Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen — so funktioniert es
Allgemeine Information — keine individuelle Beratung, keine Gewähr.
Auf einen Blick: Seit 1. Januar 2026 können Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei hinzuverdienen. Seit 2021 gibt es für Vollrentner nach dem Regelalter ohnehin keine Hinzuverdienstgrenze mehr — die Neuregelung 2026 fügt die Steuerfreiheit hinzu. Das schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Ruhestandsplanung.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist eine neue gesetzliche Regelung, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, die das Regelalter für die gesetzliche Rente erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zum ersten Mal bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen.
Der entscheidende Unterschied zur alten Regelung: Früher mussten Rentner den Hinzuverdienst voll als Einkommen versteuern. Mit der Aktivrente sind bis zu 2.000 Euro pro Monat — also 24.000 Euro pro Jahr — steuerfrei. Der darüber hinausgehende Verdienst wird normal besteuert.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die steuerfreie Hinzuverdienstmöglichkeit gilt für:
- Altersrentner (volle Altersrente, nicht Frührentner)
- Die das Regelalter erreicht haben (je nach Geburtsjahr 65 bis 67 Jahre)
- Die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind — also in einem regulären Arbeitsverhältnis, nicht selbständig
Wichtig: Selbständige profitieren nicht von der Steuerfreiheit. Für sie gelten weiterhin die normalen Einkommenssteuerregeln.
Regelalter nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr | Regelalter |
|---|---|
| 1957 | 65 Jahre 10 Monate |
| 1958 | 65 Jahre 11 Monate |
| 1959 | 66 Jahre |
| 1960 | 66 Jahre 2 Monate |
| 1961 | 66 Jahre 4 Monate |
| 1962 | 66 Jahre 6 Monate |
| 1963 | 66 Jahre 8 Monate |
| 1964 und später | 67 Jahre |
Was ändert sich konkret?
Vorher (bis 31.12.2025)
Ein Rentner, der 2.000 Euro brutto monatlich hinzuverdiente, musste diesen Betrag vollständig als Einkommen versteuern. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % blieben netto nur 1.500 Euro — und der Verdienst wurde auf die Rente angerechnet (bei vorzeitiger Rente).
Jetzt (ab 1.1.2026)
Derselbe Rentner mit 2.000 Euro Hinzuverdienst zahlt auf diese 2.000 Euro keine Einkommensteuer mehr. Der Nettovorteil gegenüber der alten Regelung beträgt bei einem Steuersatz von 25 % monatlich 500 Euro — oder 6.000 Euro pro Jahr.
Rechenbeispiel: Aktivrente vs. vollständiger Ruhestand
Situation: Herr M., 67 Jahre, gesetzliche Rente 1.400 Euro/Monat, arbeitet 20 Stunden/Woche für 1.800 Euro brutto.
| Ohne Aktivrente (alt) | Mit Aktivrente (neu) | |
|---|---|---|
| Rente (monatlich) | 1.400 Euro | 1.400 Euro |
| Hinzuverdienst brutto | 1.800 Euro | 1.800 Euro |
| Steuer auf Hinzuverdienst | ca. 400 Euro | 0 Euro |
| Nettoeinkommen gesamt | ca. 2.800 Euro | ca. 3.200 Euro |
| Jahresvorteil | — | ca. 4.800 Euro |
Was bleibt steuerpflichtig?
Die Steuerfreiheit gilt nur für den Hinzuverdienst bis 2.000 Euro/Monat. Die Rente selbst bleibt in der bisherigen Höhe steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Das bedeutet: Wer 1.400 Euro Rente und 2.000 Euro steuerfreien Hinzuverdienst hat, versteuert trotzdem den besteuerungspflichtigen Rentenanteil.
Der steuerpflichtige Rentenanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (Kohortenprinzip): Wer 2026 erstmals Rente bezieht, versteuert ca. 83 % seiner Rentenzahlungen — durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde die jährliche Steigerungsrate auf 0,36 Prozentpunkte gesenkt (statt zuvor 1 Prozentpunkt), weshalb die volle 100-%-Besteuerung erst deutlich später als ursprünglich geplant gilt. Wer früher in Rente gegangen ist, hat je nach Jahrgang einen niedrigeren steuerpflichtigen Anteil (z. B. Rentenbeginn 2015: ca. 70 %, Rentenbeginn 2010: ca. 60 % steuerpflichtig).
Sozialversicherung: Was gilt für Beiträge?
