenntnis der behördlichen Anordnung. Dokumentieren Sie den Schließungsbescheid, den Zeitraum der Schließung und alle entstandenen Kosten von Anfang an. Verspätete Meldungen können zu Leistungskürzungen oder sogar zur Ablehnung des Schadens führen.
Kann ich die Betriebsschließungsversicherung steuerlich absetzen? Ja. Die Beiträge zur Betriebsschließungsversicherung sind als Betriebsausgabe vollständig steuerlich absetzbar, da es sich um eine betrieblich veranlasste Versicherung handelt. Im Gegenzug sind die Versicherungsleistungen im Schadenfall als Betriebseinnahme zu versteuern.
Quellen
Weiterlesen
- Betriebsunterbrechung: So schützen Sie Ihren Umsatz
- Gastronomie-Versicherungen: Leitfaden
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