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Planerhaftpflicht: HOAI-Phasen, Nachhaftung und Kostenvergleich nach Bürogröße

Aktualisiert: 18. März 2026 15 Min. Lesezeit Von Thorsten Schreier

Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.

Auf einen Blick: Architekten und Ingenieure haften bis zu zehn Jahre nach Projektabnahme für Planungsfehler. Die Berufshaftpflicht kostet je nach Bürogröße 1.500 bis 40.000 Euro pro Jahr, und eine Run-off-Deckung bei Büroschließung (5 bis 10 Jahre Nachhaftung) ist zwingend erforderlich.

Warum planende Berufe besonders hohe Haftungsrisiken tragen

Architekten und Ingenieure verantworten Projekte mit Millionenwerten. Ein Planungsfehler bei der Entwässerung, eine falsche Statikberechnung oder eine fehlerhafte Ausschreibung kann Schadenersatzforderungen auslösen, die das Vielfache des Honorars betragen. Gleichzeitig zeigen sich Baumängel oft erst Jahre nach der Fertigstellung — die Nachhaftung ist ein Langzeitrisiko, das viele Planer unterschätzen.

Welche Versicherungen in Ihrer Situation Priorität haben, erfahren Sie in unserer Lebenswelt Architekten & Ingenieure.

Berufshaftpflicht: Pflicht und Kernstück

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure in den meisten Landesbauordnungen vorgeschrieben. Sie deckt Vermögensschäden durch Planungs-, Beratungs- und Überwachungsfehler.

Mindestdeckungssummen vs. empfohlene Summen

FachrichtungGesetzliches MinimumEmpfohlen
Hochbau-Architekt1,5 Mio. Euro (je nach LBO)3–5 Mio. Euro
Tragwerksplaner1,5 Mio. Euro3–5 Mio. Euro
TGA-Planer500.000 Euro1–3 Mio. Euro
Innenarchitekt500.000 Euro1–2 Mio. Euro
Landschaftsarchitekt500.000 Euro1–2 Mio. Euro

Die richtige Deckungssumme orientiert sich am maximalen Projektvolumen, nicht am Jahresumsatz. Ein Büro mit 200.000 Euro Umsatz, das ein 5-Millionen-Euro-Projekt betreut, braucht eine Deckung, die zum Projektwert passt.

Leistungsphasen nach HOAI

Ihre Police muss alle Leistungsphasen abdecken, die Sie tatsächlich erbringen:

  • LP 1–4 (Planung) — Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung. Hauptrisiko: Planungsfehler, fehlerhafte Flächenberechnung, nicht genehmigungsfähiger Entwurf.
  • LP 5–7 (Vorbereitung) — Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe. Hauptrisiko: Fehlerhafte Ausschreibung, falsche Mengenangaben, unvollständige Leistungsverzeichnisse.
  • LP 8 (Bauüberwachung) — Die haftungsträchtigste Phase. Fehler in der Bauüberwachung können zu Personen- und Sachschäden führen. Wenn der bauleitende Architekt übersieht, dass der Estrichleger die Trocknungszeit nicht einhält, haftet er für die Folgeschäden.
  • LP 9 (Objektbetreuung) — Gewährleistungsverfolgung. Hier beginnt die Phase, in der Nachhaftung besonders relevant wird.

Sondertätigkeiten separat einschließen

Folgende Tätigkeiten sind in der Standard-Berufshaftpflicht oft nicht automatisch enthalten:

  • SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach Baustellenverordnung)
  • Energieberatung und Ausstellung von Energieausweisen
  • Brandschutzplanung
  • Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit
  • Generalplanung oder Projektsteuerung

Jede dieser Tätigkeiten muss dem Versicherer gemeldet und in der Police eingeschlossen sein — sonst kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern.

Nachhaftung: Das Langzeitrisiko

Baumängel zeigen sich oft erst Jahre nach der Fertigstellung: Undichte Flachdächer, Risse in der Fassade, fehlerhafte Abdichtung im Kellerbereich. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Bei arglistig verschwiegenen Mängeln sogar drei Jahre ab Kenntnis, maximal zehn Jahre.

Nachhaftung bei Büroschließung oder Ruhestand

Besonders kritisch wird es, wenn Sie Ihr Büro schließen oder in den Ruhestand gehen. Ihre laufende Police endet — aber Ansprüche aus früheren Projekten können noch Jahre danach kommen. Ohne Nachhaftungsdeckung stehen Sie ohne Schutz da.

