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bAV Entgeltumwandlung: Lohnt es sich für Arbeitnehmer wirklich?

10 Min. Lesezeit Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Entgeltumwandlung spart Steuern und Sozialabgaben — aber kostet auch gesetzliche Rentenansprüche. Der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 % macht die bAV in den meisten Fällen lohnend. Wann es sich lohnt und wann Sie besser privat vorsorgen.

Was ist Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt — bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Das senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit die monatliche Belastung.

Sie haben als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) — Ihr Arbeitgeber kann das nicht ablehnen. Über den Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse) entscheidet der Arbeitgeber, sofern kein Tarifvertrag anderes vorschreibt.

Die Förderbeträge 2026

GrenzeBetrag 2026Bedeutung
Steuer- und SV-freie Einzahlung (§ 3 Nr. 63 EStG)338 Euro/Monat (4.056 Euro/Jahr)Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
Zusätzliche steuerfreie Einzahlungbis weitere 1.800 Euro/JahrNur steuerfrei, nicht SV-frei
Beitragsbemessungsgrenze RV (West) 20268.450 Euro/Monat (101.400 Euro/Jahr)Basis für Berechnung

Der steuer- und sozialabgabenfreie Höchstbetrag beträgt damit 338 Euro pro Monat (4 % von 101.400 Euro Jahres-BBG). Bis zu diesem Betrag lohnt die Entgeltumwandlung am stärksten.

Rechenbeispiel: Was Sie netto sparen

Situation: Angestellter, Bruttogehalt 4.000 Euro/Monat, Steuerklasse I, ledig, keine Kinder.

Ohne bAVMit bAV (100 Euro Umwandlung)
Bruttogehalt4.000 Euro4.000 Euro
Entgeltumwandlung0 Euro−100 Euro
Beitragspflichtiges Einkommen4.000 Euro3.900 Euro
Lohnsteuer (ca.)700 Euro672 Euro
Sozialabgaben (ca. 20 %)800 Euro780 Euro
Nettoverdienst2.500 Euro2.448 Euro
Netto-Eigenaufwand für 100 Euro bAV52 Euro

Das bedeutet: 100 Euro in die bAV kosten Sie netto nur etwa 52 Euro. Der Rest kommt aus Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis.

Der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss: 15 %

Seit 2019 ist der Arbeitgeberzuschuss bei Neuverträgen Pflicht, seit 2022 auch bei Altverträgen:

  • Arbeitgeber müssen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss hinzufügen
  • Voraussetzung: Der Arbeitgeber spart durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben ein (was fast immer der Fall ist)
  • Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr als 15 % — fragen Sie aktiv nach

Beispiel mit 15 % Arbeitgeberzuschuss:

Betrag
Ihr Beitrag (netto kostet Sie 52 Euro)100 Euro
Arbeitgeberzuschuss (15 %)15 Euro
Gesamteinzahlung in die bAV115 Euro

Sie zahlen netto 52 Euro und bekommen 115 Euro in Ihre Altersvorsorge. Das entspricht einer sofortigen Rendite von über 100 % auf Ihren Nettoeinsatz — noch bevor die Kapitalanlage irgendwelche Erträge erwirtschaftet hat.

Wann lohnt sich die bAV, wann nicht?

Lohnt sich:

Arbeitgeber zahlt mehr als 15 % Zuschuss — Je höher der Zuschuss, desto attraktiver.

Hohes Einkommen (Steuersatz > 30 %) — Die Steuerersparnis fällt größer aus.

Direktversicherung mit günstigen Konditionen — Transparente Kosten, gute Fondsauswahl.

Langer Anlagehorizont (mehr als 15 Jahre bis zur Rente) — Zeit, um Kapitalmärktschwankungen auszugleichen.

Lohnt sich weniger oder gar nicht:

Arbeitgeber zahlt nur das Pflichtminimum (15 %) und der Vertrag ist teuer — Bei hohen Versicherungskosten kann die Netto-Rendite negativ sein.

Bald in Rente (weniger als 5 Jahre) — Zu kurzer Anlagehorizont, Abschlusskosten fallen ins Gewicht.

Niedrigeinkommen nahe dem Grundfreibetrag — Kaum Steuerersparnis, dafür Rentenabzüge im Alter.

Schlechte Vertragskonditionen (hohe Kosten, keine Fondsanlage) — In diesem Fall privat anlegen.

Der Haken: Niedrigere gesetzliche Rente

Entgeltumwandlung senkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Das hat eine Kehrseite: Sie erwerben weniger Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Faustregel: Pro Jahr mit 100 Euro monatlicher Entgeltumwandlung sinkt Ihre spätere gesetzliche Rente um ca. 1,00–1,50 Euro pro Monat (lebenslang). Bei 30 Jahren Entgeltumwandlung summiert sich das auf ca. 30–45 Euro weniger gesetzliche Monatsrente.

Dieser Effekt muss gegen die Leistungen der bAV aufgewogen werden. In den meisten Fällen überwiegen die Vorteile — aber das hängt stark vom konkreten bAV-Vertrag ab.

Besteuerung im Rentenalter

Die Auszahlungen aus der bAV werden im Rentenalter als sonstige Einkünfte voll versteuert. Zusätzlich fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an — allerdings nur für GKV-Pflichtversicherte im Rentenalter (Pflichtmitglieder der KVDR): ca. 15 % des Auszahlungsbetrags (voller KV-Beitrag ohne Arbeitgeberanteil). PKV-versicherte Rentner zahlen keinen gesonderten KV-Beitrag auf bAV-Leistungen.

Das klingt nachteilig — ist aber in den meisten Fällen trotzdem vorteilhaft, weil:

  1. Der Steuersatz im Rentenalter meist niedriger ist als während der Berufstätigkeit
  2. Die Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis in der Ansparphase die spätere Steuerlast in der Regel überwiegt
  3. Der Arbeitgeberzuschuss einen erheblichen Puffer schafft

Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten

  • Arbeitgeber nach bAV-Angebot und Arbeitgeberzuschuss fragen (mehr als 15 % möglich?)
  • Konditionen des angebotenen Vertrags prüfen (Kosten, Fondsauswahl)
  • Berechnung des Netto-Eigenaufwands anfordern
  • Gesamtförderung vergleichen mit privater Anlage (ETF-Sparplan)
  • Auswirkungen auf die gesetzliche Rente einkalkulieren (ca. 1–1,50 Euro weniger Monatsrente pro Jahr mit 100 Euro monatlicher Umwandlung)
  • Bei Arbeitgeberwechsel: bAV-Übertragbarkeit klären

bAV und private Altersvorsorge kombinieren

Die bAV ersetzt keine private Altersvorsorge — sie ergänzt sie. Sinnvoll ist eine Kombination:

  1. bAV (bis zum steuer- und SV-freien Höchstbetrag nutzen, insbesondere bei gutem Arbeitgeberzuschuss)
  2. Altersvorsorgedepot ab 2027 (staatlich geförderter ETF-Baustein für flexible Ergänzung)
  3. Private ETF-Anlage (für den Teil, der über die geförderten Grenzen hinausgeht)

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