bAV Entgeltumwandlung: Lohnt es sich für Arbeitnehmer wirklich?
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Entgeltumwandlung spart Steuern und Sozialabgaben — aber kostet auch gesetzliche Rentenansprüche. Der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 % macht die bAV in den meisten Fällen lohnend. Wann es sich lohnt und wann Sie besser privat vorsorgen.
Was ist Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt — bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Das senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit die monatliche Belastung.
Sie haben als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) — Ihr Arbeitgeber kann das nicht ablehnen. Über den Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse) entscheidet der Arbeitgeber, sofern kein Tarifvertrag anderes vorschreibt.
Die Förderbeträge 2026
| Grenze | Betrag 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Steuer- und SV-freie Einzahlung (§ 3 Nr. 63 EStG) | 338 Euro/Monat (4.056 Euro/Jahr) | Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze |
| Zusätzliche steuerfreie Einzahlung | bis weitere 1.800 Euro/Jahr | Nur steuerfrei, nicht SV-frei |
| Beitragsbemessungsgrenze RV (West) 2026 | 8.450 Euro/Monat (101.400 Euro/Jahr) | Basis für Berechnung |
Der steuer- und sozialabgabenfreie Höchstbetrag beträgt damit 338 Euro pro Monat (4 % von 101.400 Euro Jahres-BBG). Bis zu diesem Betrag lohnt die Entgeltumwandlung am stärksten.
Rechenbeispiel: Was Sie netto sparen
Situation: Angestellter, Bruttogehalt 4.000 Euro/Monat, Steuerklasse I, ledig, keine Kinder.
| Ohne bAV | Mit bAV (100 Euro Umwandlung) | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000 Euro | 4.000 Euro |
| Entgeltumwandlung | 0 Euro | −100 Euro |
| Beitragspflichtiges Einkommen | 4.000 Euro | 3.900 Euro |
| Lohnsteuer (ca.) | 700 Euro | 672 Euro |
| Sozialabgaben (ca. 20 %) | 800 Euro | 780 Euro |
| Nettoverdienst | 2.500 Euro | 2.448 Euro |
| Netto-Eigenaufwand für 100 Euro bAV | — | 52 Euro |
Das bedeutet: 100 Euro in die bAV kosten Sie netto nur etwa 52 Euro. Der Rest kommt aus Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis.
Der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss: 15 %
Seit 2019 ist der Arbeitgeberzuschuss bei Neuverträgen Pflicht, seit 2022 auch bei Altverträgen:
- Arbeitgeber müssen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss hinzufügen
- Voraussetzung: Der Arbeitgeber spart durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben ein (was fast immer der Fall ist)
- Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr als 15 % — fragen Sie aktiv nach
Beispiel mit 15 % Arbeitgeberzuschuss:
| Betrag | |
|---|---|
| Ihr Beitrag (netto kostet Sie 52 Euro) | 100 Euro |
| Arbeitgeberzuschuss (15 %) | 15 Euro |
| Gesamteinzahlung in die bAV | 115 Euro |
Sie zahlen netto 52 Euro und bekommen 115 Euro in Ihre Altersvorsorge. Das entspricht einer sofortigen Rendite von über 100 % auf Ihren Nettoeinsatz — noch bevor die Kapitalanlage irgendwelche Erträge erwirtschaftet hat.
Wann lohnt sich die bAV, wann nicht?
Lohnt sich:
✅ Arbeitgeber zahlt mehr als 15 % Zuschuss — Je höher der Zuschuss, desto attraktiver.
✅ Hohes Einkommen (Steuersatz > 30 %) — Die Steuerersparnis fällt größer aus.
✅ Direktversicherung mit günstigen Konditionen — Transparente Kosten, gute Fondsauswahl.
✅ Langer Anlagehorizont (mehr als 15 Jahre bis zur Rente) — Zeit, um Kapitalmärktschwankungen auszugleichen.
Lohnt sich weniger oder gar nicht:
❌ Arbeitgeber zahlt nur das Pflichtminimum (15 %) und der Vertrag ist teuer — Bei hohen Versicherungskosten kann die Netto-Rendite negativ sein.
❌ Bald in Rente (weniger als 5 Jahre) — Zu kurzer Anlagehorizont, Abschlusskosten fallen ins Gewicht.
❌ Niedrigeinkommen nahe dem Grundfreibetrag — Kaum Steuerersparnis, dafür Rentenabzüge im Alter.
❌ Schlechte Vertragskonditionen (hohe Kosten, keine Fondsanlage) — In diesem Fall privat anlegen.
Der Haken: Niedrigere gesetzliche Rente
Entgeltumwandlung senkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Das hat eine Kehrseite: Sie erwerben weniger Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Faustregel: Pro Jahr mit 100 Euro monatlicher Entgeltumwandlung sinkt Ihre spätere gesetzliche Rente um ca. 1,00–1,50 Euro pro Monat (lebenslang). Bei 30 Jahren Entgeltumwandlung summiert sich das auf ca. 30–45 Euro weniger gesetzliche Monatsrente.
Dieser Effekt muss gegen die Leistungen der bAV aufgewogen werden. In den meisten Fällen überwiegen die Vorteile — aber das hängt stark vom konkreten bAV-Vertrag ab.
Besteuerung im Rentenalter
Die Auszahlungen aus der bAV werden im Rentenalter als sonstige Einkünfte voll versteuert. Zusätzlich fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an — allerdings nur für GKV-Pflichtversicherte im Rentenalter (Pflichtmitglieder der KVDR): ca. 15 % des Auszahlungsbetrags (voller KV-Beitrag ohne Arbeitgeberanteil). PKV-versicherte Rentner zahlen keinen gesonderten KV-Beitrag auf bAV-Leistungen.
Das klingt nachteilig — ist aber in den meisten Fällen trotzdem vorteilhaft, weil:
- Der Steuersatz im Rentenalter meist niedriger ist als während der Berufstätigkeit
- Die Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis in der Ansparphase die spätere Steuerlast in der Regel überwiegt
- Der Arbeitgeberzuschuss einen erheblichen Puffer schafft
Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten
- Arbeitgeber nach bAV-Angebot und Arbeitgeberzuschuss fragen (mehr als 15 % möglich?)
- Konditionen des angebotenen Vertrags prüfen (Kosten, Fondsauswahl)
- Berechnung des Netto-Eigenaufwands anfordern
- Gesamtförderung vergleichen mit privater Anlage (ETF-Sparplan)
- Auswirkungen auf die gesetzliche Rente einkalkulieren (ca. 1–1,50 Euro weniger Monatsrente pro Jahr mit 100 Euro monatlicher Umwandlung)
- Bei Arbeitgeberwechsel: bAV-Übertragbarkeit klären
bAV und private Altersvorsorge kombinieren
Die bAV ersetzt keine private Altersvorsorge — sie ergänzt sie. Sinnvoll ist eine Kombination:
- bAV (bis zum steuer- und SV-freien Höchstbetrag nutzen, insbesondere bei gutem Arbeitgeberzuschuss)
- Altersvorsorgedepot ab 2027 (staatlich geförderter ETF-Baustein für flexible Ergänzung)
- Private ETF-Anlage (für den Teil, der über die geförderten Grenzen hinausgeht)
→ Altersvorsorgedepot 2027: Die neue ETF-Rente → bAV für Arbeitgeber — Pflichten und Möglichkeiten → Versorgungslücke berechnen