Empfehlung: Nachhaftungsfrist von mindestens fünf Jahren nach Büroschließung. Bei sicherheitsrelevanten Planungen (Statik, Brandschutz) möglichst zehn Jahre. Die Kosten für eine Nachhaftungspolice (Run-off-Deckung) sollten Sie bei der Ruhestandsplanung einkalkulieren.

Run-off-Deckung: Kosten und Optionen

Eine Run-off-Police wird als Einmalbeitrag bei Büroschließung fällig. Die Höhe richtet sich nach der bisherigen Deckungssumme, der gewünschten Nachhaftungsdauer und der Schadenshistorie. Als Orientierung:

BürogrößeDeckungssumme5 Jahre Run-off10 Jahre Run-off
Einzelarchitekt1,5 Mio. Euro3.000–6.000 Euro5.000–10.000 Euro
Kleinbüro (3–5 Mitarbeiter)3 Mio. Euro8.000–15.000 Euro14.000–25.000 Euro
Mittleres Büro (10–20 Mitarbeiter)5 Mio. Euro15.000–30.000 Euro25.000–50.000 Euro
Großbüro mit Generalplanung5–10 Mio. Euro30.000–70.000 Euro50.000–120.000 Euro

Diese Beträge erscheinen hoch, stehen aber in keinem Verhältnis zu einem ungedeckten Schadenfall. Eine Feuchtigkeitssanierung wegen fehlerhafter Abdichtungsplanung kostet schnell 200.000 Euro aufwärts — ohne Versicherungsschutz haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Wann die Nachhaftungsfrist zu laufen beginnt

Der Beginn der Nachhaftung hängt davon ab, wie Ihr Vertrag die „Nachmeldefrist” definiert. Üblich sind zwei Varianten:

  • Verstoßprinzip — Gedeckt ist der Zeitpunkt des Planungsfehlers. Liegt der Fehler im versicherten Zeitraum, greift der Schutz auch bei späterer Schadenmeldung.
  • Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made) — Gedeckt ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauherr den Anspruch erhebt. Ohne ausreichende Nachhaftungsfrist können Sie bei spät entdeckten Mängeln ohne Schutz dastehen.

Prüfen Sie, welches Prinzip Ihre Police verwendet. Bei Claims-made-Verträgen ist eine längere Run-off-Deckung besonders wichtig.

Arbeitsgemeinschaften und Bietergemeinschaften

Bei ARGE-Projekten haften die Partner gesamtschuldnerisch — der Bauherr kann sich den Partner aussuchen, den er in Anspruch nimmt. Sie können also für Fehler eines Partners haften, auf die Sie keinen Einfluss hatten.

Gesamtschuldnerische Haftung in der Praxis

Gesamtschuldnerisch bedeutet: Der Geschädigte kann den gesamten Schaden von einem einzelnen Partner fordern — unabhängig davon, wer den Fehler verursacht hat. Zwar besteht ein Ausgleichsanspruch gegen die anderen Partner, doch wenn ein Partner insolvent oder unterversichert ist, bleibt der in Anspruch genommene Partner auf seinem Anteil sitzen.

Checkliste vor ARGE-Projektbeginn

  • Versicherungsnachweise aller Partner einholen — Bestätigung der Berufshaftpflicht mit Deckungssumme und Laufzeit. Nicht nur die Police-Nummer, sondern eine aktuelle Bestätigung des Versicherers.
  • Deckungssumme am Projektvolumen messen — Reicht die Deckung jedes Partners für den anteiligen Schadenswert? Bei einem 10-Millionen-Euro-Projekt sollte kein Partner nur 500.000 Euro Deckung haben.
  • Projektspezifische Exzedentendeckung prüfen — Bei Großprojekten kann eine gemeinsame Projekt-Police sinnvoll sein, die über die Einzelpolicen hinaus greift.
  • Gesamtschuldnerische Haftung im ARGE-Vertrag regeln — Innenausgleich, Haftungsquoten und Freistellungsvereinbarungen schriftlich fixieren.
  • Nachhaftung für das ARGE-Projekt klären — Was passiert, wenn ein Partner sein Büro während der Gewährleistungsfrist schließt?
  • Versicherung über die ARGE-Beteiligung informieren — Manche Policen schließen ARGE-Projekte aus oder verlangen eine gesonderte Meldung.