An der Sozialversicherungspflicht ändert die Aktivrente nichts:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge fallen weiterhin an (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)
- Rentenversicherung: Rentner nach Regelalter können auf die Rentenversicherungspflicht verzichten — dann zahlt nur noch der Arbeitgeber seinen Anteil
- Arbeitslosenversicherung: Beitragsfreiheit für Rentner
Empfehlung: Erklären Sie gegenüber dem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Das erhöht Ihren Nettolohn um den Arbeitnehmeranteil (9,3 % des Bruttolohns).
Auswirkungen auf die Ruhestandsplanung
Die Aktivrente verändert die Kalkulation für den Ruhestand grundlegend:
Für die, die noch nicht in Rente sind
Wer weiß, dass er nach dem Regelalter weiterarbeiten möchte, kann seinen Rentenabschluss anders planen. Statt einer möglichst hohen Sofortrente kann es sinnvoller sein, mehr Kapital in flexibler Anlage zu halten und den Verbrauch über die Aktivrente-Phase zu strecken.
Für Unternehmer und Selbständige
Selbständige profitieren von der Steuerfreiheit nicht direkt, können aber prüfen, ob eine sozialversicherungspflichtige Anstellung (z. B. als Geschäftsführer bei einer eigenen GmbH) nach dem Regelalter die Aktivrente zugänglich macht.
Für Paare mit unterschiedlichem Rentenalter
Wenn ein Partner noch arbeitet, während der andere in Rente geht, kann die Aktivrente die Gesamtsteuerlast erheblich senken. Die steuerfreien 24.000 Euro des arbeitenden Partners werden nicht zum gemeinsamen zu versteuernden Einkommen addiert.
Aktivrente und private Altersvorsorge: Wie passt das zusammen?
Die Aktivrente ist kein Ersatz für private Altersvorsorge — aber sie verändert die Prioritäten:
Liquiditätsreserve wichtiger: Wer plant, nach dem Regelalter weiter zu arbeiten, braucht weniger sofort verfügbare Rente. Mehr Kapital kann länger in renditestärkeren Anlagen bleiben.
Flexible Entnahmestrategie: Das Altersvorsorgedepot 2027 passt gut zur Aktivrente — als staatlich geförderter Baustein mit flexiblen Entnahmeoptionen.
Berufsunfähigkeit im Blick behalten: Die Aktivrente funktioniert nur, wenn man auch tatsächlich arbeiten kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Plan für den Fall ab, dass die Gesundheit nicht mitspielt.
Häufige Fragen zur Aktivrente
Gilt die Aktivrente auch für Frührentner?
Nein. Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Rentner, die das gesetzliche Regelalter erreicht haben. Wer mit 63 oder 64 in Rente geht und danach arbeitet, versteuert den Hinzuverdienst normal.
Muss ich die Aktivrente beantragen?
Nein, es gibt keinen gesonderten Antrag. Die Steuerfreiheit wird über die Lohnabrechnung abgewickelt — aber Sie müssen Ihrem Arbeitgeber bei Beschäftigungsbeginn Ihren Rentenbescheid vorlegen. Erst wenn der Arbeitgeber Ihren Rentner-Status in das ELSTAM-System einträgt, kann er die Steuerfreiheit für bis zu 2.000 Euro/Monat korrekt berücksichtigen. Das Finanzamt prüft dies im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung nach.
Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Krankenversicherung aus?
Der Hinzuverdienst ist beitragspflichtig für die Kranken- und Pflegeversicherung — auch wenn er steuerfrei ist. Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit sind zwei verschiedene Dinge.
Kann ich die volle Rente und die Aktivrente gleichzeitig beziehen?
Ja. Die volle Altersrente nach dem Regelalter kann unbegrenzt mit Erwerbseinkommen kombiniert werden — das war bereits seit 2021 so. Die Aktivrente fügt nur die Steuerfreiheit für bis zu 2.000 Euro/Monat hinzu.
Beratung zur Aktivrente in Nürnberg und Zirndorf
Die Aktivrente verändert die Ruhestandsplanung in manchen Fällen erheblich. Als Versicherungsmakler in Zirndorf helfe ich Ihnen, die optimale Strategie für Ihren Übergang in den Ruhestand zu entwickeln — mit allen staatlichen Förderungen und steuerlichen Möglichkeiten, die 2026 zur Verfügung stehen.
Quellen
- Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) — Einführung der Steuerfreiheit für den Aktivrentner-Hinzuverdienst (§ 3 Nr. 63b EStG), in Kraft seit 1. Januar 2026
- BMF: Jahressteuergesetz 2024 — Überblick der steuerlichen Neuregelungen
- Deutsche Rentenversicherung: Hinzuverdienst bei Altersrente
- § 5 Abs. 4 SGB VI — Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Rentner nach Regelalter
→ Ruhestandsplanung — was Sie vorbereiten sollten → Altersvorsorgedepot 2027: Die neue ETF-Rente → Rentenlücke berechnen