Kosten der Berufshaftpflicht

Die Prämie hängt von Umsatz, Tätigkeitsprofil und Schadenshistorie ab:

BürogrößeDeckungssummeJahresprämie (ca.)
Einzelarchitekt, 100.000 Euro Umsatz1,5 Mio. Euro1.500–2.500 Euro
Kleinbüro (3–5 Mitarbeiter)3 Mio. Euro3.000–6.000 Euro
Mittleres Büro (10–20 Mitarbeiter)5 Mio. Euro6.000–15.000 Euro
Großbüro mit Generalplanung5–10 Mio. Euro15.000–40.000 Euro

Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht: Zwei verschiedene Risikobereiche

Diese beiden Versicherungen werden häufig verwechselt, decken aber grundlegend verschiedene Schadenarten ab. Planende Berufe brauchen in der Regel beide.

Was die Berufshaftpflicht abdeckt

Die Berufshaftpflicht (auch: Planerhaftpflicht oder Architektenhaftpflicht) schützt vor Vermögensschäden, die aus der beruflichen Tätigkeit entstehen — also aus Planungs-, Beratungs- und Überwachungsfehlern. Typische Schadenfälle:

  • Fehlerhafte Statikberechnung führt zu Nachbesserungskosten
  • Falsche Ausschreibung verursacht Mehrkosten beim Bauherrn
  • Mangelhafte Bauüberwachung bleibt unentdeckt bis zur Gewährleistung
  • Flächenberechnung stimmt nicht, Bauherr erleidet wirtschaftlichen Nachteil

Was die Betriebshaftpflicht abdeckt

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs entstehen — aber nicht aus der eigentlichen Planungsleistung:

  • Ein Baustellenbesucher stolpert über Ihr Vermessungsgerät und verletzt sich
  • Beim Bürotag stürzt ein Mandant auf dem nassen Flur
  • Ihr Mitarbeiter beschädigt bei einer Begehung fremdes Eigentum
  • Auf einer von Ihnen betreuten Baustelle fällt ein Gegenstand auf ein geparktes Fahrzeug

Vergleich auf einen Blick

MerkmalBerufshaftpflichtBetriebshaftpflicht
SchadenartVermögensschädenPersonen- und Sachschäden
AuslöserPlanungs-/BeratungsfehlerBetriebliche Tätigkeit
Gesetzliche PflichtJa (LBO, Kammerrecht)Nein, aber dringend empfohlen
Typische Deckungssumme1,5–10 Mio. Euro3–5 Mio. Euro (pauschal)
Nachhaftung nötigJa, zwingendNein (endet mit Betrieb)
Selbstbehalt üblichJa (500–5.000 Euro)Nein oder gering

Ohne Betriebshaftpflicht sind Sie bei einem Personenschaden auf der Baustelle ungeschützt — die Berufshaftpflicht springt hier nicht ein, weil es sich nicht um einen Planungsfehler handelt. Umgekehrt zahlt die Betriebshaftpflicht nicht bei einer fehlerhaften Entwässerungsplanung. Beide Policen ergänzen sich und lassen sich bei vielen Versicherern als Paket abschließen.

Weitere wichtige Versicherungen

  • Betriebshaftpflicht — Für Personen- und Sachschäden auf der Baustelle und im Büro, die nicht aus Planungsfehlern resultieren (z. B. ein Besucher stürzt im Büro).
  • Cyber-Versicherung — BIM-Modelle, CAD-Daten und Planungsunterlagen sind geschäftskritisch. Ein Ransomware-Angriff kann laufende Projekte lahmlegen.
  • D&O-Versicherung — Für Inhaber von Planungsgesellschaften (GmbH, PartG mbB). Schützt das Privatvermögen bei Managementfehlern.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung — Für freiberufliche Architekten und Ingenieure existenziell. Die Leistungen der Versorgungswerke reichen bei Berufsunfähigkeit nicht aus.
  • Firmen-Rechtsschutz — Honorarstreitigkeiten, Vertragsrecht, Baumängelprozesse.

Häufige Fehler bei der Absicherung planender Berufe

  • Deckungssumme am Umsatz statt am Projektvolumen orientiert — Ein Büro mit 150.000 Euro Umsatz, das ein 8-Millionen-Euro-Projekt plant, braucht eine Deckung, die zum Projektwert passt. Die Umsatzhöhe sagt nichts über das Schadenspotenzial.
  • Sondertätigkeiten nicht gemeldet — SiGeKo, Energieberatung oder Brandschutzplanung sind in der Standardpolice oft ausgeschlossen. Wer diese Leistungen erbringt, ohne sie dem Versicherer zu melden, riskiert im Schadenfall eine Leistungsverweigerung.
  • Keine Nachhaftung bei Büroschließung eingeplant — Viele Planer schließen ihr Büro und vergessen die Run-off-Deckung. Fünf Jahre später kommt eine Schadenforderung — und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr.
  • ARGE-Partner nicht auf Versicherungsschutz geprüft — Bei gesamtschuldnerischer Haftung nützt Ihre eigene Police wenig, wenn der Partner unterversichert ist und Sie für seinen Fehler in Anspruch genommen werden.
  • Betriebshaftpflicht vergessen — Die Berufshaftpflicht deckt nur Vermögensschäden aus Planungsfehlern. Für Personenschäden auf der Baustelle oder im Büro brauchen Sie zusätzlich eine Betriebshaftpflicht.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Berufshaftpflicht, wenn ich nur Innenarchitektur mache?

Ja. Auch bei Innenarchitektur können Planungsfehler erhebliche Vermögensschäden verursachen — falsche Materialspezifikation, nicht tragfähige Zwischenwände, fehlerhafte Haustechnik-Planung. Die Pflicht zur Berufshaftpflicht ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung und dem Kammerrecht.

Was passiert, wenn meine Deckungssumme für ein Großprojekt nicht reicht?

Für Einzelprojekte, die Ihre Jahreshöchstleistung übersteigen könnten, gibt es projektspezifische Exzedentenversicherungen. Diese erhöhen die Deckung für ein einzelnes Projekt, ohne Ihre Grundpolice zu verändern. Die Kosten werden oft auf die Projektkosten umgelegt.

Muss ich meine Police kündigen, wenn ich in den Ruhestand gehe?

Nein — Sie sollten sie sogar weiterlaufen lassen oder in eine Nachhaftungspolice umwandeln. Ansprüche aus früheren Projekten können Sie noch bis zu fünf Jahre (bei arglistig verschwiegenen Mängeln bis zu zehn Jahre) nach Abnahme treffen.

Wie funktioniert der Selbstbehalt bei der Berufshaftpflicht?

Die meisten Policen für planende Berufe enthalten einen Selbstbehalt pro Schadenfall, typischerweise zwischen 500 und 5.000 Euro. Manche Versicherer bieten gestaffelte Modelle an: einen niedrigeren Selbstbehalt für Personenschäden und einen höheren für reine Vermögensschäden. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Jahresprämie, erhöht aber Ihr finanzielles Risiko bei Kleinschäden. Prüfen Sie, ob die Prämienersparnis den höheren Selbstbehalt rechtfertigt — bei häufigen Honorarstreitigkeiten oder kleinen Planungskorrekturen summiert sich ein hoher Selbstbehalt schnell.

Brauche ich als angestellter Architekt eine eigene Berufshaftpflicht?

Im Angestelltenverhältnis haftet grundsätzlich Ihr Arbeitgeber über seine Büro-Police. Eine eigene Berufshaftpflicht brauchen Sie als Angestellter in der Regel nicht — vorausgesetzt, Sie erbringen keine selbständigen Nebentätigkeiten. Sobald Sie nebenberuflich privat planen, Gutachten erstellen oder als freier Mitarbeiter für andere Büros tätig werden, greift die Police Ihres Arbeitgebers für diese Tätigkeiten nicht. Dann brauchen Sie eine eigene Absicherung, die genau diese Nebentätigkeiten einschließt.

Was ist bei einem Wechsel des Berufshaftpflichtversicherers zu beachten?

Beim Versichererwechsel ist die lückenlose Deckung entscheidend. Der neue Vertrag muss eine Rückwärtsdeckung (Retroaktivität) enthalten, die mindestens bis zum Beginn des alten Vertrags zurückreicht. Ohne Rückwärtsdeckung sind Planungsfehler aus der Vergangenheit beim neuen Versicherer nicht gedeckt, und der alte Versicherer zahlt nach Vertragsende ebenfalls nicht mehr. Klären Sie außerdem, ob laufende Schadenfälle vom alten oder neuen Versicherer reguliert werden. Idealerweise überschneiden sich alter und neuer Vertrag für einige Wochen, damit keine Deckungslücke entsteht.